Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Ich denke das Problem ist, dass die meisten diese Nebenkosten fürs Eichen und für die Millionstellgenaue Abrechnung garnicht transparent sehen und einschätzen können. Wer weiß denn schon, dass die Superkonforme Säule dann mal schnell ein paar Tausend Euro mehr kostet, als etwas technisch identisches mit einer eben so genauen MID Eichung für den Bruchteil der Kosten.
Mein ehemaliger Vermieter machte sich immer den "Spaß", mir die gesamten Rechnungen fürs Haus mit zur Nebenkostenabrechnung zu packen. Wenn man dann liest, dass in einem 20 Parteienhaus alleine die Heiskostenmessung mit den Flüssigkeitsverdampfungsschätzeisen schon einige Tausend Euro kostet, dann kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Es geht doch nicht um teure Messtechnik oder irgendwelche Dienstleister zur Messung an den Säulen. Es geht schlicht darum, dass ich Strom nach erhaltender Menge bezahlen möchte.

Übertragen auf eine Tankstelle mit Kraftstoff würde die Argumentation von EnBW bedeuten, dass ein Tankstellenpächter der Endverbraucher des Benzins ist und die Dienstleistung des Tankens nun nach Zeit abrechnen kann. Das ist doch Unsinn.
Genauso Unsinn ist es, dass der Strombezug an einer Ladesäule gar kein Strombezug sein soll und der Ladende nicht der Endverbraucher sein soll. Natürlich bin ich der Endverbraucher und ich beziehe Strom.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Genau darum geht es aber. Es gibt schon seit Ewigkeiten europäisch MID geeichte Zähler. (7Jahre Eichfrist).
MID geeichter Zähler in der Säule, Abrechnung nach kWh. Zur Sicherheit der Datenübertragung noch Zertfikatsaustausch zwischen Säule und Backend.
Aber nein, was brauchen wir jetzt? Baumustergeprüfte Ladesäulen nach den Kriterien des PtB...
Da diese Prüfung außer uns deutschen keiner braucht, legen die Hersteller der Säulen uns das natürlich voll auf den Kaufpreis um.
Vielleicht wird ja auch noch das Speichermodul SAM Pflicht, damit die Ladevorgänge Veränderungssicher aufgezeichnet sind. Das ist dann der nächste Tausender Aufpreis beim Ladesäulenkauf...
Nach meinem Überschlag ist jeder Tausender Invest mehr etwa 5cent höherer Ladestrompreis, wenn ich rentabel bleiben will über 10 Jahre...
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
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Natürlich macht Aufregen immer wahnsinnig Spaß aber warum muss man dabei immer gleich das Ende der Welt herbeireden?
Verglichen mit einer Station mit MID Zähler und Online-Anbindung (wie sie ja heute verwendet werden) werden die Mehrkosten einer eichrechtskonformen Varainte unter 500€ pro Ladepunkt liegen, vermutlich sogar deutlich darunter.
Wenn die Teile in einigen Monaten erstmal von allen Herstellern verfügbar sind, wird das Thema sich ganz schnell wieder normalisieren. Und in einem Jahr lachen wir über die ganze Aufregung.
Ich finde die momentane Situation auch mehr als unbefriedigend, aber das ist primär der Tatsache geschuldet, dass ich meine Kunden nicht bedienen kann.
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Oberfranke
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Was die zulässigen Preismodelle angeht, so ist die Beschränkung auf die kWh genaue Abrechnung sicherlich eine Umstellung, aber letztendlich ist jede Abrechnung immer für eine bestimmte Gruppe von Kunden ungerecht.
Blockiergebühr für Belegung nach Ladeende sollte weiterhin möglich sein, damit kann man einige Probleme schon adressieren.
Und Session Fees sind ja nicht per se verboten, erfordern halt einen Ladevertrag. Da werden wir noch kreative Modelle sehen.
Und das letzte Wort in Bezug auf dieses Thema ist ja noch nicht gesprochen, wie die EnBW Argumentation ja zeigt.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Das glaube ich nicht, ich hatte gerade ein topaktuelles Angebot für eine neue tolle eichrechtskonforme Säule mit (hört, hört!) EC/Kreditkartenzahlfunktion erhalten. Klingt ja toll, bis ich dann den Preis gesehen habe: 15.000€ für 2x 22kW. :lol:
Gut, kalkuliere ich den Ladepreis halt mal mit 1€/kWh um das Ding über 10 Jahre abzuschreiben.
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Das liegt aber nicht an den eichrechtsbedingten Mehrkosten. Was hätt dieselbe Säule denn vorher gekostet?
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Schwer zu sagen, die Säule ist eine Neuerscheinung. :lol:
Andere Hersteller die ich bezüglich Preisen für Eichrechtskonforme Ladesäulen anfragte konnten mir keine Preise nennen, da sie noch keine baumustergeprüften Ladesäulen/Wallboxen haben.
Ein Anbieter hat mir bei einem Kauf "heute" schriftlich garantiert, meine Wallbox in jedem Fall später für 500€ auf eine eichrechtskonforme Lösung umzurüsten, sobald diese im Q2/19 vorliegt. Aber ob ich dann weitere Wallboxen für Preis heute + ca. 500€ kaufen könnte, wollte mir der Hersteller definitiv nicht zusagen. Mein Tipp, das werden deutlich höhere Aufpreise... ;)
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

drilling
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Tho hat geschrieben:ich hatte gerade ein topaktuelles Angebot für eine neue tolle eichrechtskonforme Säule mit (hört, hört!) EC/Kreditkartenzahlfunktion erhalten. Klingt ja toll, bis ich dann den Preis gesehen habe: 15.000€ für 2x 22kW. :lol:
Frag mal was die Säule kosten würde wenn du 10.000 Stück davon bestellst.

Die jetzigen Preise sind doch primär wegen der noch geringen Stückzahlen.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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drilling hat geschrieben:Frag mal was die Säule kosten würde wenn du 10.000 Stück davon bestellst.
Und wenn er 100.000 nimmt, bekommt er sogar noch etwas raus :lol:
10.000 Stück - in ganz D haben wir gerade einmal 16.000 im Verzeichnis ...
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