Tagfahrlicht abschalten.

Tagfahrlicht abschalten.

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Kann man beim I-Miev (Baujahr 2011) das Tagfahrlicht irgendwie abschalten?
Uns gefällt das Licht gar nicht und es verbraucht nur sinnlos Strom.

Rechtlich muss das wohl erlaubt sein, denn der neue Fiat 500 meiner Frau kann das auch.
Zwar kann man die Sicherung 14 entfernen, aber das geht doch sicher eleganter ;)
Mitsubishi i-MiEV seit Juni 2017
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Re: Tagfahrlicht abschalten.

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Also wenn das Tagfahrlicht zu viel Strom verbraucht, ist an Eurem Auto was kaputt...;)
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Tagfahrlicht abschalten.

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Seit 2011 muss jedes neue zugelassene Fahrzeug Tagfahrlicht besitzen. Ein Fahrzeug ohne Tagfahrlicht bekommt gar keine Zulassung mehr für Straße. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen warum man das abschalten dürfte. Wenn der Fiat 500 das macht verstehe ich das nicht. Ist mir ein Rätsel

Re: Tagfahrlicht abschalten.

Schüddi
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berrx hat geschrieben:Seit 2011 muss jedes neue zugelassene Fahrzeug Tagfahrlicht besitzen. Ein Fahrzeug ohne Tagfahrlicht bekommt gar keine Zulassung mehr für Straße. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen warum man das abschalten dürfte. Wenn der Fiat 500 das macht verstehe ich das nicht. Ist mir ein Rätsel
Alles richtig ABER der Grund warum er das macht bzw machen kann ist eine ganz einfache Grauzone.

Ab 7. August 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten ...
ABER so heißt es weiter:
Eine Verwendungspflicht besteht bislang nicht.
Kurz - er muss es haben aber er muss es nicht benutzen. Ist wie das zahlen der GEZ. Man muss es mit bezahlen auch wenn man das Angebot nicht nutzt.

Re: Tagfahrlicht abschalten.

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Das alles beantwortet zwar meine Frage nicht, aber ich gehe davon aus das man es nicht abschalten kann.
Also werde ich selber einen Schalter nachrüsten.

Mittlerweile habe ich heraus gefunden, das man das ohne Probleme machen darf.
Über Sinn oder Unsinn dieser Leuchten mag man streiten, jedoch bin ich der Meinung das unnütze Stromverbraucher
nichts im EV zu suchen haben :)
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Re: Tagfahrlicht abschalten.

i-MiEVBJ2010
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Nur Deutschland, Österreich und Frankreich kennen keine Pflicht "fahren mit Licht (am Tag)" sondern empfehlen das. In den meisten Ländern Europas gilt http://www.kfz-auskunft.de/info/tageslichtpflicht.html

Die speziellen Tagfahrlichter machen Sinn, weil sie weniger Strom benötigen als das normale Fahrlicht (mit Stand- und Abblendlicht). Beim i-MiEV brennen nur 2 Leuchten mit je 11 Watt.
i-MiEV 88 LiMn2O4-Zellen, Akku seit 11.2010 in Betrieb, WAECO MagicSpeed MS 880, Li-Ion POWERBLOC 12V / 18AH, DAB+-Radio, Einzige Reparatur: Radlager vl. MFK geprüft am 5.9.22. Zweitwagen: Nissan Leaf 2018

Re: Tagfahrlicht abschalten.

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Naja. Das Risiko, dass ein Unfall passiert, bei dem eine auch nur geringe Mitschuld wegen eines vorhandenen, aber deaktivierten Tagfahrlichts zugesprochen wird, steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Die 22 Watt ziehen in 100(!) Stunden nichtmal ein Fünftel der Energie aus dem Akku. Ich kann also als Grenzwert mehr als 20 Tage mit aktiviertem System ("ready") im Stau stehen. Insofern auch nicht der Zwang zu LED-Scheinwerfern aus Energiespargründen.
Aber letztlich ist es deine Entscheidung.
Peugeot iOn von e-flat 04/2017 bis 10/2020, dann Tausch auf Mii electric (geschäftlich)
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Re: Tagfahrlicht abschalten.

Schüddi
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PharmaJoe hat geschrieben:Naja. Das Risiko, dass ein Unfall passiert, bei dem eine auch nur geringe Mitschuld wegen eines vorhandenen, aber deaktivierten Tagfahrlichts zugesprochen wird, steht meiner Meinung nach in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Rechtlich kann es ihm keine Schuld zugesprochen werden da keine Pflicht.

Re: Tagfahrlicht abschalten.

i-MiEVBJ2010
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Dies gilt aber nur für D, F und A. Alle übrigen europäischen Länder betrachten fahren ohne Tagfahrlicht als schuldhaftes Verhalten. Siehe den von mir zitierten Bussgeldkatalog.
i-MiEV 88 LiMn2O4-Zellen, Akku seit 11.2010 in Betrieb, WAECO MagicSpeed MS 880, Li-Ion POWERBLOC 12V / 18AH, DAB+-Radio, Einzige Reparatur: Radlager vl. MFK geprüft am 5.9.22. Zweitwagen: Nissan Leaf 2018

Re: Tagfahrlicht abschalten.

Schüddi
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i-MiEVBJ2010 hat geschrieben:Dies gilt aber nur für D, F und A. Alle übrigen europäischen Länder betrachten fahren ohne Tagfahrlicht als schuldhaftes Verhalten. Siehe den von mir zitierten Bussgeldkatalog.
Ich bin davon ausgegangen das der Threadersteller in Deutschland lebt da unter seinem Profilbild als Wohnort Monheim am Rhein ausgewiesen ist.
Da hast du wohl aktuellere Infos. Dann hast du natürlich recht wenn er in einem der Länder lebt in denen es Pflicht ist.
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