Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

USER_AVATAR
read
Pdf oben gelesen ?

Diese Überlegung habe ich auch schon angestellt. Brutto dürfte aber brutto bleiben.

Also maximal netto 66.666,66. Eventuell noch den Steuerberater fragen. ;)
Tesla S 100D M3P BMW i4 M50
ELECTRIC CARS WORLD NEWS
https://www.facebook.com/ELECTRIC-CARS- ... 768868062/
BMW Electric World News
https://m.facebook.com/BMW-Electric-Wor ... 258429413/
Anzeige

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

markukug
  • Beiträge: 8
  • Registriert: Sa 12. Dez 2015, 22:15
read
Ich habe mir aufgrund folgender Punkte einen Zoe als Firmenwagen geleast
- €4000 Förderung bei Ökostrombezug
- keine NoVA
- keine Kfz-Steuer
- kein Sachbezug
- Vorsteuerabzug

Zum Vorsteuerabzug habe ich verschiedene Aussagen erhalten.
Wenn ich das Fahrzeug im Dezember 2015 lease, kann die Vorsteuer ab der Leasingrate im Jänner 2016 abgezogen werden.

Stimmt das oder darf das Fahrzeug erst ab dem 1.1.2016 zugelassen werden?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar.

BG

redvienna hat geschrieben:Steuerberater hat geantwortet.

Zu klären wäre noch ob die Förderung rechnerisch abgezogen werden kann ?

Bei Sachbezug sind dann KP 76.800 (80.800) möglich ?



Betreffend Ihres Mails darf ich Ihnen folgende Antwort übermitteln.

Der Sachbezugswert von 1,5% bleibt ab 1.1.2016 weiterhin für Fahrzeuge bis zu einem CO2 –Emissionswert von 120gr bestehen. Allerdings erhöht sich in diesem Fall die Luxustangente von derzeit € 48.000,00 auf € 64.000,00. Somit ergibt sich ein maximaler Sachbezugswert von € 960,00 im Monat.

Bei einem CO2 – Emissionswert von mehr als 120gr erhöht sich der %-Satz auf 2%. In diesem Fall bleibt allerdings die Obergrenze von € 48.000,00. Der maximale Sachbezugswert liegt somit bei € 960,00.

Der CO2 – Emissionswert verringert sich wie folgt:

2016 120g
2017 116g
2018 112g
2019 108g
2020 104g

Maßgeblich ist immer das Jahr der Anschaffung!!

Keinen Sachbezug (befristet auf 5 Jahre) gibt es für reine Elektroautos. Gilt nicht für Hybridfahrzeuge.

Weiterer Vorteil bei reinen Elektroautos besteht darin, dass bis einem Brutto-Anschaffungswert von € 48.000,00 volle Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Bei einem Brutto-Anschaffungswert bis € 96.000,00 ist der Vorsteuerabzug zu kürzen. Sind mehr als 50% der Kosten nicht abzugsfähig ist kein Vorsteuerabzug möglich.

Für weitere Fragen stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

USER_AVATAR
read
Die Übergabe (Schlüsselübergabe) + Kaufvertragsdatum dürfen frühestens der 1.1.2016 sein, sonst kein Vorsteuerabzug möglich !
Tesla S 100D M3P BMW i4 M50
ELECTRIC CARS WORLD NEWS
https://www.facebook.com/ELECTRIC-CARS- ... 768868062/
BMW Electric World News
https://m.facebook.com/BMW-Electric-Wor ... 258429413/

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

markukug
  • Beiträge: 8
  • Registriert: Sa 12. Dez 2015, 22:15
read
redvienna hat geschrieben:Die Übergabe (Schlüsselübergabe) + Kaufvertragsdatum dürfen frühestens der 1.1.2016 sein, sonst kein Vorsteuerabzug möglich !
Dann hätte ich eh schon verloren, da der Kaufvertrag ja schon längst unterzeichnet ist. :( Mein Zoe steht bereits beim Händler und ich warte jetzt auf den Typenschein, damit ich den Wagen über die Leasinggesellschaft abholen kann.

Mein Steuerberater hat mir vor ein paar Monaten folgende Antwort gegeben:
§ 12 Abs 2 Z 2a UStG sieht vor, dass Lief&Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Fahrzeugen ohne Emissionswert zum Vorsteuerabzug ab 1.1.2016 berechtigen.

Bei einem Leasingfahrzeug verlieren Sie daher mA nach (nur) für 2015 den Vorsteuerabzug für Leasingrate und Betrieb.

Aus Sicht des Leasinggebers sollte es eigentlich egal sein, weil der hat für die Anschaffung auch 2015 schon den Vorsteuerabzug…..(somit gleiche Leasingrate).

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

USER_AVATAR
read
Tesla S 100D M3P BMW i4 M50
ELECTRIC CARS WORLD NEWS
https://www.facebook.com/ELECTRIC-CARS- ... 768868062/
BMW Electric World News
https://m.facebook.com/BMW-Electric-Wor ... 258429413/

Re: Vorsteuerabzug in Österreich für E-Autos ab 2016 !

USER_AVATAR
  • Sawyer
  • Beiträge: 6
  • Registriert: Do 26. Jan 2017, 11:10
read
iwwr hat geschrieben:Hi
Wie ist denn das mit Gebrauchtwagen aus DE, die die Vorsteuer ausweisen können?
Wenn man also ein MS gebraucht aus DE kauft(unter 80k), ist dann die Vorsteuer abziehbar (also mit UID Nummer steuerfrei auf der Rechnung)?

Es ist doch immer von Anschaffungskosten die Rede. Nie von Neupreis, richtig?

bG
Richard
denke, dass bei Gebrauchtwagen bis 5 Jahre der Neupreis als Angemessenheitsgrenze verwendet wird, danach der Anschaffungswert (alle Angaben ohne Gewähr)
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag