Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März 2017

Förderprogramme für den Kauf und Betrieb von Elektroautos
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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9 Ladesäulchen nach Fürth/Bayern
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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Dieses Mal kein einziger Normalladepunkt in Baden-Württemberg. :o
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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c.f. http://www.goingelectric.de/forum/oeffe ... ml#p560727
PowerTower hat geschrieben:Wie war das, es wurden über 1.000 Anträge gestellt und erst ein Drittel davon bearbeitet. Auch hier in Sachsen steht man schon mit Spaten und Bagger bereit und wartet nur auf das "go" vom Bundesamt.
Da kann man ggf. lange darauf warten, denn "das AC Programm ist bereits mehrfach überzeichnet"
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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Meine Schätzung ist 1 Jahr ab Schließung des Portals.
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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Meine Schätzung ist 1 Jahr ab Schließung des Portals.
Uups, da wäre ich aber zu optimistisch gewesen. Im Antrag wurde der Zeitpunkt der Realisierung abgefragt, ich habe dort 2017 eingetragen. :D
ciao
Tom
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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So richtig transparent ist das Vergabeverfahren ja nicht. Laut https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Kurz ... endet.html

gab es vor den öffentlich halbwegs detailierten Bewilligungen vom 9. bzw. 30. Juni mit 26 bzw. 39 Förderbescheiden bereits 111 Förderbescheide bis Ende April, von denen nur 1 Antragsteller, die Stadt Hamburg, genannt ist:

"Insgesamt 111 Anträge sind jetzt in einem ersten Schritt bewilligt worden. Mit insgesamt 14,4 Millionen Euro können nun zusätzlich 395 Schnelladepunkte, mehr als 1.400 Normalladepunkte bundesweit aufgebaut werden. Die bislang größten Fördersummen gehen nach Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen. [...] Hamburg mehrere hundert zusätzliche Lademöglichkeiten schaffen. Mit dem Förderbescheid in Höhe von 2,79 Millionen Euro sollen zusätzliche 60 Schnellladepunkte und 535 Normalladepunkte entstehen."

Vorausgesetzt, Satz 1 entspricht der Wahrheit und war nicht auf die kommenden peu à peu-Bewilligungslisten gemünzt, in diesem Fall wären noch max. 45 Bewilligungen offen.
Zuletzt geändert von mweisEl am Di 11. Jul 2017, 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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Es ist überhaupt nicht transparent und, zumindest die Bearbeitunsreihenfolge, entspricht in keinster weiße der Eingangsreihenfolge.
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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Wie ist das eigentlich mit der 24/7 Nutzbarkeit der geförderten Ladesäulen. Dass der Förderbetrag vollständig ausgezahlt wird, hängt glaube ich davon ab. Stand bei den Antragsformularen was genaueres dabei, was unter 24/7 zu verstehen ist? Ich denke an so Bürgermeistersäulen, die bei diversen Stadtfesten dann nicht nutzbar sind.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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24/7 ist Bedingung für die Auszahlung des vollständigen Förderbetrags. Wenn ich mich richtig erinnere, dann war dies nicht näher beschrieben.
Der Zugang zur Ladesäule sollte grundsätzlich 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen pro Woche ermöglicht werden. Mindestens muss die Zugänglichkeit an Werktagen für jeweils 12 Stunden gewährleistet sein. Die Zuwendungshöhe reduziert sich mit der Verringerung der Dauer der öffentlichen Zugänglichkeit. Bei Unterschreitung der Mindestzugänglichkeit wird keine Zuwendung gewährt.
So war die Beschreibung.
Sonderfälle wird es immer geben. So kann es z.B. durch Bauarbeiten immer dazu kommen, dass ein Ladepunkt nicht erreichbar ist. Die 100%ige dauernde Erreichbarkeit wird niemand garantieren können.
ciao
Tom
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Re: Förderung Ladeinfrastruktur: Anträge stellen ab 1. März

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1! neuer Bescheid wurde erteilt. :shock:

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Presse ... l?nn=14462

Ich schreib' jetzt besser nichts dazu - das ist echt traurig.
ciao
Tom
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