Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

RegEnFan
  • Beiträge: 433
  • Registriert: Sa 15. Jun 2013, 08:52
  • Wohnort: Tölz
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
Die Nachfrage bei meinem Arbeitgeber ob ich die vorhandenen BMW-Wallboxen (Firmenfahrzeugflotte) von mir benutzt werden dürfen wurde verneint.
Aus energierechtlichen- und steuerrechtlichen Gründen sei das nicht zulässig. Man denke aber über eine offizielle Tankmöglichkeit nach, das sei aber rechtlich nicht "trivial"
Wer kennt sich mit dem Energierecht aus? Darf man Strom nicht "einfach" verkaufen? Das mit dem Geldwerten Vorteil ist mir klar (mittlerweile muss man ja sogar schon betriebliche "Weihnachtsfeiern" als Geldwerten Vorteil versteuern).
27qm Solarthermie mit 10,5m3 Pufferspreicher. 35,6 kWp Photovoltaik mit 16,2 kWh LiIon-Speicher.
i3 Rex 140k km ab 03.2014
M3 ab 03.05.2019
Anzeige

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

energieingenieur
  • Beiträge: 1731
  • Registriert: Do 13. Jun 2013, 19:04
  • Danke erhalten: 11 Mal
read
Hier gibt es einige Argumente und Infromationen zu deiner Frage:
http://www.goingelectric.de/forum/infra ... -t838.html

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

E_souli
  • Beiträge: 2652
  • Registriert: Di 18. Mär 2014, 09:01
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
RegEnFan hat geschrieben:Die Nachfrage bei meinem Arbeitgeber ob ich die vorhandenen BMW-Wallboxen (Firmenfahrzeugflotte) von mir benutzt werden dürfen wurde verneint.
Aus energierechtlichen- und steuerrechtlichen Gründen sei das nicht zulässig. Man denke aber über eine offizielle Tankmöglichkeit nach, das sei aber rechtlich nicht "trivial"
Wer kennt sich mit dem Energierecht aus? Darf man Strom nicht "einfach" verkaufen? Das mit dem Geldwerten Vorteil ist mir klar (mittlerweile muss man ja sogar schon betriebliche "Weihnachtsfeiern" als Geldwerten Vorteil versteuern).
Dein Chef hat in soweit recht, das ein PRIVATWAGEN eben aus steuerrechtlichen Gründen nicht so einfach an eine Firmenbuchse angeschlossen werden DARF.
Anders wäre es logischerweise , du hättest ein LeasingFahrzeug der Firma
Bei meinem Brötchengeber ist es so, das ich eine Säule bekomme, diese auf "Test" gesetzt wird und damit kann ich , zumindest für einige Monate, gratis Strom ziehen, was dann ist, wird man sehen. Wahrscheinlich wird sie dann öffentlich und ich bekomme als sogenannten geldwerten Vorteil entweder "AdminStatus" oder Gratiskarte die meine Firma dann versteuern muss und ich beim Finanzamt angeben muss.

Dein Chef müsste sonst den steuerrechtlichen Vorteil für dich eben selbst versteuern - bisschen kompliziert, aber ist echt so
Manche finden Schukosteckdosen auf Langstrecke cool,
weil sie sich schämen würden, einen Abschlepper zu holen, wenn nix mehr geht.
Saugeil, sinnvoll und genau so funktioniert E Mobilität in den Köpfen einzelner.
Knaller :-)

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

USER_AVATAR
read
@ RegEnFan:

Da haben die Dich schön abgewimmelt. Klar kannst Du an der firmeneigenen Wallbox laden ohne dass es steuerliche Konsequenzen hat. Das "Energierecht" hat damit überhaupt nichts zu tun.

Als Lösung gäbe es zwei Wege: Entweder Sie verlangen von Dir eine monatliche Pauschale für den Strombezug (wäre am einfachsten) oder aber sie gewähren Dir einen kostenlosen Sachbezug von Strom (ist bis zu einer Monatsgrenze von 44 EUR steuerfrei) ), sofern Du sonst keine vergünstigten Sachbezüge von Deinem Arbeitgeber bekommst.

