Preisangabenverordnung

Re: Preisangabenverordnung

AndiH
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Natürlich muss sowohl der Preis als auch die Berechnungsgrundlage (Menge) angegeben werden. Grundsätzlich muss das der tun, der das Geld von dir haben will, also im Roamingfall der Roaming Anbieter. Ob das so wie es zur Zeit in den Apps von TNM oder PlugSurfing korrekt ist ist eine ganz andere Frage. Grundsätzlich sollte es dem Kunden ohne Hilfsmittel (Taschenrechner, Stoppuhr etc.) klar sein was bezahlt wird und warum.

Gruß

Andi
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Re: Preisangabenverordnung

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  • joschka
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also soviel kann ich (aus der alten Welt :lol: ) versichern .... auch wenn nicht eigene sondern z.B. Kommissionsware feilgeboten wird ... (viele Autohändler, manche Second Hand Läden z.B.) ... verantwortlich für das Angebot und damit auch die Preisangabe (so denn eine Verpflichtung besteht) ist klar der Betreiber, Verkäufer, Beauftragte - wieauchimmer.

Und nach meinem Rechtsempfinden in diesem Falle des Stromladens an der Ladesäule eben genau der Betreiber des physikalischen "Ladengeschäfts" (analog zum Geschäftsinhaber)... hier also der Ladesäulenbetreiber

... denn alles was danach kommt sind nachgeschaltete "Unter"verträge - die den Verbraucher ganugenommen nicht interessieren, und letztlich auch nicht zu interessieren haben ...

Der Verbraucher möchte üblicherweise Strom (möglicherweise "grünen" Strom) gegen einen Betrag xy .... (so wie an der Tankstelle eben auch
.... und üblicherweise werden genau diese Informationen (welche Ware - möglicherweise von welchem Hersteller - gegen welchen Preis) im Vorfeld eines rechtsgültigen Geschäfts durch den Anbieter zur Verfügung gestellt.... in jedem Supermarkt, an jeder Tankstelle, und meiner Meinung nach sollte/müsste das an der Ladesäule identisch sein....................
gruesse aus dem sueden 8-)
joschka

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Re: Preisangabenverordnung

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Ich würde die Ladesäule eher mit einem Funkmast für Mobilfunk vergleichen...
IONIQ electric Premium Phantom Black seit 18.05.2017. Bestellt am 18.01.2017 (Sangl #94).
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Re: Preisangabenverordnung

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Also wie es rechtlich sein muss weiß ich auch nicht, aber wie es sein soll habe ich in Titisee-Neustadt an der Säule von ED-Netze gesehen. Kein Webterminal, sondern eine kleine, günstige LCD-Anzeige, die mir den Einmalpreis, Preis/kWh und den Stundenpreis anpreist. Dann kann ich entscheiden ob ich das will oder nicht. Also wie an der Tanke.
Ein anderer Fall war eine Säule mit WLAN. Da kann ich kostenlos alle Preise ergugeln, ich brauche nur ein Schlaufon, Tablett oder Schoßrechner, aber keine Sim mit Vertrag oder Guthaben. Nicht so bequem, aber dafür kann ich mir die Ladeweile gut und günstig vertreiben.
Sprit war gestern - Saft ist heute - Seit 2016 nur noch elektrisch
(Zoe R240 seit Juni 2015 - 115 Mm gefahren
Model Y SR in blau seit Mai 2023)

Re: Preisangabenverordnung

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Ist dort Roaming möglich? Was passiert dann mit der Anzeige?
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Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
PV, Speicher zu Hause + Mitbegründer Bürger Energie Drebach eG http://www.buerger-energie-drebach.de

