Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

Re: Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

E_souli
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rolandk hat geschrieben:
E_souli hat geschrieben:Die Eichung erfolgt von ABB mit dem Eichamt im Kreis, da hängt auch der Netzbetreiber mit drin - bereits geklärt

Über 2 Ecken, so kann ich es sagen (übrigens ein Tipp vom Netzbetreiber) geht doch einiges mehr
Das ist interessant, das das jetzt so einfach geht. Im letzten Jahr hieß es noch seitens der Stromversorger, das das nicht so einfach ist, u.a. eben wegen der Eichung und der Leitungen zum Fahrzeug.
E_souli hat geschrieben: TNM rechnet ab, d.h. sie registrieren ja die Ladevorgänge und rechnen nicht mit dem Nutzer IHRER Kunden ab - also nicht mit mir.
TNM verkauft ja auch keinen Strom, sie rechnen diesen nur ab.
Die Aussage verstehe ich jetzt so nicht, aber wenn TNM den Strom selber nicht verkauft, wird sie bei der Abrechnung sicher im Namen von jemandem anderen handeln. Das könnte dann am Ende nur der Stromversorger sein, oder?

Roland

Das geht noch nicht, aber demnächst wurde mir gesagt

http://www.thenewmotion.com/de/produkte ... ernehemen/

Nein, sie handeln für mich mit meiner Hardware. Das geht schon.
Das geht, weil EIN Nutzer von mir ein Mieter von mir sein wird, der im kommenden Jahre ein E Mobil haben wird.

Die Möglichkeit dann öffentlich zur Verfügung zu stellen ist dann nur noch "Formsache"

Mein Stromversorger ist Naturstrom.de - der Netzbetreiber ist Westnetz, die Säule ist mir, die Abrechnung läuft über TNM
Manche finden Schukosteckdosen auf Langstrecke cool,
weil sie sich schämen würden, einen Abschlepper zu holen, wenn nix mehr geht.
Saugeil, sinnvoll und genau so funktioniert E Mobilität in den Köpfen einzelner.
Knaller :-)
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Re: Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

Willy
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Mmh. Klingt für mich ehrlich gesagt nicht so 100% sauber.
Ich würde das an deiner Stelle nochmal von einem unabhängigen Anwalt prüfen lassen, denn so einfach ist das - meines Wissens - nicht.
Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Von daher, könnte das schon gut gehen.

Was genau für Auskünfte dir dein Netzbetreiber gegeben hat, weiß ich jetzt nicht. Allerdings dürfte der sich für die Anlage auch maximal bis zum Übergabepunkt (in dem Fall wohl ein Lastgangzähler) interessieren. Der ist natürlich geeicht. Ob dein DC-Charger und deine Abrechnung dann alleine die sonstigen Auflagen des z.B. EnWG erfüllen kann ich nicht beurteilen:
http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__40.html

Allerdings verstehe ich nicht, warum du an einen DC-Charger unbedingt kWh-genau abrechnen willst.
Ist spitze für uns, allerdings musst du dann auch irgendwie kontrollieren, dass der DC-Charger nicht als "Parkplatz" missbraucht wird.
Denn dafür wäre er definitiv zu schade. DC-Charger sollen schnell die Reichweite erhöhen. Wenn ich einen DC-Charger ansteuere, dann will ich da so schnell wie möglich einige Kilometer nachladen.

Also aus diesen beiden Gründen, würde ich lieber gucken ob da ein (sehr fair berechneter) "Minuten"-Tarif nicht sinnvoller wäre? Wenn die Hardware gut ist, kann der ja nach "Vollladung" auch automatisch entkoppeln.

Re: Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

E_souli
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Minutenabrechnung lehne ich ab, weil verschiedene Faktoren die Ladeleistung verändern, meist zu Ungunsten des Ladenen.

50 kw heisst niht das 50 kw rauskommen oder abgenommen werden, da spielt das Wetter, die Temperatur, das Akku des Fahrzeugs ne Rolle, ebenso Akkustand etc. Wir wissen das.

Ich preise des reinen Strompreis + Verluste + Wartung + Abrechnung + Netzkonnektivität mit ein, das ist fair und ich verdiene NICHTS - will ich auch nicht, weil ich diese Säule ja auch privat nutzte.

Da ich keine Fördergelder kriege und nach Umbau bei uns auf dem Hof sogar den PV Anteil erhöhen werde,muss ich mal schauen.

Da das unser Privatgrundstück ist, parkt ausser den Anwohnern und Gewerbetreibenen niemand.
Ausserdem wird markiert, sowohl die Ladeplätze, als auch Schilder die drauf hinweisen.
Mehr kann ich eh nicht tun, auch weil ich nicht rund um die Uhr daheim bin, die Säule aber 24/7 sein wird.

Sie Säule wird so gestellt, das 6 Ladeplätze, aso drum herum geladen werden kann. Die Kabel werden lang genug sein.

Sebst wenn jemand zum nahgelegenen Cafè oder MD geht um dort die Ladeweile einzulegen, was nurjeweil wenige Minuten entfernt ist
Manche finden Schukosteckdosen auf Langstrecke cool,
weil sie sich schämen würden, einen Abschlepper zu holen, wenn nix mehr geht.
Saugeil, sinnvoll und genau so funktioniert E Mobilität in den Köpfen einzelner.
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Re: Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

Willy
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Bitte, das war nicht als Kritik zu verstehen. Ich verstehe den Ansatz durchaus und finde den auch toll.
Ich sag nur, dass es in Deutschland halt gewisse Rechtsgrundlagen gibt, die diese Art aktuell etwas torpedieren.
Wie oben schon erwähnt spielt das - solange keiner klagt - keine Rolle.

Ich möchte dich da nur darauf hinweisen, weil du dich im Falle eines Rechtsstreites - im Regelfall - nicht auf die Aussagen des Netzbetreibers verlassen kannst. Denn der stellt keine Abrechnungen an Letztverbraucher. Der will seine Nutzungsentgelte und Co und gut ist.
Jeder wird gucken, dass seine Rechnungsstellung korrekt war. Derjenige der die letzte Rechnung stellt - in dem Falle dann du - hat aber dann den gesamten Prozess an der Backe und somit auch die Pflichten.

Generell muss aber endlich eine Vereinfachung der Gesetzesgebung für eben Ladestrom her. Das würde allen helfen.

Re: Laden zu welchem Preis an eigener Säule ?

E_souli
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Willy hat geschrieben:Bitte, das war nicht als Kritik zu verstehen. Ich verstehe den Ansatz durchaus und finde den auch toll.
Ich sag nur, dass es in Deutschland halt gewisse Rechtsgrundlagen gibt, die diese Art aktuell etwas torpedieren.
Wie oben schon erwähnt spielt das - solange keiner klagt - keine Rolle.

Ich möchte dich da nur darauf hinweisen, weil du dich im Falle eines Rechtsstreites - im Regelfall - nicht auf die Aussagen des Netzbetreibers verlassen kannst. Denn der stellt keine Abrechnungen an Letztverbraucher. Der will seine Nutzungsentgelte und Co und gut ist.
Jeder wird gucken, dass seine Rechnungsstellung korrekt war. Derjenige der die letzte Rechnung stellt - in dem Falle dann du - hat aber dann den gesamten Prozess an der Backe und somit auch die Pflichten.

Generell muss aber endlich eine Vereinfachung der Gesetzesgebung für eben Ladestrom her. Das würde allen helfen.
ICH zahle ja die Gesamtrechnung bei meinem StromAnbieter. Die Säule hängt an meinem Stromanschluss, an meinem (Gesamt)Zähler.
Eine andere Firma übernimmt die Abrechnung der Verbräuche der Säule und bezahlt mir die verbrauchten Kwh und der E Fahrer der beimir läd zahlt ja nicht an mich, sondern rechnet mit dem Abrechner ab und dieser mit mir. Ich hab damit nix zu tun. Ganz einfach.

Ist ja nix anderes, wenn z.B. der Allgemeinstrom auch von mir gezahlt wird und ich meinen Mietern per Nebenkostenabrechnung in Rechnung stelle und stellen darf.
Manche finden Schukosteckdosen auf Langstrecke cool,
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