Preisangabenverordnung

Preisangabenverordnung

amk
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Mal eine Frage an die Juristen hier:
Ich wundere mich immer wieder, dass die Mehrzahl der Ladesäulen, speziell dann, wenn über Roaming abgerechnet werden soll, eine absolute Überraschungswundertüte hinsichtlich der Ladekosten sind.
Ist das denn eigentlich legal?
Wenn ich an der Zapfsäule meinen i3Rex auffülle, ist klar, dass der Liter E10 1,xx € kostet.
Wenn ich an der Ladesäule daneben den Akku nachlade, ist praktisch keinerlei Beschriftung vorhanden, mit welchen Kosten für Ladezeit, Einmalgebühren und bezogene Energie gerechnet werden darf.
Man kann ggf. googlen, was denn der Ladevorgang kosten könnte, aber wenn dann noch regionale Angebote via Ladenetz, TNM oder PlugSurfing abgerechnet werden, ist das aufwendig und meistens auch nicht exakt. Ich habe jedenfalls noch keine Abrechnung gesehen, die ich 1:1 so erwartet hätte. Außerdem sind die irgendwo in einer App oder im Web veröffentlichten Preisangaben meist dynamisch, d.h. eigentlich nur mittels Screenshot mit Datumseinblendung einigermaßen als Beweis tauglich.

Frage also: Wie genau erfüllen die Ladesäulenbetreiber eigentlich ihre Pflicht gemäß der einschlägigen Preisangabenverordnung, vor dem Bezug der Leistung jeden Kunden klar und ohne unbillige Überraschungen über den geforderten Preis zu informieren?

Der Maßstab muss doch der direkte Vergleich zu den Zahlen "x,yy € / Liter" an der Zapfsäule sein, oder?
Ist es denn so schwer, einen Aufkleber mit einem Text: "Kosten für den Energiebezug setzen sich zusammen aus: € x je Ladevorgang pauschal + € y je Minute Ladedauer + € z je bezogene KWh". Wenn die Preise dynamisch sein sollen dann von mir aus mit einem ferngesteuertem Display, so wie an jeder Zapfsäule für Sprit.

Zusatzfrage: Welche Chancen habe ich als Energiebezieher, wenn ich an völlig unbeschrifteten Säulen (dieser Tage z.B. Allego in Asbach-Bäumenheim) Energie zu unbekannten Preisen beziehe, unverhältnismäßig empfundene Abrechnungen beim Roamingpartner oder beim Anbieter direkt zu reklamieren?

Gutes Gegenbeispiel: Die meisten Säulen des VR-Banken-Verbands sind direkt mit dem Betrag beschriftet, den die Ladung pauschal kostet, wenn mit der Maestro-Karte bezahlt. Der geforderte Preis mag unsinnig sein, aber wenigstens ist vor dem Ladebeginn klar, das der Energiebezug kostet.
Nach 100TKm i3 Rex jetzt mal iX3
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Re: Preisangabenverordnung

Eckhard
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Gute Fragen, bin gespannt auf die Antworten.


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Re: Preisangabenverordnung

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Mir würde es ja schon reichen, wenn ich nachdem ich mit der RFID-Karte gewunken habe, auf dem Display "Die Ladung wird folgende Kosten verursachen: xx Cent/kWh und yy Cent einmalig" o.ä. lesen könnte.
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Re: Preisangabenverordnung

Sewi
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amk hat geschrieben: Der Maßstab muss doch der direkte Vergleich zu den Zahlen "x,yy € / Liter" an der Zapfsäule sein, oder?
Nein, der Vergleich hinkt an vielen Ecken und Enden: Erstens kommt aus der einen (mehr oder weniger) sauberer Strom und aus der anderen ein stinkender, hochgefährlicher Gefahrenstoff der nicht nachproduziert werden kann.
Abgesehen davon bietet der Tankstellenbetreiber (ähnlich einem Marktstand mit Orangen) sein Zeugs erstmal jedem vorbeifahrenden an. Wer sich dann Orangen einpacken lässt (oder Explosivzeugs in seinen Tank füllt) und bezahlt, schließt einen Kaufvertrag ab (§§ 311 ff. i.V.m. §§ 116 ff. BGB, wenn ich mich nicht täusche).

