Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

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  • BrabusBB
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Das EnBW-Beispiel taugt hier nicht, weil das keine Pauschale, sondern ein Maximalpreis ist.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

Misterdublex
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zoppotrump hat geschrieben:Ich frage mich, welches Auswirkungen dieses Rechtsgutachten hat. Die Betreiber von Ladesäulen scheinen sich daran nicht wirklich zu halten. Siehe die aktuelle Aktion von EnBW zu 1EUR bzw. 2 EUR pro Session. Oder?
Ich denke genau das könnte eine Reaktion gewesen sein.
Die E-Autogemeinschaft sollte sich an den Bundesverband der Verbraucherzentralen wenden.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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BrabusBB hat geschrieben:Das EnBW-Beispiel taugt hier nicht, weil das keine Pauschale, sondern ein Maximalpreis ist.
Ab dem Betrag 1 EUR für AC ist es doch eine Pauschale und IMHO somit laut Kapitel 5 verboten. Zitat:
"Verbrauchsunabhängige Abrechnungen von „Ad-hoc-Ladungen“ durch Zahlung eines fixen Betrages pro Ladevor- gang sind mit der PAngV ebenso nicht vereinbar. Es wird der gleiche Preis verlangt, unabhängig davon, ob die Lade- dauer z. B. 15 Minuten oder vier Stunden beträgt und der Fahrzeugnutzer entsprechend eine geringere oder eine deutlich größere Strommenge (Leistung) erhält."

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

geko
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Nochmal: Ein Gutachten ist keine Rechtsprechung.
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mobafan
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zoppotrump hat geschrieben:
BrabusBB hat geschrieben:Das EnBW-Beispiel taugt hier nicht, weil das keine Pauschale, sondern ein Maximalpreis ist.
Ab dem Betrag 1 EUR für AC ist es doch eine Pauschale
Nein, es ist ein Maximalpreis, wie oft muss das denn noch geschrieben werden? Eine Pauschale fällt immer an, ein Maximalpreis nicht.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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geko hat geschrieben:Nochmal: Ein Gutachten ist keine Rechtsprechung.
Welche Bedeutung hat das Gutachten denn? Ich kenne mich da nicht aus.
Danke.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

geko
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Es ist eine Interpretation der gesetzlichen Situation. Es kann genauso gut ein Gegengutachten geben. Da es vom BMWi in Auftrag gegeben wurde, hat das vorliegende Gutachten natürlich eine Signalwirkung. Aber es ist weder ein Gesetz oder eine Verordnung, noch ist es verbindliche Rechtsprechung.
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Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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mobafan hat geschrieben:
Nein, es ist ein Maximalpreis, wie oft muss das denn noch geschrieben werden? Eine Pauschale fällt immer an, ein Maximalpreis nicht.
Es wird weder von "Maximalpreis", noch von "Pauschale" gesprochen. Schauen wir uns den Text mal Abschnittsweise an und vergleichen, ob das bei EnBW zutrifft:

1. "Verbrauchsunabhängige Abrechnungen von „Ad-hoc-Ladungen“
--> Ja, das trifft zu. Es ist Ad-hoc und unabhängig vom Verbrauch des Stroms.

2. "...durch Zahlung eines fixen Betrages pro Ladevorgang sind mit der PAngV ebenso nicht vereinbar. "
--> Ja, das trifft zu. der Betrag wird fixiert auf 1 EUR für AC oder 2 EUR bei DC pro Ladevorgang. Fixiert bedeutet verbindlich festlegen, also vorher bekannt und bindend, ohne weitere Variable wie etwa den Verbrauch.

3. "...Es wird der gleiche Preis verlangt, unabhängig davon, ob die Ladedauer z. B. 15 Minuten oder vier Stunden beträgt und der Fahrzeugnutzer entsprechend eine geringere oder eine deutlich größere Strommenge (Leistung) erhält."
--> Ja, auch das trifft zu.

Mein Fazit: Es trifft alles zu.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

zoppotrump
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geko hat geschrieben:Es ist eine Interpretation der gesetzlichen Situation. Es kann genauso gut ein Gegengutachten geben. Da es vom BMWi in Auftrag gegeben wurde, hat das vorliegende Gutachten natürlich eine Signalwirkung. Aber es ist weder ein Gesetz oder eine Verordnung, noch ist es verbindliche Rechtsprechung.
Okay, verstehe. Die Tendenz, was damit gemeint ist, kommt für mich schon stark rüber. Daher frage ich mich, warum sich die Ladeanbieter überhaupt auf eine Konfrontation begeben.

Re: Rechtsgutachten des BMWi bzgl. Abrechnung an Ladesäulen

mobafan
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zoppotrump hat geschrieben: 2. "...durch Zahlung eines fixen Betrages pro Ladevorgang sind mit der PAngV ebenso nicht vereinbar. "
--> Ja, das trifft zu. der Betrag wird fixiert auf 1 EUR für AC oder 2 EUR bei DC pro Ladevorgang. Fixiert bedeutet verbindlich festlegen, also vorher bekannt und bindend, ohne weitere Variable wie etwa den Verbrauch.
Und genau das trifft hier eben nicht zu. Es ist nicht auf 1 bzw. 2 Euro fixiert (pauschalisiert), sondern es ist eine Obergrenze. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Du kannst auch nur für 30 Cent laden, wenn du früh genug absteckst. Lädst Du dagegen im Gegenwert von 20 EUR, wird dir dagegen nur 1 bzw. 2 EUR berechnet. So wie es der alte O2 online-Tarif war. Pro Minute Telefonat 12 Cent, im Kalendermonat aber nie mehr als 40 EUR.
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