Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
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Tho hat geschrieben:Schwer zu sagen, die Säule ist eine Neuerscheinung. :lol:
Andere Hersteller die ich bezüglich Preisen für Eichrechtskonforme Ladesäulen anfragte konnten mir keine Preise nennen, da sie noch keine baumustergeprüften Ladesäulen/Wallboxen haben.
Ein Anbieter hat mir bei einem Kauf "heute" schriftlich garantiert, meine Wallbox in jedem Fall später für 500€ auf eine eichrechtskonforme Lösung umzurüsten, sobald diese im Q2/19 vorliegt. Aber ob ich dann weitere Wallboxen für Preis heute + ca. 500€ kaufen könnte, wollte mir der Hersteller definitiv nicht zusagen. Mein Tipp, das werden deutlich höhere Aufpreise... ;)
Das ist ja der Ansatz von New Motion (ich weiß dass du die verbaust). Warum sollte der MehrPreis einer Box die bereits ab Werk konform ist höher sein als die Nachrüstkosten für eine existierende?
Und was die Säule angeht: die ist dann halt einfach teuer. Das muss nicht mit Eichrecht zu tun haben.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Ein Problem ist auch, dass viele Betreiber sich derzeit garnicht trauen irgendwas zu kaufen, weil keiner weiß was noch eichrechtskonform umzurüsten sein wird oder was dann direkt in die Tonne wandern und durch einen Neukauf ersetzt werden muss. Deshalb gehts ja auch in der Ladeinfrastrukturförderung kaum voran. Insofern geben jetzt einige Hersteller Garantien ab, damit der Verkauf nicht ganz einbricht. Ob das dann wirklich dem späteren Preis der Lösung widerspiegelt mag ich nicht beurteilen.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

drilling
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BrabusBB hat geschrieben:10.000 Stück - in ganz D haben wir gerade einmal 16.000 im Verzeichnis ...
Das weiß ich aber in einigen Jahren werden wir allein in einer Stadt wie HH oder B hunderttausende Säulen haben und dann werden die Preise für die Säulen auch drastisch niedriger sein, darauf wollte ich hinaus.

Der jetzige Preis ist primär durch die kleinen Stückzahlen bedingt, nicht durch die Eichrechtskonformität.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Oberfranke hat geschrieben:Und was die Säule angeht: die ist dann halt einfach teuer. Das muss nicht mit Eichrecht zu tun haben.
Dein Wort in der Eichbehörde Ohr ... schon mal dran gedacht, dass dann sinnigerweise auch noch mal alle 7 Jahre die Zähler zu tauschen sind?
Ich weiss, ist dann halt einfach teuer ...

Interessant dabei übrigens, dass die Eichfristen für die alten mechanischen Zähler im Hausverteiler 15 Jahre sind und ein Tausch nur dann stattfindet, wenn ein Verdacht auf eine Fehlmessung vorliegt. Irgendwie stört sich da keiner dran.
drilling hat geschrieben:Das weiß ich aber in einigen Jahren werden wir allein in einer Stadt wie HH oder B hunderttausende Säulen haben und dann werden die Preise für die Säulen auch drastisch niedriger sein, darauf wollte ich hinaus.
In 10 Jahren, vielleicht früher, sind die ganzen AC-Säulen sowieso Elektronikschrott. Unterwegs lädt man dann DC oder gratis bei Aldi, Ikea, Kaufland und anderen.
AC bleibt für Elektro-Oldtimer und Masochisten ...
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

drilling
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BrabusBB hat geschrieben:AC bleibt für Elektro-Oldtimer und Masochisten ...
Unsinn, AC wird schon allein für die ganzen Laternenparker nötig sein.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
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BrabusBB hat geschrieben:
Oberfranke hat geschrieben:Und was die Säule angeht: die ist dann halt einfach teuer. Das muss nicht mit Eichrecht zu tun haben.
Dein Wort in der Eichbehörde Ohr ... schon mal dran gedacht, dass dann sinnigerweise auch noch mal alle 7 Jahre die Zähler zu tauschen sind?
Ich weiss, ist dann halt einfach teuer ...
Tho hat sich ja nocht dazu geäußert was für eine Ladesäule er da im Auge hat, aber nach meiner Einschätzung hat er da ein hochpreisiges Exemplar erwischt. Qausi den Tesla unter den Ladesäulen. Und das hat eben genau nichts mit dem Eichrecht zu tun.
Und niemand (auch du nicht) weiss heute was die Nachprüfung der Geräte in 7 Jahren kosten wird. Wenn ich mir aber anschaue was heute alles in der Pipeline ist in Sachen Plug&Charge, 5G, Blockchain, contactless payment etc., dann werden 7 Jahre alte Säulen in 7 Jahren wirklich alt aussehen. Ob sich dann irgendjemand noch Gedanken darum macht diese Säulen nachprüfen zu lassen ...
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zoppotrump
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Können wir die Diskussion über Säulenkosten und AC/DC bitte woanders führen?
Hier in diesem Thread geht es um das Rechtsgutachten und was damit gemeint ist und was nicht.
Danke!

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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In meinen Augen ist das Rechtsgutachten reine Klientelpolitik für die Eichbehörde.
Und letztlich zahlen wir das als Verbraucher, weil woanders kann man die Kosten nicht holen.
Aber gut, ich habe genug OT dazu geschrieben ...
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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BrabusBB hat geschrieben:In meinen Augen ist das Rechtsgutachten reine Klientelpolitik für die Eichbehörde.
Nein, das Rechtsgutachten hat gar nichts mit dem irrsinnigen Abrechnungsaufwand zu tun, wie es die Eichbehörde gerne hätte. Dem Rechtsgutachten wurde eine Abrechnung mit vorhandenen MID-Zählern ebensbo ausreichen. Dass der Strombezug primär nach Kilowattstunden abgerechnet werden muss, ist selbstverständlich.
zoppotrump hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben: Shell: "...verkaufen wir an den Tanksäulen keinen Sprit, sondern die Dienstleistung des Tankes und der Mobilität."
Sagt Shell das wirklich so oder hast Du das so geschrieben?
Nein, das sollte nur auf die unhaltbare Einlassung "...verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität" anspielen.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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mweisEl hat geschrieben:Nein, das sollte nur auf die unhaltbare Einlassung "...verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität" anspielen.
Nun, das ist Deine Auffassung. Dann stellt sich aber die Frage, ob es einen Passus
EnBW hat geschrieben:Der Strombezug an Ladestationen ist als Letztverbrauch zu betrachten.
im EnWG aktuell sinngemäß gibt und wie dieser dann zu interpretieren ist.
mweisEl hat geschrieben:Dass der Strombezug primär nach Kilowattstunden abgerechnet werden muss, ist selbstverständlich.
Hier wurde aber auch gepostet, dass Flatrates weiterhin zulässig sind. Das würde Deiner Auffassung widersprechen.
Für Industrieanschlüsse habe ich gehört, dass dort nach Leistungsspitzen abgerechnet wird (ich habe keinen Industrieanschluss und kann dazu keine Belege liefern, vielleicht kann das jemand anderes tun).

Es gibt also sehr wohl andere Modelle, die ebenfalls zulässig sind.
Wieso sollte es für das neue Geschäftsfeld "Fahrstrom" nicht auch andere Modelle geben dürfen?
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