Re: Preisangabenverordnung

AndiH
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joschka hat geschrieben:also soviel kann ich (aus der alten Welt :lol: ) versichern .... auch wenn nicht eigene sondern z.B. Kommissionsware feilgeboten wird ... (viele Autohändler, manche Second Hand Läden z.B.) ... verantwortlich für das Angebot und damit auch die Preisangabe (so denn eine Verpflichtung besteht) ist klar der Betreiber, Verkäufer, Beauftragte - wieauchimmer.
Wie gesagt, der der dein Geld in welcher Form auch immer entgegen nimmt bzw. haben will muss korrekt auszeichnen. Auch bei Kommissionsware ist das der Verkäufer vor Ort der dein Geld entgegen nimmt, bei Roaming an der Säule aber eben nicht der Säulenbetreiber, da dieser die Preise die dein Roaminganbieter an dich berechnet gar nicht kennt und auch kein Geld von dir erhält, sondern von deinem Roaminganbieter.

Gruß

Andi
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Re: Preisangabenverordnung

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Und genau an dieser Stelle stellt sich dann für mich die Frage,ob der Roamingpartner laut Ladesäulenverordnung ein "gängiges Zahlungssystem" darstellt.

Falls der Gesetzgeber mit dem gängigen Zahlungssytem EC oder Kreditkarte meint und nicht RFID Roamingkarte, dann ist aus meiner Sicht der Ladepunktbetreiber zum Einhalten der Möglichkeit des barrierefreien Ladens verpflichtet den Preis auszuzeichnen.

marxx
OVMS e-Up/Leaf, FOS Ladestation Software
AHK Leaf, GE Android App, SteVe OCPP Raspi Image
http://www.arachnon.de/wb

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Re: Preisangabenverordnung

drilling
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marxx hat geschrieben:Und genau an dieser Stelle stellt sich dann für mich die Frage,ob der Roamingpartner laut Ladesäulenverordnung ein "gängiges Zahlungssystem" darstellt.
Natürlich nicht, es geht ja gerade darum punktuelles Laden zu ermöglichen, d.h. jeder soll an der Säule laden können ohne einen Vertrag mit dem Säulenbetreiber (abgesehen vom Vertrag für die jeweilige einzelne Transaktion) oder einem Roamingpartner.
Falls der Gesetzgeber mit dem gängigen Zahlungssytem EC oder Kreditkarte meint und nicht RFID Roamingkarte, dann ist aus meiner Sicht der Ladepunktbetreiber zum Einhalten der Möglichkeit des barrierefreien Ladens verpflichtet den Preis auszuzeichnen.
Genau so ist es, beim punktuellen Laden, was ab 14. Dez. für neue Säulen vorgeschrieben ist, ist der Säulenbetreiber der Vertragspartner für die Einzeltransaktion und somit muß der Preis (nur für das punktuelle Laden) an der Säule angegeben werden.

Natürlich dürfen Roamingkarten immer noch zusätzlich akzeptiert werden, und für die muß der Säulenbetreiber keine Preise angeben.

Re: Preisangabenverordnung

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Juhey, das ist eine klare Ansage :D Vielen Dank.

Dann bin ich gespannt, wie die neuen Säulen ab dem 14.12 so aussehen werden.

marxx
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Re: Preisangabenverordnung

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Meine Ladesäulen werden über NewMotion abgerechnet. Den Preis anzugeben, den ich verlange ist kein Problem.

Das Anbieten verschiedener Zahlungsmöglichkeiten ist allerdings fast unmöglich, da es finanziell überhaupt nicht darstellbar ist. Ein normales Kartenterminal (nicht für den Outdooreinsatz) kostet zwischen 10-20 € monatlich. Dazu kommen Servicegebühren und Transaktionskosten. Das ist weder für den Betreiber noch für den Kunden (wenn die Kosten umgelegt werden) machbar.

Außerdem kann ich mich erinnern als der Energiedienst im Süden von Baden-Württemberg Ladesäulen mit NFC Lesegeräten aufgestellt hat, dass es hier im Forum massive Beschwerden gab, da doch niemand eine solche Karte hat.

EC bzw. Girocard ist übrigens auch nicht unbedingt die beste Lösung, da dies eine deutsche Karte ist und Ausländer (z.B. hier im Grenzgebiet zu Frankreich) sie nicht besitzen.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
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