Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

Partyratte
  • Beiträge: 84
  • Registriert: Mo 21. Okt 2013, 18:03
  • Hat sich bedankt: 2 Mal
  • Danke erhalten: 3 Mal
read
Also:
Noch mal nur für mich. :roll: :roll: :roll:

Der Arbeitgeber lässt mich (Das Auto) an seiner Steckdose nuckeln und der Arbeitgeber sowie auch ich brauchen Steuerlich nichts weiter beachten wenn der Arbeitgeber mir den Strom kostenlos überlassen möchte????

Im Gegenzug könnte ich auch freiwillig etwas Spenden z.b. an einen Kindergarten .......
(Nur um die anderen Arbeitnehmer ruhig zu stellen)
Anzeige

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Partyratte hat geschrieben:Der Arbeitgeber lässt mich (Das Auto) an seiner Steckdose nuckeln und der Arbeitgeber sowie auch ich brauchen Steuerlich nichts weiter beachten wenn der Arbeitgeber mir den Strom kostenlos überlassen möchte????
ja, so ist es von der Bundesregierung geplant, aber nur für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis Ablauf des 31.12.2020
Partyratte hat geschrieben:Im Gegenzug könnte ich auch freiwillig etwas Spenden z.b. an einen Kindergarten .......
(Nur um die anderen Arbeitnehmer ruhig zu stellen)
erwägenswert, wenn die anderen Arbeitnehmer bislang nichts im Rahmen der steuerfreien 44 €/mtl. bekommen haben (z.B. Tankgutscheine, Kinderbetreuungszuschuss, Vielkaffeetrinker...)

Du kannst Dem AG aber auch die Zahlung einer Pauschale vereinbaren. Bislang ist es halt so, dass er AG die Stromkosten auf den Microcent genau eichfähig aus- und abrechnen muss (falls er das als Nicht-Stromversorger überhaupt darf), wenn er unbedingt Ärger mit dem Finanzamt vermeiden will/muss - der Aufwand für die Lohnbuchhaltung ist schlicht zu groß.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Auch ohne Fiskus kann das Laden am Arbeitsplatz für den Arbeitgeber ziemlich teuer werden, wenn nämllich zwei oder drei ZOE mit Drehstrom laden, kann mit 3 x 11 kW schon die vereinbarte Anschlussleistung des Betriebs überschritten werden und kräftige Nachzahlungen auslösen. Da hilft dann die Befreiung von der Versteuerung als geldwerter Vorteil auch nichts mehr. Arbeitgeber mit großer PV sind mit einem guten Lastmanagement natürlich fein raus.
aktuell: Smart EQ4, Ioniq PHEV, bisher: Smart ED3, ZOE Q210, Lynch-Fiesta, Pinguin, City-El, Mini-El, div. Pflanzenöl-Fzge.

Elektromobilität einfach machen

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Der Verband der Deutschen Steuerberater wurde nun auch in das Gesetzgebungsverfahren zum zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität eingebunden:

http://www.dstv.de/interessenvertretung ... mobilitaet
" Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Förderung von Elektroautos durch das Steuerrecht nach unserem Dafürhalten überhaupt erst legitim ist, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt. [...] Zusätzliche, das Steuerrecht weiter verkomplizierende Ausnahmeregelungen erachten wir aufgrund der bereits bestehenden Regelung als nicht erforderlich. [...] lädiert der DStV für eine Streichung der vorbezeichneten Regelung."

Bar jeder Sachkenntnis, diese Typen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Das gab's auch noch zu dem Thema:

Öffentliche Sitzung des Finanzausschusses zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität am 05. September 2016

Wortprotokoll

haufe.de: die Regelungen zur Unterstützung der Elektromobilität stoßen bei "Experten" weitgehend auf Zuspruch.

"Grundsätzlich zu diskutieren sei auch die Frage, ob nicht die Gewährung der Steuerbefreiung an bestimmte Auflagen - wie etwa der Nutzung von Ökostrom - geknüpft werden muss. Diese Ansicht teilte auch der Steuerberaterverband. Die Förderung von E-Autos durch das Steuerrecht sei erst legitim, wenn diese sich auch tatsächlich positiv auf die Umweltbilanz auswirkt, sagte dessen Vertreter."

Furchtbar, dieser sich eine "Umweltkompetenz" anmaßende Steuerberaterverband. Der hat seine "Erkenntnisse" zur angeblich mangelnden Umweltentlastung von Elektrofahrzeugen doch nur aus der verbrennergesteuerten deutschen "Fachpresse". Lärm und Abgase sind in der Stadt ein Problem - und wo arbeiten diese Steuerberater?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr haben der federführende Finanzausschuss sowie weitere Ausschüsse des Deutschen Bundestags jeweils mehrheitlich ihre Zustimmung gegeben, allerdings inkl. eines erneuten Änderungsantrags. Abgelehnt wurde der Entwurf jeweils von den DIE LINKEN.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809688.pdf

"Für alle reinen Elektrofahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Kraftfahrzeugsteuerbefreiung soll rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert werden.

Inzwischen hat sich auch die komplette Elektro-Umrüstung von Bestandsfahrzeugen, die ursprünglich mit Verbrennungsmotoren zugelassen waren, fortentwickelt. Dies trägt in begrenztem Umfang ebenfalls zu lokal emissionsfreier Mobilität bei. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird deshalb auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet.

Arbeitgeber sollen sich durch einen steuerlichen Anreiz stärker an dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Deshalb wird eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers eingeführt. Zusätzlich wird die Überlassung von Lade vorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Außerdem empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere folgende Änderungen am Gesetzentwurf (§ 3 Nummer 46 EStG):
– Ausweitung der Steuerbefreiung des Ladestroms für die Fahrtenbuchmethode
– Einbeziehung verbundener Unternehmen bei der Steuerbefreiung des Ladestroms

Annahme des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Bei der Sachverständigenanhörung im Finanzausschuss am 5.9.16 war die größte Sachkenntnis tatsächlich bei der Vertreterin des VDA erkennbar, s. S. 54-61, erkennbar z.B. aus der Stellungnahme "Wir halten es für sinnvoll, auch die E-Bikes mit in die lohnsteuerliche Befreiung des geldwerten Vorteils einzubeziehen – und zwar unabhängig von der Zulassung der E-Bikes als Kfz."

Es wurden aber noch potentielle steuerliche Probleme angesprochen:

"Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Entstehen eines steuerpflichtigen geldwerten Vorteils in diesem Zusammenhang nur ein Aspekt der steuerlichen Folgen des Bezugs von Ladestrom ist, der betrachtet und gesetzlich geregelt werden muss. Daneben muss auch die betriebliche Überlassung von Ladestrom sowohl umsatzals auch stromsteuerlich betrachtet und geregelt werden.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht liegt eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UStG vor. Die Menge und der Wert dieser Abgabe müssen von den Unternehmen ermittelt und versteuert werden. Aus stromsteuerlicher Sicht wird Strom an Letztverbraucher geleistet. Die Unternehmen laufen zum einen Gefahr, stromsteuerlich zum Versorger zu werden, sofern nicht § 1a Abs. 2 StromStV [Anm: "Letztverbraucher" oder "Versorger"] greift. Zum anderen muss die Strommenge erfasst werden, um bei ggf. geltend zu machenden Entlastungstatbeständen entlastungsmindernd berücksichtigt zu werden. Die genannten Punkte sind hinderlich für eine praxistaugliche Behandlung der Abgabe von Strom und führen zu administrativem Aufwand der Arbeitgeber. Eine durchgreifende Vereinfachung der steuerlichen Fol-gen des Bezugs von Ladestrom kann nur erfolgen, wenn in allen betroffenen Steuerarten entsprechende Lösungen erfolgen. "


Solche weitergehenden steuerlichen Probleme hat der Steuerberaterverband nicht angegeben, nachdem sich dieser auch eher auf völlig fachfremde Angelegenheiten wie eine angeblich mangelnde Reduktion von Treibhausgasen durch das zu diskutierende Gesetzesvorhaben kapriziert hat.

Kann jemand die Relevanz der Aussage des VDA beurteilen?
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Bundestagsbeschluss vom 22.9.16

Steuerliche Förderung von Elektromobilität: Gegen das Votum der Linken bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 22. September den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (18/8828, 18/9239) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (18/9688) angenommen. Für alle reinen Elektrofahrzeuge einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 galt eine von fünf auf zehn Jahre verlängerte Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Bei erstmaliger Zulassung solcher Fahrzeuge seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 gilt eine fünfjährige Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung wurde jetzt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in eine zehnjährige Steuerbefreiung geändert und auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen ausgeweitet. Eingeführt wurde eine Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers. Dazu zählen auch zulassungspflichtige Elektrofahrräder, die schneller als 25 Stundenkilometer fahren können (sogenannte S-Pedelecs). Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt. Darüber hinaus erfasst die Steuerbefreiung des Ladestroms auch betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann (sogenannte Fahrtenbuchmethode). Verbundene Unternehmen werden bei der Steuerbefreiung des Ladestroms einbezogen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Arbeitgeber Ladesäulen Förderung?

USER_AVATAR
read
Der Bundesrat berät heute über die vom Bundestag modifizierte Gesetzesvorlage zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität. Der Finanzausschuss gibt vorab die Empfehlung, zuzustimmen. Das Land NRW hat allerdings einen Änderungsantrag. Falls das Plenum heute (ohne Änderungswünsche!) zustimmt, werden die Gesetzesänderungen in den nächsten Tagen in Kraft treten.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Elektroauto Förderung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag