Preisangabenverordnung

Re: Preisangabenverordnung

SaschaG
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Ich nutze immer meine ChargeNow Karte, wenn ich den Preis nicht kenne. Die Karten hat fürs laden einen festen Minutenpreis. Ich muss nur sehen, ob ich DC oder AC lade.
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Re: Preisangabenverordnung

USER_AVATAR
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Ich bringe mal zu dem Thema zwei ganz konkrete Beispiele, die mich mit meinen lokalen Quasimonopolisten im letzten viertel Jahr umtrieben.

1.) Die Preise nach Vertrag sind nicht die an der Säule angezeigten
Konkret geht es darum, dass ich mir von Naturenergie eine Ladechip geordert habe.
https://www.naturenergie.de/my-e-nergy/ ... community/
Ich habe den Tarif My-Flex mit
35 Cent / kWh2 sowie 2 €/ h
Soweit so klar. Der Punkt ist, dass die Säulen ein Display haben, ich melde mich mit meinen RFID-Chip (den es zum Vertrag gab) an der Säule an und die Säulen zeigen mir:
0€/KWh und 0€/h
Nach Ende des Ladevorgangs zeigen die Säulen mir dann die geladenen KWh und bei Kosten wieder 0€
Abgerechnet wird nun... ja genau... die Kosten nach Vertrag. Hab ich ganz schön Lehrgeld bezahlt, weil ich dachte "He cool kostet ja nix an der Säule hier!"

Zweite Geschichte, gleicher Anbieter (also wieder Naturenergie). Diesmal Roaming via Plugsurfing. Es gibt bei mir in der Nähe eine Säule, die man auch per Plugsurfing frei schalten kann. In der Vergangenheit habe ich das auch öfters so gemacht, da der Roaming-Preis wesentlich niedriger war als der Preis mit diesem My-Flex (was an sich ja schon eine Aussage ist :roll: ). Hat auch immer funktioniert. Die Anzeige am Display der Säulen war hier immer ebenso falsch, aber halt anders: das Display zeigte glaube ich 3€/h, aber da hab ich kein Beweisfoto von... leider. Ich habe diese Säule immer dann gerne genutzt, wenn ich ungeplannt etwas volleren Akku brauchte (ich habe daheim noch keine Wallbox und lade mit Steckdose). Da ich wegen der anderen Geschichte oben dem Anbieter nicht wirklich über den weg traute habe ich sicherheitshalber vor dem Laden immer schön in der Plugsurfing-App geschaut, ob den Roaming-Preis auch noch stimmt. Aber auch diesmal hat es mich erwischt.
Sehr schön hier in der Auflistung von Plugsurfing zu sehen:
Bild

Nachdem ich das merkte habe ich in der APP nachgeschaut. Hier war immer noch der alte Preis zu sehen:

Hab das dann reklamiert. Plugsurfing meint dazu nur:
"
Thank you for your message. Plugsurfing is unfortunately not responsible for the pricing and replicate pricing set by the operator. Therefore, we cannot change the cost or modify the cost of the charging session as the operator will charge us according to those. We are sorry if the price changed.
"
Bevor Ihr nachschaut in der APP ist der Preis nun korrigiert.

Beim ersten Punkt habe ich die Frage: "Ist das denn überhaupt zulässig so?" an die Verbraucherzentrale BW weiter gegeben. Die kümmern sich (hoffe ich zumindest) aktuell darum. Beim zweiten Punkt fehlen mir zumindest meinen Gefühl nach die letztgültigen Beweise, da ich kein Foto von der APP an dem Tag habe als ich das letzte mal dort war und soviel mehr bezahlen musste.

Ich wollte das ganze eigentlich mal als eigenen Thread hier bringen. Konnt mich bislang aber nicht aufraffen.
Meiner Meinung nach wird es mit der E-Mobilität so nix. Aber das ist ja nur meine Meinung.

Grüße
Simon
P.S. Ich habe zu allen schöne Bilder/Screenshots. Leider hab immer nur eines hochladen können.
Dateianhänge
Bildschirmfoto 2017-11-18 um 20.15.37.png

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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Plugsurfing macht es sich leicht und liegt hier falsch.

Dein Vertragspartner ist einzig Plugsurfing (und nicht der Ladesäulenbetreiber). Und wenn nun Plugsurfing einen Preis zum Zeitpunkt der Ladung anzeigt, dann gilt der. Zu welchen Preisen Plugsurfing die Ladedienstleistung beim Betreiber einkauft, muß Dich nicht interessieren. Deshalb sind auch die direkt an der Säule angebrachten Preise sinnbefreit, da der Ladesäulenbetreiber ja gar nicht wissen _kann_, was Dein Kartenherausgeber mit Dir vereinbart hat.

Re: Preisangabenverordnung

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Wie schaut es eigentlich mit der Barrierefreiheit an den Säulen aus, die ja in der Ladesäulenverordnung aufgenommen wurde?

Demnach muss ich doch an jeder kommerziellen Ladesäule laden können, ohne irgendein Vertrag abgeschlossen zu haben? Freischaltung soll immer (mindestens) per App oder per Webseite möglich sein. Demnach muss der Betreiber der Ladesäule doch auch eine Preisangabe, unabhängig von weiteren Roamingpartnern, dort bekannt geben? Oder übersehe ich da etwas?

