Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
mobafan hat geschrieben:
Und genau das trifft hier eben nicht zu. Es ist nicht auf 1 bzw. 2 Euro fixiert (pauschalisiert), sondern es ist eine Obergrenze. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Du kannst auch nur für 30 Cent laden, wenn du früh genug absteckst. Lädst Du dagegen im Gegenwert von 20 EUR, wird dir dagegen nur 1 bzw. 2 EUR berechnet. So wie es der alte O2 online-Tarif war. Pro Minute Telefonat 12 Cent, im Kalendermonat aber nie mehr als 40 EUR.
Das ist ein unpassendes Beispiel, weil pro Kalendermonat erlaubt wäre. Hier geht es im Ad-Hoc Session.

Meine Leseweise des Rechtsgutachtens ist die, dass der Preis in dem EnBW Beispiel auf 1 EUR fixiert ist. Das man darunter eventuell weniger bezahlt, mag ja sein, nur ändert das nichts daran, dass er fix ist. Auch eine Obergrenze beinhaltet einen fixen Teil. Fix ist aber verboten.

Im Übrigen ist der Teil unter 1 EUR doch zeitbasiert, oder? Auch das ist nicht erlaubt. Daher halte ich es für unwahrscheinlich, dass ein Modell, welches aus zwei nicht erlaubten Teilen besteht, dann erlaubt wird, wenn man es kombiniert ;)

Wir müssen uns auch nicht an EnBW aufhängen. Es gibt auch andere Beispiele. So verlangt bspw. die Mainova ohne Registrierung pro Session 9 EUR fix: https://www.fnp.de/frankfurt/stromtanks ... 65645.html
Anzeige

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Misterdublex
  • Beiträge: 7350
  • Registriert: Do 7. Aug 2014, 00:07
  • Wohnort: Ruhrgebiet
  • Hat sich bedankt: 786 Mal
  • Danke erhalten: 1528 Mal
read
@Zoppotrump:
Weil viele voreilig waren und eichrechtlich bedenkliche, günstige Ladesäulen aufgestellt haben, mit denen nicht rechtssicher der Arbeitspreis abgerechnet werden kann. Nur wenige hatten von Beginn an damit kein Problem, z.B. RWE/innogy.
11/2017 bis 10/2023: VW E-Golf300 als Zweitfahrzeug, mit AHK (Heckträger) von Bosstow nachgerüstet,
08/2018 bis 09/2021: Smart Ed 451,
11/2021 bis heute: VW e-Up Aktiv als Erstfahrzeug,
11/2023 bis heute: Skoda Enyaq iV50 als Zweitfahrzeug.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

geko
  • Beiträge: 2576
  • Registriert: Sa 12. Mär 2016, 07:27
  • Wohnort: München
  • Danke erhalten: 63 Mal
read
Hier wird ein gerade mal entstehender Markt gleich zu Beginn überreguliert. Die aktuelle Debatte rund um Abrechnungsarten und das Eichrecht bremsen die E-Mobilität in DE. Es braucht jetzt Entrepreneurs, die Gas geben und Fakten schaffen. Und keine Regulierung bevor ein Markt überhaupt da ist.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
  • Beiträge: 2903
  • Registriert: Sa 12. Aug 2017, 14:56
  • Hat sich bedankt: 207 Mal
  • Danke erhalten: 402 Mal
read
Misterdublex hat geschrieben:@Zoppotrump:
Weil viele voreilig waren und eichrechtlich bedenkliche, günstige Ladesäulen aufgestellt haben, mit denen nicht rechtssicher der Arbeitspreis abgerechnet werden kann. Nur wenige hatten von Beginn an damit kein Problem, z.B. RWE/innogy.
Stimme Dir zu, allerdings hat die Mainova ihre Säulen im September oder Oktober diesen Jahres gegen neue ausgetauscht und da war schon klar, dass es das Eichrecht gibt. Das ist mir unverständlich.
geko hat geschrieben:Hier wird ein gerade mal entstehender Markt gleich zu Beginn überreguliert. Die aktuelle Debatte rund um Abrechnungsarten und das Eichrecht bremsen die E-Mobilität in DE. Es braucht jetzt Entrepreneurs, die Gas geben und Fakten schaffen. Und keine Regulierung bevor ein Markt überhaupt da ist.
Jein. Ich sehe das durchaus aus beiden Seiten. Auch ich habe schon an einer Ladesäule geladen, bei der mir der Preis vorher intransparent war und auch auf der (online) Abrechnung nicht nachvollziehbar war. Das kann gut gehen, aber als Verbraucher kann ich ein intransparentes System nicht gut heißen.
In einem anderen Thread hat sogar neulich jemand eine Rechnung bekommen, obwohl der Ladevorgang nicht zustande kam. Mangels transparenter Preise und einer nachvollziehbaren Abrechnung muss der Verbraucher hier (manchmal, nicht immer!) die Rechenarbeit übernehmen. Das gibts sonst beim Bezahlen eigentlich nirgendwo anders.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

sebas
  • Beiträge: 122
  • Registriert: Di 3. Mai 2016, 13:34
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 12 Mal
read
Also ich zahle lieber ganz transparent 2 Cent die Minute bei Maingau als eichrechtkonform 50c pro kw

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

USER_AVATAR
read
sebas hat geschrieben:Also ich zahle lieber ganz transparent 2 Cent die Minute bei Maingau als eichrechtkonform 50c
Aber so geht es nicht. Wer mit 250 km/h über die Autobahn rast und einen irren Energieverbrauch von 50 kWh/100 km hat, lädt mit 350 kW und zahlt weniger als ein sparsamer Fahrer der bei 10 kWh/100 km dann mit 3,6 kW lädt. Zeittarife gehören schon deswegen verboten.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

USER_AVATAR
read
mweisEl hat geschrieben:
sebas hat geschrieben:Zeittarife gehören schon deswegen verboten.
In Deutschland herrscht grundsätzlich Vertragsfreiheit. Ich sehe schon allein deswegen keinen Grund, irgendeinen Tarif zu verbieten. Es zwingt Dich ja niemand, diesen zu nutzen.
Kona 64 kWh

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Gulfoss
  • Beiträge: 973
  • Registriert: Fr 10. Jul 2015, 18:48
  • Hat sich bedankt: 262 Mal
  • Danke erhalten: 295 Mal
read
Ich habe mal beim Verbraucherschutz angefragt, man leitet es nun zur Prüfung an die Rechtsabteilung weiter..., wer sich nicht meldet, darf auch nicht jammern...bei VW´s Fuel Charge werde ich auch mal nachfragen...
WärmepumpenID.3

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

sebas
  • Beiträge: 122
  • Registriert: Di 3. Mai 2016, 13:34
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 12 Mal
read
mweisEl hat geschrieben: Aber so geht es nicht. Wer mit 250 km/h über die Autobahn rast und einen irren Energieverbrauch von 50 kWh/100 km hat, lädt mit 350 kW und zahlt weniger als ein sparsamer Fahrer der bei 10 kWh/100 km dann mit 3,6 kW lädt. Zeittarife gehören schon deswegen verboten.
Auch das ist für mich kein Argument, denn es wäre ja nach dem Rechtsgutachten durchaus erlaubt einen Tarif zu basteln bei dem dem "Raser" mit seinem hohen Verbrauch dank Mengenrabatt nur 1cent pro KW bezahlt, während der sparsame Fahrer als "Kleinabnehmer" 50cent pro KW bezahlen muss.
Oder die Preise nach der Ladegeschwindigkeit immer billiger zu machen.
Bei 350KW 1 cent pro KW und bei 3,6kw 1 Euro pro KW währen nach dem Rechtsgutachten erlaubt.

Sogar eine Flaterate bei der der tatsächliche Verbrauch überhaupt keine Rolle spielt, wäre zulässig.

Aber für jeden verständliche, sehr transparente 2 cent pro Minute sind in Zukunft verboten.

Ich frage mich was dann Parkhausbetreiber machen.
2 cent pro Minute sind 1,20€ pro Stunde und damit eine ehr niedrige Parkgebühr.
Wenn in dem Parkhaus eine kostenfreie Ladesäule steht, ist das dann auch verboten nach Eichrecht?

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Oberfranke
  • Beiträge: 378
  • Registriert: So 6. Dez 2015, 14:02
  • Wohnort: 96145 Seßlach
  • Hat sich bedankt: 20 Mal
  • Danke erhalten: 38 Mal
read
Nein, nach dem Eichrecht ist das sicherlich nicht verboten. Könnte allenfalls, je nach den Umständen, als Umgehungstatbestand nach Preisangabenverordnung (PAngV) gewertet werden. Da ist aber das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen.
Tesla Model S85 seit 26.11.2015 :D :D :D
www.e-mops.de - Ladestationen mit Wau-Effekt
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Betreiber, Roaming und Abrechnung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag