Elektromobilitätsgesetz

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Die datev schreibt zu der Bundesrat-Zustimmung zur Einführung von E-Kennzeichen:

"Der Bundesrat stimmte in seiner Sitzung am 10. Juli 2015 einer Verordnung zur Einführung von Sonderrechten für Elektrofahrzeuge zu. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zur Veröffentlichung übersandt. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Die Verordnung ermächtigt die Kommunen, Sonderrechte für Elektrofahrzeuge einzuführen, die besonders schadstoffarm sind. Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung das vor einiger Zeit beschlossene Gesetz zur Förderung der Elektromobilität um."


Die Zustimmung scheint aber nur für die Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie dem Zusatzzeichen mit Sinnbild "Elektroauto" an diversen Verkehrzeichen zu gelten, siehe S.9 hier.

Dem anderen Punkt, der Änderung der STVO wegen der eigentlich in Frage kommenden Verkehrszeichen an Ladesäulen etc., wurde nur mit Änderungen zugestimmt. Das wird dann wohl erst in eine weitere Beratungsrunde (nach der Sommerpause) gehen.
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Prytanie
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Lt dpa hat die Länderkammer am Freitag beschlossen den Gesetzentwurf Hessens zur Förderung des Kaufs von Elektroautos durch Privatpersonen mit einem Zuschuss in Höhe von 5000 € sowie stärkerer steuerlicher Förderung in den Bundestag einzubringen.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Hier das Video (tut bei mir in Chrome) zu den beiden kurzen Redebeiträgen der Minister von Hessen und Baden-Württemberg über die angeregte steuerliche Förderung von Elektroautos.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1
Die Bundesregierung kann sich jetzt eigentlich nicht mehr rausreden, dass die Länder finanzielle Folgen der steuerlichen Förderung nicht mittragen würden.

Eine zusätzliche Kaufförderung zur steuerlichen Förderung von Elektroautos wurde von einigen Bundesländern kritisch gesehen (da dies Geld kosten würde im Gegensatz zur Sonder-Afa), der an den Bundestag weiterzuleitende Kompromissvorschlag ist:

Die Prämie soll in einer oder mehreren Stufen mit einer näher bestimmten Anzahl von Fahrzeugen umgesetzt werden
- zum 1. Januar 2017, falls die Zulassungszahlen Ende 2016 weiter stagnieren (Neuzulassungen E-Fahrzeuge und Plug-In Hybride weniger als fünf Prozent der Neuzulassungen) sowie
- zum 1. Januar 2018, falls diese Entwicklung anhält und der Markthochlauf noch immer nicht in einer Größenordnung von mindestens fünf Prozent der Neuzulassungen erfolgen sollte.

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc ... onFile&v=1

Re: Elektromobilitätsgesetz

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  • TimoS.
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Die jetzt schon Besitzer von E-Autos werden wieder verarscht. Irgendwo steht mal was von Alternativ zum neuen Kennzeichen auch Plakette möglich. Später im Text dann aber nicht mehr. Will kein neues Kennzeichen, habe nämlich 8 Ziffern und das ist mit H bzw. dann E nicht zugelassen. Und eh zu teuer. Umschreiben, neue Kennzeichen, Zeit... Plakette für Ausländer gibt's für 11€. Die will ich auch!
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Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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TimoS. hat geschrieben:Plakette für Ausländer gibt's für 11€. Die will ich auch!
Das dürfte jetzt zu spät sein. Die Absichten waren lange bekannt, ohne dass es einen großen Aufschrei gab. Klar, man könnte noch klagen, aber solange ist es Essig mit öffentlichen Ladesäulen.

Re: Elektromobilitätsgesetz

mz3c
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Hat jemand eine Ahnung, wann es die E- Kennzeichen gibt?

Warten wir jetzt auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder muss erst die FZV geändert werden?
Wenn ja (FZV Änderung), dauert das Wochen/Monate/Jahre?

Viele Grüße
Sebastian

P.S.: mein ZOE hat hoffentlich Erstzulassung Ende Juli, hätte gerne direkt das richtige Kennzeichen!

Re: Elektromobilitätsgesetz

E-Fahrschule
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  • Registriert: Mi 22. Okt 2014, 12:11
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Interessant :


...Bei einem Fahrzeug im Sinne des Absatzes 1, das nach den Vorschriften seines Herkunftsstaates,
der nicht die Bundesrepublik Deutschland ist, zur Teilnahme am Straßenverkehr
berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette nach Anlage 3a, die an der
Rückseite des Fahrzeuges
gut sichtbar anzubringen ist.

Na, ob die Politessen damit klar kommen :lol:
Daniels Fahrschule - Deutschlands einzige Fahrschule die auf einem eGolf in der Fahrschule schult.

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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E-Fahrschule hat geschrieben:Na, ob die Politessen damit klar kommen :lol:
Werden Parkvergehen nicht im Inland zugelassener PKW überhaupt verfolgt?

Re: Elektromobilitätsgesetz

Spürmeise
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Hier noch die Stellungnahme des Finanzministers von Hessen zu der Bundesratsinitiative zur steuerlichen Förderung von Elektroautos vom 10.7.2015:

"... darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass Arbeitnehmer keine gesonderte Lohnsteuer auf die Vorteile zahlen müssen, wenn der Arbeitgeber das kostenlose Aufladen an der Firmensteckdose gestattet. Hierauf hat auch die Nationale Plattform Elektromobilität ausdrücklich hingewiesen. Das steuerfreie Aufladen beim Arbeitgeber ist für die Verbreitung der Elektromobilität im Privatbereich extrem wichtig. Das muss einfach gehen und steuerlich unkompliziert gehandhabt werden können, sonst gibt es keine Akzeptanz"
http://02elf.net/wirtschaft/freie-fahrt ... aet-960082

Re: Elektromobilitätsgesetz

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Wäre damit auch die Möglichkeit, Strom an die Mitarbeiter zu verschenken gegeben? (ohne Zähler, ohne Abrechnung).
Das wäre erstrebenswert.
Hoffentlich findet dieser Hinweis Gehör.
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