Die erste Lösung dürfte wohl kein Problem darstellen, wobei am Arbeitsplatz ja noch nicht mal die Wallbox notwendig wäre. Eine normale Steckdose würde da schon ausreichen. Könnte mir eher vorstellen, dass sie die Wallbox nicht durch Mitarbeiter belegen wollen, da sie ja vermutlich für firmeneigene Fahrzeuge oder Kundenfahrzeuge vorgesehen ist.

Juergen
i3 REX 120 Ah - einziger i3 mit vernünftiger Reichweite und ohne Ladestress

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

USER_AVATAR
read
Moin!
Es gibt es 44€-Freigrenze für Sachleistungen. Bis zu dieser Grenze darf Dir Dein Chef also den Strom schenken.
Gruß Ingo

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

achimha
  • Beiträge: 126
  • Registriert: Di 18. Feb 2014, 12:18
  • Wohnort: Stuttgart
read
Ihr stellt die Frage falsch. Anstatt "Darf ich die Firmen-Wallbox benutzen?" muss sie lauten "was würde die Firma tun, wenn ich da einfach mein Auto anstecke?".

Das sind nämlich rechtlich zwei ganz verschiedene Ausgangslagen. Bei erster Frage fällt eine positive Antwort schwer, bei zweiterer recht einfach.

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

RegEnFan
  • Beiträge: 433
  • Registriert: Sa 15. Jun 2013, 08:52
  • Wohnort: Tölz
  • Danke erhalten: 4 Mal
read
Vielen Dank für die interessanten Antworten. Die 44€ würde ich sicher nie überschreiten.
Da werde ich noch mal nachhaken.
Früher hatten wir zwei Acive E in der Tiefgarage stehen jetzt steht da nur noch einer. Die zweite Wallbox wäre also frei.
Aber mich da einfach hinstellen und laden traue ich mich dann doch nicht.
Im Grunde will ich ja meinen eigenen Solarstrom verfahren. Aber manchmal könnte eine Ladestation ja doch hilfreich sein.
Angewiesen bin ich aber darauf nicht. Ich habe ja schließlich den Rex.
27qm Solarthermie mit 10,5m3 Pufferspreicher. 35,6 kWp Photovoltaik mit 16,2 kWh LiIon-Speicher.
i3 Rex 140k km ab 03.2014
M3 ab 03.05.2019

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

USER_AVATAR
  • Thorsten
  • Beiträge: 302
  • Registriert: Do 12. Dez 2013, 13:14
  • Wohnort: Stadtallendorf / Schweinsberg
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
Was ich mich gerade frage. Wenn der Arbeitgeber den Strom an den Arbeitnehmer verkauft ...
Wäre er dann nicht ein "Tankstellenbetreiber" ? Also ein "neues" Gewerbe für den AG ?

Aus grauer Vorzeit sind mir Fälle bekannt, wo Drehstromkistenbetreiber vom Finanzamt Schreiben mit
ungefähr folgendem Inhalt kriegten:

"Uns ist bekannt geworden, das Sie eine Stromtankstelle betreiben. Dies erfordert gemäß § blabla einen
Gewerbeschein und eine Meldung ... etc, etc." :shock:

Thorsten
Und im Übrigen glaube ich an das reine E-Auto. Hybride sind eine vorübergehende Erscheinung.

Re: Laden am Arbeitsplatz - Gesetzliche Bestimmungen?

Spürmeise
read
Thorsten hat geschrieben:Was ich mich gerade frage. Wenn der Arbeitgeber den Strom an den Arbeitnehmer verkauft ...
Wäre er dann nicht ein...
... Stellplatzvermieter, der die Nebenkosten umlegt? So wie (gab es früher öfter, in Uni-Städten heute immer noch) ein Vermieter, der "Nebenkosten Strom" für das vermietete Zimmer umlegt (auf den Mieter)?

Das Thema liegt übrigens im falschen Unterforum.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „i3 - Laden, Ladeequipment“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag