Das E-Auto ist bei uns tot

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Das E-Auto ist bei uns tot

MarkusD
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TeeKay hat geschrieben:
MarkusD hat geschrieben:Hintergrund ist, daß man sich an die Licht- und Verkehrszeichen der Busspur halten muß, wenn man auf eben dieser fährt.
Sagt wer?
Die Straßenverkehrsordnung.
§ 37 (2) 4.
"Für jeden von mehreren markierten Fahrstreifen (Zeichen 295, 296 oder 340) kann ein eigenes Lichtzeichen gegeben werden."

Es dürfte etwas schwierig sein, aus diesem Satz herauszulesen, daß man auf der Fahrspur X das Lichtzeichen der danebenliegenden Fahrspur Y verwenden darf, wenn die Fahrspur X ein eigenes Lichtzeichen hat.
Die aktuelle Rechtsprechung tendiert jedenfalls eindeutig dazu hin, daß man gefälligst die Ampel seiner eigenen Fahrspur zu beachten hat, sofern diese eben über einen eigene Lichtzeichenanlage verfügt.

Fährst du etwa auf der Geradeaus-Spur los, wenn die Ampel der Linksabbiege-Spur grün zeigt und die der Geradeaus-Spur rot?

Und das mit den Radfahrern ist ja kein Widerspruch.
Hat der Radweg eine eigene Ampel und benutzt du den Radweg, mußt du die Radweg-Ampel beachten.
Hat der Radweg keine eigene Ampel, gilt die normale Fahrbahnampel.
Fährst du (verbotswidrig) auf dem Gehweg und hat der Gehweg eine Ampel, dann gilt für dich die Gehweg-Ampel.
Fährst du auf der Straße, dann gilt für die dich Straßen-Ampel, weil du auf deren Fahrspur bist. Egal ob der daneben liegende Radweg eine Ampel hat oder nicht ...

Mit Radfahr-Regeln setze ich ich schon gut 5-6 Jahre auseinander, was man darf, muß, soll, kann ...
Ich finde es erschreckend, daß selbst manche Polizisten keine Ahnung haben. Schon öfters wollten mich welche auf einen linksseitig gelegenen Radweg schicken, der für diese Richtung lediglich das "Radfahrer frei"-Schild zeigte ...

Gruß
Markus
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