Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

geko
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Das besonders Perfide: An die Vorgaben des Eichrechts halten sich nun in erster Linie deutsche Unternehmen, die Sorge vor irgendwelcher negativen Berichterstattung haben. Stadtwerke in kommunaler Hand werden ohnehin sehr streng die BMWi-Auffassung umsetzen. Zeitgleich wird es internationale Player geben, die sich sagen "So what?" und einfach machen. Bis es zu einer wirksamen Untersagung durch eine Letztinstanz kommt, können gut 2-3 Jahre vergehen. In der Zeit werden Fakten geschaffen.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Es gibt hier einen anderen Thread, in dem jemand die Ladung nach Zeit überlesen hat und so deutlich mehr bezahlt hat, als wenn er das gewusst hätte.
Interessant finde ich die Argumentation von EnBW dort. Zitat aus dem Thread wieso sie nach Zeit abrechnen glauben zu dürfen: "...verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität."

Hier gehts zum Thread: vw-golf-gte/16euro-fuer-4h-laden-am-flu ... 27-40.html

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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zoppotrump hat geschrieben:"...verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität."
Shell: "...verkaufen wir an den Tanksäulen keinen Sprit, sondern die Dienstleistung des Tankes und der Mobilität."
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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mweisEl hat geschrieben:
zoppotrump hat geschrieben:"...verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität."
Shell: "...verkaufen wir an den Tanksäulen keinen Sprit, sondern die Dienstleistung des Tankes und der Mobilität."
Sagt Shell das wirklich so oder hast Du das so geschrieben?

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Poes Gesetz schlägt wieder zu :-)

https://de.wikipedia.org/wiki/Poes_Gesetz

marxx
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AHK Leaf, GE Android App, SteVe OCPP Raspi Image
http://www.arachnon.de/wb

Renault Twizy Life (Kaufakku) 06/2016,
VW e-Up! Style 07/2020, MVG AHK,
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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Mich würde wirklich interessieren ob EnBW und andere damit durchkommen.
Schließlich könnte sonst mein Metzger auch das Eichrecht seiner Waage umgehen, in dem er mir keine Wurst mehr, sondern die Dienstleistung des Ernähren verkauft.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Ich halte die Argumentation von EnBW durchaus für schlüssig:
EnBW hat geschrieben:Der Strombezug an Ladestationen ist als Letztverbrauch zu betrachten. Durch diesen Passus im EnWG werden die Betreiber von Ladepunkten mit Letztverbrauchern gleichgestellt. Es wird damit klargestellt, dass die Betreiber von Ladeinfrastruktur nicht den Status eines Stromlieferanten oder Energieversorgungsunternehmens haben. Ebenso gilt der durch die Ladepunkte an Elektrofahrzeuge abgegebene Strom als Letztverbrauch und nicht wie bislang als Strombezug im Sinne des EnWG.
Auch verkaufen wir an den Ladesäulen keinen Strom, sondern die Dienstleistung des Ladens und der Mobilität. Von Daher müssen wir auch keine kWh berechnen, sondern können Zeittarife anwenden.
Klar, dass alle Schnarchlader jetzt jammern, wie übel ihnen doch mitgespielt wird. Und wenn ich an der EnBW-Schuko jetzt keinen Ladeziegel anschliesse, sondern einen Elektro-Rasierer, was da dann das Rasieren kostet :o

Es bleibt immer die Krux zwischen gerechten und damit komplex ermittelten und teuren Tarifen (weil hier zusätzliche Hardware verbaut werden muss und Eichbeamten die Altersvorsorge gesichert wird und zudem noch billige Nachtparkplätze geschaffen werden) und ungerechten, aber günstigen Tarifen, die aber einfach zu ermitteln sind (weil hier ein gewisser Overhead wegfällt).

Was ich nicht verstehe: Wollen wir wirklich möglichst komplex ermittelte teuere Tarife, damit man unterwegs mit einem Schnarchlader in 4 Stunden 15 km Reichweite zu einem günstigen Preis nachladen kann, oder wollen wir einfach ermittelte günstige Tarife, damit wir unterwegs 300km in 30 Minuten nachladen können?

Gerechtigkeit für CityEl!
Sollen die Adria-Urlauber doch mit dem Fahrrad nach Italien fahren, das geht (ohne Ladepause) schneller ... :roll:
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Wir sind hier in Deutschland. Wir wollen Wattstundengenaue Abrechnung mit höchster Eichrectlicher Absicherung, damit ja keiner einen Cent zu viel oder zu wenig bezahlt. Dass wir diesen Eichwahnsinn dann mit 5-10cent oder mehr je Kilowattstunde bezahlen als Kunde, stört uns nicht. Das ist doch wie bei den Heizkosten im Mehrfamilienhaus. Da könnte man von den Messkosten der Heizenergie schon wieder eine Wohnung beheizen. Aber wir wolles es ja so...
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Schön, dass es hier noch jemand genau so sieht. Ich schüttle immer den Kopf, wenn ich für meine Mieter die Nebenkostenabrechnung machen darf, was ich da an durchlaufenden Posten habe, die irgendwelche Drittanbieter bedienen.

Alles ist gewogen, gemessen, gezählt und beglaubigt für teures Geld, und hinterher heißt es: "Das Wohnen ist teuer, die Vermieter zocken uns übelst ab und wir brauchen eine Mietpreisbremse".

Von einer Nebenkostenbremse redet niemand, die können, wenn es um Gerechtigkeit geht, nicht hoch genug sein.

Ich frage mich immer, wenn ich diese Diskussionen lese: Wollen wir das bei unserem Fahrstrom auch? :shock:
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Rockatanski
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