Preisangabenverordnung

Re: Preisangabenverordnung

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Die Ladesäulenverordnung sieht ja auch noch die Optionen "kostenlos" und "Kassenhäuschen für Bargeld" vor.

Meine (private) Lademöglichkeit habe ich u.a. mit Paypal-Zahlmöglichkeit versehen:

http://www.arachnon.de/wb/pages/de/spenden.php

Ohne abschweifen zu wollen, aber wäre Paypal ein "gängiges Zahlungssystem"?

marxx
OVMS e-Up/Leaf, FOS Ladestation Software
AHK Leaf, GE Android App, SteVe OCPP Raspi Image
http://www.arachnon.de/wb

Renault Twizy Life (Kaufakku) 06/2016,
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Re: Preisangabenverordnung

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Kostenlos?
Wer zahlt mir dann den Strom?
Wir reden hier von ca. 1500-2000 kWh pro Jahr pro Ladestation.

Das Kassenhäuschen funktioniert nur, wenn die Säule entsprechend aufgestellt ist. Dann wird es aber mit 24/7 Verfügbarkeit schwierig.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Preisangabenverordnung

AndiH
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marxx hat geschrieben: Dann bin ich gespannt, wie die neuen Säulen ab dem 14.12 so aussehen werden.
So wie die DC Lader von z.B. ABB heute schon. Zusätzlich ein Kartenzahlungs Terminal und auf dem Bildschirm wird meist ein Pauschalbetrag für Zahlungskarten angezeigt.
Für die günstigen AC Lader wird das wohl zu teuer werden, die werden nach und nach verschwinden oder nur noch in Parkhäusern oder anderen Gegenden zu finden sein in denen eine getrennte Abrechnung nicht notwendig ist.

Gruß

Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
Seit 03/2022 über 1.200 Liter Benzin NICHT verbrannt

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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Bisherige Säulen sind nicht betroffen (Bestandschutz) insofern gibt es keinen Grund warum sie verschwinden sollten.

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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marxx hat geschrieben: Falls der Gesetzgeber mit dem gängigen Zahlungssytem EC oder Kreditkarte meint und nicht RFID Roamingkarte, dann ist aus meiner Sicht der Ladepunktbetreiber zum Einhalten der Möglichkeit des barrierefreien Ladens verpflichtet den Preis auszuzeichnen.
Und das wird ja bereits jetzt angeboten: ein Intercharge Direct-Sticker mit QR-Code auf die Box. Der Kunde scannt den Code und kommt auf eine (plattformunabhängige) mobile Webseite, welche ihm vor Ort den Preis an diesem Ladepunkt anzeigt. Dort kann er dann mit Kreditkarte oder Paypal zahlen.
Ähnliche Möglichkeiten bieten Ladenetz.de oder manche Backend-Anbieter an.

Somit keine zusätzlichen einmaligen oder laufenden Hardware-Kosten, welche wiederum den Betrieb der Station verteuern würde.
AndiH hat geschrieben:So wie die DC Lader von z.B. ABB heute schon. Zusätzlich ein Kartenzahlungs Terminal und auf dem Bildschirm wird meist ein Pauschalbetrag für Zahlungskarten angezeigt.
Nö. Diese Terminals rentieren sich ja nicht einmal bei den Schnellladern.

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Und das wird ja bereits jetzt angeboten: ein Intercharge Direct-Sticker mit QR-Code auf die Box. Der Kunde scannt den Code und kommt auf eine (plattformunabhängige) mobile Webseite, welche ihm vor Ort den Preis an diesem Ladepunkt anzeigt. Dort kann er dann mit Kreditkarte oder Paypal zahlen.
Ähnliche Möglichkeiten bieten Ladenetz.de oder manche Backend-Anbieter an.
Ohne ein frei zugängliches WLAN an der Säule mit dem man kostenlos auf die Webseite zugreifen kann wäre das aber ab 14. Dez. nicht mehr LSV konform.
Auch bezweifle ich das Kreditkarten oder Paypal allein ausreichend sind um der LSV zu entsprechen. Normale Bank Girokarten (also was hier immer als EC-Karte bezeichnet wird) müßten wohl auch akzeptiert werden, denn Kreditkarten sind in Deutschland nicht verbreitet genug um der gesetzlichen Definition von 'gängig' zu entsprechen.