Es scheint mir doch etwas widerprüchlich an der einen Seite zu sagen, dass der Roamingpartner für die Preisgestaltung zuständig ist, aber dass an der anderen Seite Ladezugang zu den Säulem ohne jeglichen Roamingpartner/Vertrag gewährt sein muss ...

marxx
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http://www.arachnon.de/wb

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Re: Preisangabenverordnung

enabler
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marxx hat geschrieben: Es scheint mir doch etwas widerprüchlich an der einen Seite zu sagen, dass der Roamingpartner für die Preisgestaltung zuständig ist, aber dass an der anderen Seite Ladezugang zu den Säulem ohne jeglichen Roamingpartner/Vertrag gewährt sein muss ...
Du hast recht. Es gibt bei aktuellen Ladestationen im Allgemeinen drei Möglichkeiten, diese zu nutzen:
* Per Karte: Preis bestimmt der Kartenherausgeber
* Per App: Preis bestimmt der "App-Herausgeber", meist auch ein Kartenherausgeber
* Per "vertragsfreiem" Direct Payment: im Allgemeinen eine mobile Webseite, wo Du per Kreditkarte oder Paypal freischalten kannst. Hier bestimmt den Preis wirklich der Ladestationsbetreiber.

Re: Preisangabenverordnung

USER_AVATAR
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Ich habe gerade noch mal nachgelesen:
§ 4 Punktuelles Aufladen

Der Betreiber eines Ladepunkts hat den Nutzern von Elektromobilen das punktuelle Aufladen zu ermöglichen. Dies stellt er sicher, indem er an dem jeweiligen Ladepunkt

1. keine Authentifizierung zur Nutzung fordert, und die Leistungserbringung, die die Stromabgabe beinhaltet, anbietet
a) ohne direkte Gegenleistung, oder
b) gegen Zahlung mittels Bargeld in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt, oder

2. die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung und den Zahlungsvorgang mittels eines gängigen kartenbasierten Zahlungssystems bzw. Zahlungsverfahrens in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt oder mittels eines gängigen webbasierten Systems ermöglicht, wobei in der Menüführung mindestens die Sprachen Deutsch und Englisch zu berücksichtigen sind und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.
Das gilt zumindest für neu errichtete Ladepunkte ab dem 14.12.2017. Ältere Ladepunkte haben Bestandschutz.

marxx
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Re: Preisangabenverordnung

drilling
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und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.
Wie soll ich das verstehen?

Das sollte doch heißen das wenn der Ladeanbieter ein webbasiertes Zahlungssystem für die punktuelle Ladung vorsieht, er ein Webterminal an der Säule anbringen muß.

Zu erwarten das der Nutzer ein Smartphone besitzt erfüllt die obige Bedingung nicht denn ein Smartphone kostet Geld und der Datenverkehr um die Seite zu erreichen auch (Bedingung "kostenloser Zugang" nicht erfüllt).

Also erfüllen Zahlungssysteme die ein Smartphone voraussetzten nicht diese Bedingung der Verordnung.

Apps erfüllen die Bedingung zusätzlich nicht (auch wenn kostenlos) da Apps nicht einmal webbasiert sind.

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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drilling hat geschrieben:
und mindestens eine Variante des Zugangs zum webbasierten Zahlungssystem kostenlos ermöglicht werden muss.
Wie soll ich das verstehen?
Wie immer als Verschwörung der Smartphone-Hersteller
Das sollte doch heißen das wenn der Ladeanbieter ein webbasiertes Zahlungssystem für die punktuelle Ladung vorsieht, er ein Webterminal an der Säule anbringen muß.
"Webterminal an der Säule"?? Kann man, muss man aber nicht und warum sollte ein Ladesäulenerrichter sich diese unnötigen Mehrkosten antun? Vielleicht findest ja ein Internet Cafe (gibt es sowas eigentlich noch?) in der Nähe. Alle anderen nutzen für diesen Fall ihr Handy.
Also erfüllen Zahlungssysteme die ein Smartphone voraussetzten nicht diese Bedingung der Verordnung.
Doch. Ist bereits fertig diskutiert.

Re: Preisangabenverordnung

drilling
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enabler hat geschrieben:Doch. Ist bereits fertig diskutiert.
Wo denn? Bitte zeig uns die Links zu entsprechenden Gerichtsurteilen.

Diskutieren kann man vieles aber der Text der Verordnung ist das einzig gültige, und der ist ziemlich eindeutig: der Zugang zum Webbasierten Zahlungsystem muß kostenlos möglich sein was aber nicht erfüllt wird wenn man vom Kunden erwartet darauf mit dem eigenen Smartphone zuzugreifen, denn das ist nicht kostenlos (und der Datenverkehr auch nicht).

Re: Preisangabenverordnung

enabler
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drilling hat geschrieben:der Zugang zum Webbasierten Zahlungsystem muß kostenlos möglich sein was aber nicht erfüllt wird wenn man vom Kunden erwartet darauf mit dem eigenen Smartphone zuzugreifen, denn das ist nicht kostenlos (und der Datenverkehr auch nicht).
Dein Internetzugang zum Besuchen dieser goingelectric-Webseite ist auch nicht kostenlos.

Klag es einfach ein und sag uns dann Bescheid.
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