MwSt für Laden im Ausland

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HaFi
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Hallo, ich habe mal eine kurze Frage zur Anzeige der MwSt. auf der Rechnung, wenn man im Ausland geladen hat.
Wenn ich als Deutscher bei Plugsurfing oder Newmotion, etc. in Österreich oder Holland lade, wird mir dann auf der Rechnung die Deutsche MwST. ausgewiesen, oder für jedes Land gesondert? Und wie ist das in der Schweiz. Die Preise sind zwar Preise in EUR, aber wie ist das dann für die MwSt., die ja ursprünglich für CHF gedacht ist?
Weiß hier jemand bescheid? Wie wird das in der Praxis gemacht?
Vielen Dank!
Hagen
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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ich habe zwar noch keine Rechnung aus dem Ausland gehabt, aber von der Rechtsanwendung her solltest Du eine Rechnung mit dt. USt erhalten, sofern Du in GER ansässig bist oder deinen Betrieb hast.

Außerdem hängt es davon ab, wie PS das abrechnet; als sonstige Leistung oder als Lieferung; da gibt es bei der umsatzsteuerlichen Betrachtung ganz gravierende Unterschiede
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
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Re: MwSt für Laden im Ausland

TMEV
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Korrekterweise müsste Plugsurfing für jedes (Lade-)Land den jeweilig gültige MwSt-Satz ausweisen und auch abführen. Die Dienstleistung wird im (Lade-)Land erbracht. Beispielsweise ChargeNow schreibt für jedes Land, in dem geladen wurde eine extra Rechnung.

Re: MwSt für Laden im Ausland

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das sehe ich auch so wie TMi3. hier in der schweiz sollten dir aktuell 7.7%mwst verrechnet werden.
ob du hierzulande ein brötchen oder strom kaufst macht ja keinen unterschied. es wird auch nicht ins ausland geliefert sondern vor ort bezogen. ob es sich für dich was ändert ist die andere frage. ausweisen werden sie dir wohl einen preis inkl mwst. wieviel dann da effektiv davon mwst ist spielt für dich dann keine rolle?

gruss
siegi
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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TMi3 hat geschrieben:Korrekterweise müsste Plugsurfing für jedes (Lade-)Land den jeweilig gültige MwSt-Satz ausweisen und auch abführen. Die Dienstleistung wird im (Lade-)Land erbracht. Beispielsweise ChargeNow schreibt für jedes Land, in dem geladen wurde eine extra Rechnung.
Tja, da unterliegst Du einem schweren Irrtum, wenn Du nicht den ganzen Sachverhalt kennst.

Die erste Frage, die beantwortet werden muss, ist der Leistungsempfänger Unternehmer Ja oder Nein?

Zweitens; reden wir von einer Lieferung (Strom wird per Umsatzsteuergesetz als geliefert definiert), dann wird die Lieferung dort ausgeführt, wo die Verschaffung der Verfügungsmacht ist; das wird typischerweise der Standort der Säule sein. Reden wir dagegen von einer Leistung, bestimmt sich der Leistungsort ganz unterschiedlich. Hier könnte das Erbringerortsprinzip gelten (dort wo der Ladeanbieter sitzt) oder aber bei B2B der Ort, wo der Leistungsempfänger sitzt. Würde man hier ganz schräg denken, könnte man dies auch als Grundstücksbezogene Leistung sehen (was es meiner Meinung nach nicht ist), dann gilt das Leistungsortprinzip.

Also, ich könnte hier noch ellenlang weiterschreiben, so trivial wie gedacht, ist es nicht.
Zuletzt geändert von Fridgeir am Fr 9. Feb 2018, 14:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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trilobyte hat geschrieben:das sehe ich auch so wie TMi3. hier in der schweiz sollten dir aktuell 7.7%mwst verrechnet werden.
ob du hierzulande ein brötchen oder strom kaufst macht ja keinen unterschied. es wird auch nicht ins ausland geliefert sondern vor ort bezogen. ob es sich für dich was ändert ist die andere frage. ausweisen werden sie dir wohl einen preis inkl mwst. wieviel dann da effektiv davon mwst ist spielt für dich dann keine rolle?

gruss
siegi
Also bei allen Ehren, wenn Ihr Umsatzsteuer nicht verstanden habt, solltet Ihr solche Aussagen nicht treffen. Das ist weniger als Halbwissen; sorry, aber das bringt dem TE 0,0 außer neue Probleme.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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Andere Länder andere Vorschriften. Gerade im Bereich MwSt. ist das öfter nicht kompatibel. Ob die Nutzung einer Ladestation eine Lieferung (sicher keine Warenlieferung) oder eine Dienstleistung ist, darüber werden vermutlich bei Zeiten die Gerichte entscheiden. Hier (Schweiz) wird es definitv als Dienstleistung betrachtet und soweit mir bekannt auch in Österreich. Ich kann mich nur wiederholen: ChargeNow macht es m.E. völlig korrekt.

Nachtrag: Ich hab z.B. 2017 von NewMotion (aus NL) eine Rechnung für Laden in Österreich mit 0% VAT erhalten. Das ist zwar günstig aber definitiv nicht korrekt.
Zuletzt geändert von TMEV am Fr 9. Feb 2018, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.

Re: MwSt für Laden im Ausland

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TMi3 hat geschrieben:Andere Länder andere Vorschriften. Gerade im Bereich MwSt. ist das öfter nicht kompatibel. Ob die Nutzung einer Ladestation eine Lieferung (sicher keine Warenlieferung) oder eine Dienstleistung ist, darüber werden vermutlich bei Zeiten die Gerichte entscheiden. Hier (Schweiz) wird es definitv als Dienstleistung betrachtet und soweit mir bekannt auch in Österreich. Ich kann mich nur wiederholen: ChargeNow macht es m.E. völlig korrekt.
Innerhalb der EU gilt die EU-weite Mehrwertsteuersystemrichtlinie, danach ist Strom einer Lieferung gleich zu setzen. Ob das nun logisch ist oder nicht. Der Begriff der Lieferung ist im umsatzsteuerlichen Sinne auszulegen.

Hat ChargeNow nicht "mehrere" Töchter? Das weiß ich leider nicht, wäre interessant, aber ansonsten gilt mein vorheriger Text, aus der Sicht der deutschen Anwendung.

Wenn man mit PS zB lädt, dann beziehe ich meine Leistung ja von denen, insofern interessiert mich das doch gar wo ich lade, das ist deren Problem (und zwar ein ziemlich großes sogar)
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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Die erste zu klärende Frage bleibt: Ist die Nutzung einer Ladestation eine Dienstleistung oder dem normalen Strombezug (wie daheim) gleich zu setzen.

Re: MwSt für Laden im Ausland

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TMi3 hat geschrieben:Die erste zu klärende Frage bleibt: Ist die Nutzung einer Ladestation eine Dienstleistung oder dem normalen Strombezug (wie daheim) gleich zu setzen.
Ich habe diesbezüglich nun schon mit mehreren gesprochen, ich habe dazu selbst eine klare Auffassung, welche aber in der Folge umsatzsteuerlich aufwändig ist.

Klar ist, an der Ladesäule beziehe ich eine gemischte Leistung. Diese besteht darin, dass ich Strom erhalte, dort parken kann und die Abrechnung erfolgt.

Bei diesem Leistungsgemengenlage ist nun herauszufinden, welches die Hauptleistung ist. Umsatzsteuerlich teilen die Nebenleistungen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. In meinen Augen ist der Hauptgrund dort laden zu können, nicht zu parken und schon gar wegen einer "tollen" Abrechnung. Wenn nun der Ladevorgang die Hauptleistung ist und die anderen Leistungsbestandteile von untergeordneter Bedeutung, tja dann haben wir eine Lieferung.

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Lieferungen
(1) 1Eine Lieferung liegt vor, wenn die Verfügungsmacht an einem Gegenstand verschafft wird. 2Gegenstände im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG sind körperliche Gegenstände (Sachen nach § 90 BGB, Tiere nach § 90a BGB), Sachgesamtheiten und solche Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsverkehr wie körperliche Sachen behandelt werden, z. B. Elektrizität, Wärme und Wasserkraft;
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