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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drilling hat geschrieben:
enabler hat geschrieben:Und das wird ja bereits jetzt angeboten: ein Intercharge Direct-Sticker mit QR-Code auf die Box. Der Kunde scannt den Code und kommt auf eine (plattformunabhängige) mobile Webseite, welche ihm vor Ort den Preis an diesem Ladepunkt anzeigt. Dort kann er dann mit Kreditkarte oder Paypal zahlen.
Ähnliche Möglichkeiten bieten Ladenetz.de oder manche Backend-Anbieter an.
Ohne ein frei zugängliches WLAN an der Säule mit dem man kostenlos auf die Webseite zugreifen kann wäre das aber ab 14. Dez. nicht mehr LSV konform.
Deine Interpretation
Auch bezweifle ich das Kreditkarten oder Paypal allein ausreichend sind um der LSV zu entsprechen. Normale Bank Girokarten (also was hier immer als EC-Karte bezeichnet wird) müßten wohl auch akzeptiert werden, denn Kreditkarten sind in Deutschland nicht verbreitet genug um der gesetzlichen Definition von 'gängig' zu entsprechen.
Ebenso deine Interpretation. Auch EC-Karten sind nicht zu 100% verbreitet. Also muss man bereit sein, den Begriff "gängig" weiter zu fassen.

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Deine Interpretation
Nein, nicht nur meine Interpretation. Es ist sicher kein Zufall das ein WLAN Hotspot an der Ladesäule vom Bund gefördert wird: https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=6 (siehe Punkt 3.1.1)
Wie sonst soll man den von der LSV vorgegebenen kostenlosen Zugang zur Webseite für die Bezahlung ermöglichen?
Ebenso deine Interpretation. Auch EC-Karten sind nicht zu 100% verbreitet. Also muss man bereit sein, den Begriff "gängig" weiter zu fassen.
Das wird im Zweifelsfall richterlich geklärt werden müssen.

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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drilling hat geschrieben:
enabler hat geschrieben:Deine Interpretation
Nein, nicht nur meine Interpretation. Es ist sicher kein Zufall das ein WLAN Hotspot an der Ladesäule vom Bund gefördert wird: https://www.bav.bund.de/SharedDocs/Down ... onFile&v=6 (siehe Punkt 3.1.1)
Wie sonst soll man den von der LSV vorgegebenen kostenlosen Zugang zur Webseite für die Bezahlung ermöglichen?
Du verwechselst Förderung (und eventuelle Förderbedingungen wie passende Parkplatzmarkierungen) mit rechtlichen Vorgaben.

Die LSV ist die nationale Umsetzung der Richtline 2014/94/EU, ergänzt mit ein paar Fleisspunkten, aber im groben deckungsgleich. Auch hier ist in keiner Sprache die Rede von verpflichtenden kostenfreiem Internetzugang bei webbasierter, barrierefreier Zahlung.

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Du verwechselst Förderung (und eventuelle Förderbedingungen wie passende Parkplatzmarkierungen) mit rechtlichen Vorgaben.
Ich verwechsle nichts, ich habe nur gesagt das es schon einen Grund hat warum der WLAN Hotspot an oder bei der Säule gefördert wird (und sicher nicht weil der Bund sich um die Ladeweile des Kunden Sorgen macht).
enabler hat geschrieben:Auch hier ist in keiner Sprache die Rede von verpflichtenden kostenfreiem Internetzugang bei webbasierter, barrierefreier Zahlung.
Von kostenfreiem Internetzugang redet niemand, der WLAN Hotspot muß nur kostenfreien Zugriff auf die Zahlungswebseite erlauben, der Rest des Internet kann problemlos gesperrt sein.
Am elegantesten wäre es wenn der WLAN Hotspot gleich automatisch die Zahlungswebseite auf den Browser des Kunden erscheinen läßt sobald sich der Kunde mit dem Hotspot verbindet. Dann muß der Kunde nicht erst umständlich eine URL eingeben oder einen QR Code scannen.
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