Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

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Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

pauli3
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Hallo,

bin etwas verwirrt was die steuerliche Betrachtung des Firmenwagens mit Anschaffungsdatum >2019 betrifft:

Werden in 2019 vom Bruttolistenpreis die 7.000€ abgezogen oder nicht mehr, da dieser für die weitere Betrachtung halbiert wird?

Die 7000€ waren ja der Abzugsbetrag 250 x kWh (Batteriegröße) gedeckelt auf 7.500€ (2018) und 7.000€ für 2019.

Den Geldwerten Vorteil trifft die Halbierung des Bruttolistenpreises doch nicht? Dieser bleibt doch z.B. netto Anschaffungspreis mal 0,8% (ohne Tankkarte)?

sorry, aber Google hat bei diesem Thema bei mir für noch mehr Verwirrung gesorgt...

Danke und Gruß
Paul
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Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

stelen
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Da schmeißt Du aber einige durcheinander. Der geldwerte Vorteil wird auf den BLP mit 1% gerechnet.

Bei einem BEV oder PHEV (der das Emog erfüllt) wird von 2019-21 der halbe BLP angesetzt und versteuert, damit halbieren sich dann auch die 0,03% / km Arbeitsweg

Die Akku-Kürzung ist für Neuanschaffungen ausgesetzt, will heissen hast Du Dein BEV / PHEV vor dem 1.1.19 beschafft läuft die alte Akku-Regelung weiter.
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Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

pauli3
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pauli3 hat geschrieben:
Den Geldwerten Vorteil trifft die Halbierung des Bruttolistenpreises doch nicht? Dieser bleibt doch z.B. netto Anschaffungspreis mal 0,8% (ohne Tankkarte)?
Es müsste heißen:
Den Nettoabzug trifft die Halbierung des Bruttolistenpreises doch nicht? Dieser bleibt doch z.B. netto Anschaffungspreis mal 0,8% (ohne Tankkarte) und 1,6% (mit Tankkarte).

So, wie ich das derzeit sehe, gibt es zwei belastende Faktoren:

1. Den Nettoabzug, der vom Nettogehalt abgezogen wird.
2. Den Hinzurechnungsbetrag, der zusätzlich zum Bruttogehalt noch versteuert wird und mit Abgaben (KV, RV, AV,Soli).

Ist das so richtig? Ich finde nirgends eine eindeutige Antwort. Die online Steuerrechner spucken unterschiedliche Ergebnisse aus...

Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

pauli3
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stelen hat geschrieben:Da schmeißt Du aber einige durcheinander.
Ja, deshalb frage ich ja...

Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

stelen
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Ich weiß nicht was Du immer mit dem Netto-Anschaffungspreis hast?

Mit den Steuerrechnern ist das super einfach zu simulieren. Halbiere den BLP des Autos, das ist alles was zu tun ist, ansonsten ändert sich rein gar nichts.
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Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

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die Batteriekürzung gilt nicht für Anschaffungen ab 2019; siehe dazu meinen thread

elektroauto-foerderung/steuerliche-frag ... 16687.html
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
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Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

pauli3
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stelen hat geschrieben:Halbiere den BLP des Autos, das ist alles was zu tun ist, ansonsten ändert sich rein gar nichts.
oder
Fridgeir hat geschrieben:die Batteriekürzung gilt nicht für Anschaffungen ab 2019
ja was denn nu? Gibt es irgendwo eine Quellenangabe oder Nachweis...?
Fridgeir hat geschrieben: siehe dazu meinen thread

elektroauto-foerderung/steuerliche-frag ... 16687.html
Danke Fridge, aber 15 Seiten eines Freds aus 2016...

Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

witt18
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pauli3 hat geschrieben:
Fridgeir hat geschrieben:die Batteriekürzung gilt nicht für Anschaffungen ab 2019
ja was denn nu? Gibt es irgendwo eine Quellenangabe oder Nachweis...?
Wenn Halbierung der Bemessungsgrundlage, dann keine Kürzung um Batteriepauschale

Ich hatte im November mal dies rausgesucht:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2018/0559-18.pdf
Seite 3 etwa mittig
Zuletzt geändert von witt18 am Do 24. Jan 2019, 10:37, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

stelen
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pauli3 hat geschrieben:ja was denn nu? Gibt es irgendwo eine Quellenangabe oder Nachweis...?
Gesetzestext
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Re: Elektro Firmenwagen Anschaffung 2019 Regeln

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pauli3 hat geschrieben:
stelen hat geschrieben:Halbiere den BLP des Autos, das ist alles was zu tun ist, ansonsten ändert sich rein gar nichts.
oder
Fridgeir hat geschrieben:die Batteriekürzung gilt nicht für Anschaffungen ab 2019
ja was denn nu? Gibt es irgendwo eine Quellenangabe oder Nachweis...?
Fridgeir hat geschrieben: siehe dazu meinen thread

elektroauto-foerderung/steuerliche-frag ... 16687.html
Danke Fridge, aber 15 Seiten eines Freds aus 2016...
Wenn Du dir die Mühe machen würdest bis zum Ende zu lesen, würdest Du dort sehr aktuelle Beiträge finden.

Die Quelle ist klar: §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr.2 EStG
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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