MwSt für Laden im Ausland

Re: MwSt für Laden im Ausland

TMEV
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Ich verstehe was Du meinst, gehe immer noch davon aus, dass es durch Gerichte geklärt werden wird. Gerade bei DC-Ladestationen (50kW aufwärts) wird vermutlich die Nutzung/Belegung der Ladestation die Hauptleistung (bezügl. Kosten) sein. Selbst bei öffentlichen/kostenpflichtigen AC-Ladestationen scheint der Strombezug eher einen kleinen Teil der Kosten zu verursachen. Jetzt kann man nicht automatisch vom Aufwand auf die Leistung schliessen -> die Gerichte werden es klären.

Vermutlich ist (auch in Deutschland) in der Saunalandschaft nicht die Wärmelieferung die Hauptleistung. :D
Zuletzt geändert von TMEV am Fr 9. Feb 2018, 16:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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Einen interessanten Vergleich bringst Du da :D .

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass ich an die Ladesäule fahre um Strom zu erhalten, insbesondere wo sich die Schilder mit dem Zusatz 'nur während des Ladevorgangs' ja vermehren.

Dein Vergleich mit der Sauna hinkt insoweit, als das Du dort ja nicht nur saunierst, das Ausruhen, der Spa-Bereich, Verpflegung usw. führt dazu, dass die wärmende Sauna nur ein Bruchteil der gesamten Leistung darstellt.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

HaFi
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Im B2B-Bereich ist es sicher unstrittig, dass die Deutsche MwSt. angesetzt wird. Bei Endkunden ist das nicht so einfach.
Aber kann man nicht argumentieren, dass man durch die Dienstleistung eines Deutschen Unternehmens wie PS den Zugang zum Ladestrom bekommt und das Laden dadurch erst möglich wird - also die wesentliche Leistung durch PS bereitsgestellt wird. Auch der Preis wird durch PS und nicht durch den Anbieter der Ladesäule festgesetzt. Und daher die deutsche MwSt. angesetzt wird?
Habt Ihr evtl. Beispieltechnungen aus der Praxis?

Re: MwSt für Laden im Ausland

Dragoman
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HaFi hat geschrieben:Im B2B-Bereich ist es sicher unstrittig, dass die Deutsche MwSt. angesetzt wird. Bei Endkunden ist das nicht so einfach.
Aber kann man nicht argumentieren, dass [...]
Friedgeir hat es doch schon auf den Punkt gebracht. Der Strombezug an der Säule ist eine Lieferung. Ort der Lieferung ist die Säule. (Frei nach UStG § 3g Abs. 2, denn an der Säule wird der bezogene Strom genutzt, um den Akku zu füllen.) Da gilt erst einmal für alle die MWSt des Landes, in dem die Ladesäule steht. Also nicht die deutsche! Wo die beteiligten Firmen ihren Sitz haben, ist völlig belanglos.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

HaFi
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Hallo zusammen, soweit, so gut.
nur steht im zitierten Gesetz explizit "Stromlieferung". Bei PS oder NM etc. wird mir jedoch kein Strom in Rechnung gestellt, sondern Zeit. Die Berechnung erfolgt ja nicht auf Basis von kw/h. Den Strom bekomme ich quasi kostenlos. Berechnet wird mir ja die Ladezeit. Vielleicht wäre dann die MwSt. des Landes sogar falsch?
Nach Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV)
§ 1a Versorger
gilt der Ladepunktbetreiber als Letztverbraucher und nicht der Endkunde.
https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1a.html
Gilt hier dann doch evtl. etwas anderes?

Re: MwSt für Laden im Ausland

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HaFi hat geschrieben:Die Berechnung erfolgt ja nicht auf Basis von kw/h.
Das wird sie auch niemals erfolgen sonder höchstens auf Basis von kWh!
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Re: MwSt für Laden im Ausland

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HaFi hat geschrieben:Bei PS oder NM etc. wird mir jedoch kein Strom in Rechnung gestellt, sondern Zeit. Die Berechnung erfolgt ja nicht auf Basis von kw/h. Den Strom bekomme ich quasi kostenlos. Berechnet wird mir ja die Ladezeit. Vielleicht wäre dann die MwSt. des Landes sogar falsch?
Und was ist nun die Hauptleistung, die der Leistungserbringer erbringt?

UStAE hat geschrieben: 3.5. Abgrenzung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen

(1) Bei einer einheitlichen Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente einer sonstigen Leistung enthält, richtet sich die Einstufung als Lieferung oder sonstige Leistung danach, welche Leistungselemente aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers und unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistungen bestimmen (vgl. BFH-Urteil vom 19. 12. 1991, V R 107/86, BStBl 1992 II S. 449, und BFH-Urteil vom 21. 6. 2001, V R 80/99, BStBl 2003 II S. 810).


Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, dass die Hauptleistungen auch vom Wert her denen der Nebenleistungen übersteigt. Auch eine minderwertige oder kostenlose Leistung kann Hauptleistung sein (wobei dann natürlich der "wirtschaftliche Gehalt" auch in Frage gestellt werden kann).
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Re: MwSt für Laden im Ausland

Dragoman
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HaFi hat geschrieben:Nach Verordnung zur Durchführung des Stromsteuergesetzes (Stromsteuer-Durchführungsverordnung - StromStV)
§ 1a Versorger gilt der Ladepunktbetreiber als Letztverbraucher und nicht der Endkunde.
https://www.gesetze-im-internet.de/stromstv/__1a.html
Gilt hier dann doch evtl. etwas anderes?
Das ist umsatzsteuerlich unerheblich. Für die Umsatzsteuer interessiert, ob jemand als Unternehmer gegen Entgelt etwas liefert oder eine sonstige Leistung erbringt. Darauf wird Umsatzsteuer erhoben, vom Unternehmer dem Kunden in Rechnung gestellt und von ihm an den Staat abgeführt. Beim Kunden ist von Interesse, ob er vielleicht selbst Unternehmer ist und die Lieferung/Leistung für sein Unternehmen empfangen hat. Dann kann er die gezahlte Umsatzsteuer ggf. als Vorsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen, so dass sie für sein Unternehmen proktisch ein durchlaufender Posten ist, der ihn nicht belastet. Ist der Kunde kein Unternehmer, kann er das nicht und zahlt als "Endkunde" tatsächlich die auf der Rechnung dann so genannte Mehrwertsteuer.
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Re: MwSt für Laden im Ausland

BadSmiley
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Ich habe jetzt auch mit dem Firmenauto in Österreich und Italien bei Tesla geladen und obwohl meine EU Umsatzsteuer ID in der App eingetragen ist und der Haken bei "geschäftlich" gesetzt, wurden mir 20% und 22% Mwst berechnet. Ich hatte mit Netto Rechnungen gerechnet. Hat da schon einmal Jemand Erfolg gehabt?

Re: MwSt für Laden im Ausland

jodost
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Die Netto-Rechnungslegung ist es m.W. erforderlich, dass die Ware auch in ein anderes EU-Land (üblicherweise in Dein Heimatland) geliefert wird. Was bei Ladevorgängen oder auch Tanken nicht der Fall ist.
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