Die Ladesäule ist erstmal nichts aus einer einem Stück Blech (oder Plastik) in der Landschaft. Dort kann sich jeder identifizieren, der mit dem Ladesäulenbetreiber (ggf. über diverse Zwischenhändler) vorher einen Vertrag abgeschlossen hat. Das kann z.B. einer mit NewMotion sein, welcher dann auch die Konditionen insgesamt regelt. Dieser kann vorschreiben, dass während geraden Minuten getankter Strom gratis ist und dafür an ungraden Tagen der doppelte Preis fällig wird.
Der Vergleich hierzu ist Dein Handyvertrag: Auf Basis dieses Vertrages kannst Du überall telefonieren, zu den vorher festgelegten Kosten. Was Dich ein Gespräch tatsächlich kostet, erfährst Du genau erst mit der Rechnung.
amk hat geschrieben: Ist es denn so schwer, einen Aufkleber mit einem Text: "Kosten für den Energiebezug setzen sich zusammen aus: € x je Ladevorgang pauschal + € y je Minute Ladedauer + € z je bezogene KWh". Wenn die Preise dynamisch sein sollen dann von mir aus mit einem ferngesteuertem Display, so wie an jeder Zapfsäule für Sprit.
Dazu müsste es überhaupt erstmal "einen" Preis geben, genau den gibt es aber nicht. Bei Emma-Säulen zahlst Du mit Emma-Karte gar nichts, mit TNM-Karte aber irgendwas pro Minute. Bei Innogy-Säulen zahlst Du je nach ausgebendem Unternehmen was anderes, ebenso bei Ladenetz. Bei beiden genannten gelten für das Roaming über PS oder TNM nochmal andere Preise. BMW und VW berechnen (derzeit noch) einen Fixpreis, der nochmal ganz anders sein kann. Es gibt einfach nicht "den einen Preis" den man auf einen Aufkleber schreiben könnte.
Bei Tankstellen übrigens auch nicht: Je nach Tankkarte, ADAC-Karte, Sparkassen-EC-Karte, etc. gelten dort andere (i.d.R. zum angezeigten Preis rabattierte) Preise. Dazu kommt das Tanklotto: Gilt an der Kasse noch der Preis auf der Anzeige als ich auf die Tankstelle gefahren bin oder wurde er zwischendurch um 20 Ct./Liter erhöht? Die Tankstellen bewegen sich dabei noch viel eher auf dünnem Eis als die Ladestationen.
Einzig die Zahlung/Ladung mit Intercharge ist mit den Tankstellen vergleichbar: Dort wird der Preis direkt vor der Bezahlung (vgl. Supermarktkasse) angezeigt - weicht durch die vergleichsweise hohen Zahlungsverkehrskosten und die Intercharge-Gebühren aber nochmal vom TNM/PS/andere - Preis ab.
amk hat geschrieben: Zusatzfrage: Welche Chancen habe ich als Energiebezieher, wenn ich an völlig unbeschrifteten Säulen (dieser Tage z.B. Allego in Asbach-Bäumenheim) Energie zu unbekannten Preisen beziehe, unverhältnismäßig empfundene Abrechnungen beim Roamingpartner oder beim Anbieter direkt zu reklamieren?
Bei Allego grundsätzlich gar keine: Wenn Du den geforderten oder den abgerechneten Preis (egal ob beide identisch sind) siehst, bekommst Du einen Herzinfarkt und kannst nicht mehr reklamieren.
Ansonsten richtet sich das nach Deinem Vertrag. Bei TNM erfolgt die Preisanzeige in der App - so hast Du das bei Vertragsabschluss vereinbart.

PS: Der Form halber: Ich bin kein Jurist, also war das auch nur meine Meinung und keine Rechtsberatung.

Re: Preisangabenverordnung

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Genau, richtig. Jetzt verdonnern wir alle, die so blöd waren trotz permanter Verlustaussichten für die nächsten Jahre, eine Lademöglichkeit zu errichten noch dazu den Preis für alle Roamingpartner an der Säule auszuzeichnen. :roll:
Also manchmal kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Versetzt ihr euch eigentlich auch manchmal in die Lage der anderen Seite hinein? :-|
amk hat geschrieben:Der geforderte Preis mag unsinnig sein, aber wenigstens ist vor dem Ladebeginn klar, das der Energiebezug kostet.
Das klingt wie ein Buchhalter. Es darf ruhig viel teurer sein, Hauptsache ich weiß vorher was es kostet. :lol:
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
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Re: Preisangabenverordnung

geko
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Die Pflicht zur Preisangabe hat nicht der Betreiber der Säule, sondern der Vertragspartner des Endkunden. Im Fall von Allego z.B. also ChargeNow oder NewMotion oder Plugsurfing. Diese kommen Ihrer Pflicht durch das Veröffentlichen eines Preisverzeichnisses nach (z.B. vollständiges Preis-PDF bzw. Anzeige des Preises in einer App/auf einer mobilen Website). Eine Nennung des Preises vor dem konkreten Ladevorgang z.B. an einem Display der Ladesäule ist derzeit nicht notwendig, aber natürlich sehr wohl wünschenswert.

Die Preisauszeichnungspflicht an Tankstellen ist gesondert und explizit geregelt und auf Ladesäulen nicht anwendbar.
emobly. Das Magazin für Elektroautos. Unabhängig. Authentisch. Elektrisch.

Re: Preisangabenverordnung

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OMG

Kommt bei euch jedes Jahr das Stadtwerk vorbei und klebt den aktuell gültigen Preis an euren stromzaehler?

Ob ich nun einen Screenshot von angezeigtem preis in der App mache oder den angezeigten Preis ( diese Funktion wird sicher das Laden nochmal teurer machen) an der Säule abfotografiere, ist doch der gleiche Aufwand.

Wollt ihr es echt wie an der Tanke haben? Dann natürlich mit Preisen die sich täglich bzw. Stündlich ändern?
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Preisangabenverordnung

SaschaG
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Ich hätte die Preise auch gern transparenter. Versuch mal bei Problemen mit der Rechnung zu diskutieren. Die wirst dann vom RFID Anbieter zum Säulenbetreiber und zurück geschickt. Gerade bei TNM wird meist der Preis des Säulenbetreibers einfach nur weitergegeben.

Der Vergleich mit dem eigenen Stromanbieter hinkt. Hier schließe ich ja einen Vertrag und nutze die Leistung dauerhaft in der Vertragslaufzeit nur an einem Entnahmepunkt. Ich muss mir nicht bei jedem Licht anschalten die Frage stellen, welcher Preis für den Strom berechnet wird. Beim Auto aufladen ist das leider schon so.

Wenn alle Ladesäulenanbieter den Preis direkt an die Säule schreiben und dieser dann direkt mit einer RFID Bezahlkarte (EC, Kredit,...) bezahlt werden könnte, dann wäre das viel transparenter. Außerdem würden wir uns die Fragen aller Neulinge hier sparen, wie man denn an den Ladesäulen bezahlt.

Ich finde es bis heute höchst kompliziert, welchen Aufwand ich bei Fernreisen mit dem E-Auto betreiben muss, um erst überhaupt eine Säule zu finden, dann zu prüfen, ob die aktuell funktioniert und welche meiner zahlreichen RFID Karten ich benutzen muss, um die Säule zum Laden zu aktivieren. Am Ende lasse ich mich mittlerweile einfach nur noch mit der Rechnung überraschen, was mich das laden gekostet hat.

Re: Preisangabenverordnung

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Pro RFID kartenanbieter schließt man auch nur einen Vertrag, in dem drinsteht das man die Preise in der app sieht.
Es gibt aber auch Anbieter wie Naturstrom wo alle Säulen das gleiche kosten.

Jede Ladung soll auch noch einzeln vom Konto abgebucht werden? Egal ob 2,..€ oder 12,..€?
So eine einzelabbuchung würde die kosten noch mal nach oben verändern. Für jede abbuchung dann auch noch eine Rechnung, da die Säule ja keine Quittung für romingpartner druckt?
Bei 1 Abbuchung am Monatsende, weißt man auch nicht mehr (ohne Foto) was die Säule vor Wochen angezeigt hatte.
E Auto Erfahrungen mit Fluence, Model S, Model 3, Zoe Ze40, e-Golf, 500E, EV6 storniert, Model Y.

Re: Preisangabenverordnung

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Fluencemobil hat geschrieben: Kommt bei euch jedes Jahr das Stadtwerk vorbei und klebt den aktuell gültigen Preis an euren stromzaehler?
Nee, die schicken mir ein paar Monate vorher einen Brief, wenn sie die Preise ändern wollen und ich bekomme ein Sonderkündigungsrecht.
Sie ändern die Preise nicht permanent ohne vorherige Information an mich und sie verlangen auch keine unterschiedlichen Preise für den Staubsauger, den Rasierer oder den Herd - ich zahle das ganze Jahr an jeder Steckdose für jedes Gerät exakt den gleichen Preis.
Fluencemobil hat geschrieben:Pro RFID kartenanbieter schließt man auch nur einen Vertrag, in dem drinsteht das man die Preise in der app sieht.
Nur, dass die App nicht immer zuverlässig funktioniert, weil die Netzabdeckung nicht ausreichend ist und man also gar nicht prüfen kann oder die App schlicht fehlerhaft ist und gleich etwas falsches anzeigt.
Außerdem ist das nicht sonderlich kundenfreundlich, wenn ich erst eine App öffnen muss, um den Preis zu prüfen, der nun an dieser Ladesäule fällig ist.
IONIQ "Bumblebee" 05.04.2017-18.11.2018
Kona "Pummel" 22.11.2018 -17.09.2019
Model 3 "Schneeweißchen" seit 26.09.2019
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