Zuhause Laden mit 7,4 kW

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Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

Hasi16
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green_Phil hat geschrieben:
achimha hat geschrieben:Der einphasige Anschluss von Verbrauchsgeräten ist nur bis zu einer Bemessungsscheinleistung von 4,6kVA zulässig. Eine gleichmäßige Aufteilung der Leistung auf die drei Außenleiter ist zu gewährleisten.
Genau, VERBRAUCHER. Eine Wallbox ist aber streng genommen kein Verbraucher, sonder wie eine öffentliche Ladesäule oder eine CEE-Dose "nur" eine Steckdose. So fleucht es mir jedenfalls aktuell durch meine Gehirnwindungen.
Doch, das ist ein Ladepunkt und keine Steckdose!

edit: Seite 38 http://www.elektromobilitaet.din.de/six ... ruktur.pdf
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Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

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  • green_Phil
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Du meinst:
Die Elektrofachkraft muss die Technischen Anschlussbedingungen
(TAB) des Verteilnetzbetreibers berücksichtigen.
Dazu gehört die Berücksichtigung der vorhandenen Netzkonfiguration
(TN -System, TT -System, …). Üblicherweise
sind Anschlussleistungen oberhalb 12 kW zustimmungspflichtig
durch den Netzbetreiber.
Für mich klingt das danach, dass vor allem auf die Netzkonfiguration geschaut werden soll.
Klar, die TAB soll berücksichtig werden und gilt infolgedessen, aber in der TAB selbst steht nur etwas von VERBRAUCHERN (bezüglich Schieflast), und nicht von Steckdosen. Dort steht nicht, dass Wallboxen zu den Verbrauchern zählen.

Statt dessen finde ich in dem von Dir zitierten Dokument Folgendes:
Ladebetriebsart 3
In dieser Ladebetriebsart findet das Laden mit Wechselstrom
(AC) an einer zweckgebundenen („dedicated“)
Steckdose statt, die sich an einer am Netz fest installierten
Ladestation (oder Wallbox) befindet.
(Seite 21)
- Also doch eine Steckdose.

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

Hasi16
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green_Phil hat geschrieben: Statt dessen finde ich in dem von Dir zitierten Dokument Folgendes:
Ladebetriebsart 3
In dieser Ladebetriebsart findet das Laden mit Wechselstrom
(AC) an einer zweckgebundenen („dedicated“)
Steckdose statt, die sich an einer am Netz fest installierten
Ladestation (oder Wallbox) befindet.
(Seite 21)
- Also doch eine Steckdose.
Nö, eine Steckdose "an einer Ladestation (oder Wallbox)"

Für Steckdosen gilt das nicht (da sind wir uns einig), aber die Steckdose hängt ja an einer Wallbox. Und ob die Regeln für die Wallbox gelten war ja die Frage...

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

energieingenieur
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Also Begriffsdefinition hin oder her... Solange an der Wallbox nix hängt, hat sie auch keine Schieflast... Logisch... Aber der alleinige Zweck der Wallbox ist der Anschluss eines Fahrzeugs zum Laden. Und das erzeugt dann genauso Schieflast, wie ein einphasiger E-Herd, auf den sich hier in der TAB bezogen wurde. Wer jetzt begrifflich und rechtlich spitzfindig ist, schafft es möglicherweise eine Interpretation zu finden, die aufgrund der sprachlichen unvollständigkeit bzgl. Ladetechnik zum Zeitpunkt des Verfassens der TAB ein Schieflastladen zulässt... Aber jedem, der das Schieflastproblem hier sachlich einigermaßen verstanden hat, sollte klar sein, dass das dem Gedanken der TAB wiederspricht.
Technische Vorschriften sind nicht immer nur rein sprachlich, sondern eben auch technisch richtig zu interpretieren. Und aus technischer Sicht geht es hier darum die Schieflast zu vermeiden, völlig unabhängig davon welche Juristen sich jetzt um die Auslegung der Begriff "Steckdose" oder "Verbraucher" streiten.

Und aus Sicht der sprachlichen Spitzfindigkeiten noch folgendes: Die Wallboxen haben aufgrund der Ladecontroller und ggf. Lämpchen einen kleinen Standby-VERBRAUCH. Es sind also VERBRAUCHER... und nicht reine Steckdosen... Wie war das jetzt noch gleich? VERBRAUCHER dürfen nicht mit Schieflast angeschlossen werden?

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

Hasi16
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energieingenieur hat geschrieben:Also Begriffsdefinition hin oder her... Solange an der Wallbox nix hängt, hat sie auch keine Schieflast... Logisch... Aber der alleinige Zweck der Wallbox ist der Anschluss eines Fahrzeugs zum Laden. Und das erzeugt dann genauso Schieflast, wie ein einphasiger E-Herd, auf den sich hier in der TAB bezogen wurde. Wer jetzt begrifflich und rechtlich spitzfindig ist, schafft es möglicherweise eine Interpretation zu finden, die aufgrund der sprachlichen unvollständigkeit bzgl. Ladetechnik zum Zeitpunkt des Verfassens der TAB ein Schieflastladen zulässt... Aber jedem, der das Schieflastproblem hier sachlich einigermaßen verstanden hat, sollte klar sein, dass das dem Gedanken der TAB wiederspricht.
Technische Vorschriften sind nicht immer nur rein sprachlich, sondern eben auch technisch richtig zu interpretieren. Und aus technischer Sicht geht es hier darum die Schieflast zu vermeiden, völlig unabhängig davon welche Juristen sich jetzt um die Auslegung der Begriff "Steckdose" oder "Verbraucher" streiten.

Und aus Sicht der sprachlichen Spitzfindigkeiten noch folgendes: Die Wallboxen haben aufgrund der Ladecontroller und ggf. Lämpchen einen kleinen Standby-VERBRAUCH. Es sind also VERBRAUCHER... und nicht reine Steckdosen... Wie war das jetzt noch gleich? VERBRAUCHER dürfen nicht mit Schieflast angeschlossen werden?
Auch wir sind uns eigentlich einig, aber die Spitzfindigkeit ist schon wichtig, da BMW den i3 nicht mit einem 7,2 kW-Lader ausstatten und in D verkaufen dürfte, wenn das Auto sprachlich und rechtlich der Verbraucher im Sinne der TAB wäre.

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

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So macht es VW und Nissan.
Und wenn Sie hier mitlesen werden Sie BMW verklagen es genauso zu tun. Wieso BMW einen Wettbewerbsvorteil lassen nur weil BMW mogelt.

Das wird noch heftig Leute. Hier geht es um Industrieinteressen und da verstehen die keinen Spaß.

Gruß
Tesla M3 P Midnight Grey, CrOhm Box/22kw, PV seit 2009 mit EV und 9,43 kWp, Tesla PW 2 mit BackupGateway
Skoda CityGo e

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

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kai hat geschrieben:So macht es VW und Nissan.
Und wenn Sie hier mitlesen werden Sie BMW verklagen es genauso zu tun. Wieso BMW einen Wettbewerbsvorteil lassen nur weil BMW mogelt.
Ich gehe nicht davon aus, daß VW hier erst mitlesen muß, bei allem Respekt für unser geliebtes Forum. So wichtig sind wir dann doch nicht. Die Wettbewerbsbeobachtung in den Zentralen ist intensiv und sicherlich hat man dort den i3 sicherlich schon mal in alle Einzelteile zerlegt.
i3 BEV seit 2/14 + Mercedes EQC seit 07/20. PV Anlage mit 6kWp.

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

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Ich habe da eher die Hoffnung, daß Nissan und VW die Chance nutzen auch in Deutschland die stärkeren Lader anbieten zu können. Es nutzt keinem, wenn BMW verdonnert wird, den Lader in der Leistung zu drosseln. Aber gleiches Recht für alle muß schon gelten.
2009 Vectrix VX1 / 2011 Nissan Leaf / 2012 Renault Twizy / 2013 Renault Zoe Intens Q210 / 2014 Renault Zoe Intens Q210 / 2015 Renault Zoe Zen Q210 / 2015 Tesla Model S 70D / 2017 Renault Zoe Intens Q90 ZE40 / 2018 Tesla Model 3 / 2018 Microlino

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

achimha
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Wieso ist es denn von Belang, welche Wallboxen BMW anbietet? Typ 2 ist ein europäischer Industriestandard, da geht jede Wallbox und es gibt eine Auswahl an Boxen, die den i3 mit 7,4kW laden können.

Re: Zuhause Laden mit 7,4 kW

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  • green_Phil
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Es dreht sich zwar etwas im Kreis, aber ich denke BMW hat das rechtlich geprüft, bevor sie die Aussage getätigt haben, dass man an öffentlichen Ladesäulen mit 32 A laden kann und privat nur mit 20. Da muss es ja einen Grund für diese Differenzierung geben, der Anschluss ist es ja jedenfalls nicht. Und scheinbar ist es wohl auch nicht die Definition von "Ladesäule" und "Verbraucher".
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