Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Bin sehr gespannt, was da heute bei heraus kommt.
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Tex
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Moin zusammen,

das mit dem "kostenlosen" Laden ohne Geldwerten Vorteil sollte ja nun zum 1.1 klappen. Aber gibt es nun auch eine Ladesäule Förderung oder ähnliches? Dann könnte ich meinen AG vielleicht wieder ein wenig anheizen. :) Aktuell ist der "Strom" nicht das Problem, sondern die Ladesäule und ich bin der einzige der zur Zeit laden möchte.
Danke :)

Gruß
Tex
27.05.2015 -> Renault Zoe Intens (Conti 43kWh)
Die ersten drei Monate (5000km) - 13,1 kWh/100km

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Der Bundesrat hat heute zugestimmt.
http://verbaende.com/news.php/VDIK-Bund ... t?m=112314
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Gutes Signal. Mehr davon.
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Hier noch die Meldung auf heise.de dazu. Unwahr hier ist, dass "gewisse Hybridfahrzeuge rückwirkend von Anfang 2016 an für zehn statt sonst fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden." Die befristete Steuerbefreiung gilt nur für reine Elektroautos. Typischer heise-Qualitätsjournalismus wie man ihn bei sämtlichen Themenbereichen kennt.

Die Plug-In-Hybride zahlen während einer durchschnittlichen Lebensdauer von ca. 15 Jahren aber insgesamt meist etwas weniger Kfz-Steuer als die befristet steuerbefreiten Elektroautos.
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Tex
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Tex hat geschrieben:Moin zusammen,

das mit dem "kostenlosen" Laden ohne Geldwerten Vorteil sollte ja nun zum 1.1 klappen. Aber gibt es nun auch eine Ladesäule Förderung oder ähnliches? Dann könnte ich meinen AG vielleicht wieder ein wenig anheizen. :) Aktuell ist der "Strom" nicht das Problem, sondern die Ladesäule und ich bin der einzige der zur Zeit laden möchte.
Danke :)

Gruß
Tex
Sorry, ich schiebe noch mal meinen Beitrag hoch. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten der "Förderung"? Oder baut man es einfach auf und kann es halt als normalen Kostenabrechnung in die die GmbH fließen lassen?
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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  • weclipse
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Hallo zusammen.
Mein AG teilte mir mit zu viel bürokratischen Aufwand. Keine Steckdose.
Macht er nicht. :oops:
Jetzt hoffe ich das mein leaf im Winter auch 70 km mit Heizung schafft.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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weclipse hat geschrieben: Mein AG teilte mir mit zu viel bürokratischen Aufwand. Keine Steckdose.
Aber der bürokratische Aufwand (Berechnung Lohnsteuer, Sozialversicherungsabgaben) wird in absehbarer Zeit (01.01.2017 - 31.12.2020) entfallen, und eine Eichrechts-feste Strommessung ist dann auch entbehrlich. Vor dem 01.01.2017 geht halt nur eine Test-Ladung. Wenn Dir der AG den Strom nicht schenken möchte (was ok ist), eine (unter den entstehenden Kosten liegende) Monatspauschale ausmachen, die vom Lohn abgezogen wird, oder einen MID-Zähler 1xjährlich selber ablesen und die entsprechenden Strombezugskosten vom Lohn abziehen lassen.

Aus dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr:

[in das] Einkommensteuergesetz [...] § 3 Nummer 45 wird folgende Nummer 46 eingefügt:
„zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs [...]“.


§ 52 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 4 Satz 9 wird folgender Satz eingefügt: „§ 3 Nummer 46 in der am [...] geltenden Fassung ist erstmals anzuwenden auf Vorteile, die in einem nach dem 31. Dezember 2016 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge nach dem 31. Dezember 2016 zugewendet werden, und letztmals anzuwenden auf Vorteile, die in einem vor dem 1. Januar 2021 endenden Lohnzahlungszeitraum oder als sonstige Bezüge vor dem 1. Januar 2021 zugewendet werden.

Sobald das bereits beschlossene Gesetz in der redigierten Fassung (auch Dienst-E-Autos, auch in anderen AG-Betriebsstätten) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, dem AG unter die Nase halten...
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Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

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Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlich und tritt damit am 17.11.2016 in Kraft.

Hier noch die Erklärung, um was es sich bei der ominösen Stelle "im Sinne des §6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz" handelt: "... Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen"
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

the_driver
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Ich weiß nicht, wo es besser hinpasst:

BMF hat nun ein Anwendungsschreiben zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität erlassen: http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... rschriften
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