Car-Net - das Kleingedruckte

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VW hat mir soeben mitgeteilt, daß ein bezahlter Car-Net Beitrag nach einem (unverschuldeten) Unfall mit Totalschaden nicht zurückerstattet wird - auch nicht anteilmäßig! In meinem Fall muß das jetzt die gegnerische Versicherung als indirekten Schaden übernehmen, aber ich finde es trotzdem nicht OK. Selbst die sonst "unflexible" Telekom entläßt jemanden aus einem DSL-Vertrag, wenn der Vertragsgrund z.B. durch Wegzug aus der Wohnung entfällt. Ich bin an der Stelle (wieder mal) stinksauer auf VW & Car-Net.
Gruß, Jürgen ... e-Golf (300) & ID.3 1st "Max"
Die Dauer um von A nach B zu kommen, wird von Wegstrecke und Durchschnitts-Geschwindigkeit bestimmt, NICHT von der Maximal-Geschwindigkeit.
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

SL4E
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Lässt dich ein Fitnessstudio aus dem Vertrag wenn du dir das Bein gebrochen hast? Ich glaube nicht!
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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Denk' auch dran Dir den noch vorhandenen Strom in der Batterie erstatten zu lassen. Für den hast Du ja auch bezahlt, obwohl Du ihn nicht mehr verbrauchen kannst. ;-)
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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Das ist aber kein guter Vergleich. Ein gebrochenes Bein heilt wieder, einen Wagen mit Totalschaden wird verschrottet. Die Frage müsste eher heißen lässt dein Fitnessstudio dich aus dem Vertrag wenn du nach einen Unfall im Rollstuhl sitzt?

Re: Car-Net - das Kleingedruckte

SL4E
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Nicht ganz, erstattet dir das Fitnessstudio die Vorab-Jahresgebühr anteilig wenn du ...

Der Vergleich mit der Telekom zieht auch nicht ganz, denn rechtlich muss dich der Anbieter nicht aus der Vertragslaufzeit entlassen, wenn der Anbieter am neuen Wohnsitz einen Anschluß bereit stellen kann.
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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Habe gerade in der Car-Net AGB folgende Klausel gefunden:

XI. Kündigung, Vertragsübertragung

1. Die ordentliche Kündigung des Vertrages über die mobilen Online-Dienste ist während der Dienstelaufzeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Was meint ihr dazu?
Gruß, Jürgen ... e-Golf (300) & ID.3 1st "Max"
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Wenn die gegnerische Versicherung es übernimmt ist das Thema doch gegessen?
Und wenn nicht: um welchen Betrag reden wir denn hier?
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Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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Ich denke das ist hier geschilderte Verhalten von VW ist verständlich. In der OCU steckt eine SIM Karte (eher sinnbildlich, wahrscheinlich aufgelötet). Wenn ich also einen Car-Net Vertrag über eine Laufzeit von ein oder zwei Jahren abschließe, dann wird VW seinerseits einen entsprechenden Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter abschließen. Und den werden sie auch nicht einfach so kündigen können.
2012-2015: Think PIV4 || 2016-2018: VW e-up!
2018-2020: Mietfahrzeuge || 2021-2023: Renault Twingo Electric
Und nun Deutschlandticket Nutzer ohne Auto.

Re: Car-Net - das Kleingedruckte

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acurus hat geschrieben:Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Wenn die gegnerische Versicherung es übernimmt ist das Thema doch gegessen?
Und wenn nicht: um welchen Betrag reden wir denn hier?
Ob sie das tut ist noch nicht klar. Im Moment bin ich gefordert das mit VW zu klären, insbesondere weil es diese Klausel gibt: "Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt."

Anteilig wären das ca. 140€
Gruß, Jürgen ... e-Golf (300) & ID.3 1st "Max"
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