Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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spark-ed hat geschrieben:Wäre damit auch die Möglichkeit, Strom an die Mitarbeiter zu verschenken gegeben? (ohne Zähler, ohne Abrechnung). Das wäre erstrebenswert.
Nachdem "kostenfrei" in der Begründung zum Gesetzesentwurf mit drinsteht, sollte sich so eine sehr praktikable Möglichkeit eröffnen:

"Die im neuen §3 Nummer 46 EStG geregelte Steuerbefreiung des geldwerten Vorteils aus dem Aufladen privater Elektroautos von Arbeitnehmern honoriert das umweltfreundliche Engagement der Besitzer von Elektrofahrzeugen und deren Arbeitgeber, die Aufladungen im Betrieb oder anderswo kostenfrei oder verbilligt ermöglichen."

Vermutlich wird die Bundesregierung hierzu abweichende, wieder alles verkomplizierende Rechtsgutachten herauskramen, sonst könnte man noch zum Schluss kommen, sie sei völlig überflüssig :)
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Re: Elektromobilitätsgesetz

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Dafür droht von anderer Seite Ärger: der Gleichbehandlungsgrundsatz! Wenn ein Teil der Arbeitnehmer die Energie fürs Auto kostenlos bekommt, dann könnten die Verbrenner-Fahrer das Gleiche einfordern (z.B. Benzingutscheine).
Graefe
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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graefe hat geschrieben: das Gleiche einfordern (z.B. Benzingutscheine)
Zum einen ist das Benzingutscheinunwesen im Steuerrecht voll etabliert, und Betriebe, die bereits Benzingutscheine als steuerfreien Zusatzlohn vergeben, könnten dies dann genauso mit kostenfreien Ladestrom handhaben. Bei Betrieben, die das nicht machen wollen, entfällt die aufwändige Versteuerung des Differenzbetrags zwischen den Kilowattstunden-Preisen für den Betrieb und dem normalen Haushaltstarif des Arbeitnehmers.

Zum anderen wäre eine analoge Motivation wie Honorierung des umweltfreundliche Engagement der Besitzer von Benzinfahrzeugen zweifelhaft.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Ma kann ja eine CO2-Grenze für die Bezingutscheine definieren. <60g/km gibt es einen :twisted:
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Elektromobilitätsgesetz

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@Spürmeise: Beim Gleichbehandlungsgrundsatz geht es überhaupt nicht um steuerliche Fragen, sondern um sowas wie Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Da genügt ein motzender Mitarbeiter, dass der AG erstmal Ärger hat. Und unnötigen Ärger versucht man zu vermeiden.

Graefe

Edit: falsche Abkürzung BVerfG durch richtige BetrVG korrigiert.
Zuletzt geändert von graefe am Di 14. Jul 2015, 16:50, insgesamt 1-mal geändert.
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
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Re: Elektromobilitätsgesetz

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graefe hat geschrieben:Dafür droht von anderer Seite Ärger: der Gleichbehandlungsgrundsatz! Wenn ein Teil der Arbeitnehmer die Energie fürs Auto kostenlos bekommt, dann könnten die Verbrenner-Fahrer das Gleiche einfordern (z.B. Benzingutscheine).
Graefe
Habe ich in meiner Firma gehabt. Ein MA der von Umstrukturierungsmaßnahmen betroffen ist, hat doch tatsächlich angedroht bei der Betriebsversammlung Benzingutscheine zu fordern. :shock: Darauf hin hat mein Chef den Betriebsrat schon einmal vorgewarnt, das da was kommen könnte. Der BR sagte nur "Alles Neider", auch weil es in Abstimmung passierte.
Der Mitarbeiter hat es jedoch nicht getraut das anzusprechen, wohl auch, weil er mitbekommen haben, das ich eine Ladeliste führe und es Angerechnet werden soll. 8-)
Mein Chef hat nur noch nicht den Menschen rausgefunden, wo die Liste hin muss zum Abrechnen, Großbetrieb hat. :lol:

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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graefe hat geschrieben:@Spürmeise: Beim Gleichbehandlungsgrundsatz geht es überhaupt nicht um steuerliche Fragen, sondern um BVerfG.
Sowas gibt es? Ich kann zum Gericht, wenn jemand anderes einen Benzingutschein bekommt und ich nicht?
Zuletzt geändert von Spürmeise am Di 14. Jul 2015, 16:49, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Gestern Abend kam mir die Flause in den Kopf mal wieder bei der Stadt anzufragen, was nun mit dem EmoG ist. Hier die Antwort:
buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de hat geschrieben:leider gibt es von unserer Seite nichts neues. Das Gesetz ist bereits im März verabschiedet worden. In dem EmoG wird jedoch stets von „kann“ und „können“ gesprochen. Realisiert wurde nach unserer Kenntnis bisher leider nichts von den von Ihnen angesprochenen Punkten. Ich werde mich mit dem Nds. Ministerium in Verbindung setzen, um die neuestes Details zu erfahren. Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es somit weder Vergünstigungen noch E-Kennzeichen. Es wurde mit dem Gesetz bisher ausschließlich eine Basis zum Handeln geschaffen – gehandelt wurde noch nicht.
Darauf hin haben ich Ihm dem Link zur Verordnung geschickt, mal sehen was ist jetzt für einen Antwort bekomme :mrgreen:

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Warum Deutschland voran bringen, wenn man überall im Ausland viel besser unser Geld unter die Leute bringen kann und dann auch noch grinsend vor einer Kamera stehen darf? Außerdem ist nun Sommerpause und danach gibt es wieder wichtigere Dinge zu erledigen.
Kommt bei Dir auch schon Strom vom Dach? :) https://www.youtube.com/watch?v=bBPRBxziQOI
Der Ioniq wartet schon auf die ersten Sonnenstrahlen. :)

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Elektrofix hat geschrieben: Darauf hin haben ich Ihm dem Link zur Verordnung geschickt, mal sehen was ist jetzt für einen Antwort bekomme :mrgreen:
Hey cool, danke für den Link.

Da ich das E-Kennzeichen wegen der Kosten ablehne (da fahre ich ja mit Parkgebühren sehr lange billiger), hat mir folgender Absatz gut gefallen:

"Im Ausland erteilte Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge werden den inländischen gleichgestellt."

Wo gibt es im benachbarten Ausland so eine E-Fahrzeug-Kennzeichnung und was kostet sie?

Danke und Gruss
Umbi
10 Jahre Zoe, 41kWh seit Ende 2018 - Verbrauch ab Zähler mit allem (Ladeverluste) und scharf (Vorheizen) Bild
Aixam eCoupé 2018 - E-Auto ab 15 Jahren - man kommt auch mit 45 km/h an - dank der Ampeln meist gleichzeitig. :-)
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