Laden beim Arbeitgeber

Re: Laden beim Arbeitgeber

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  • sensai
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wir haben hier 4 x 11kW Keba lader.
direkt vor dem werkstor und auch noch überdacht
uns werden pauschal 5 € /monat verrechnet (der Strom in AT ist günstiger)
und auch als sachbezug besteuert.

die säulen sind zwar frei, trotzdem würde die werksicherheit jeden verwarnen
der sich da hinstellt. ist in 3 jahren erst einmal von gekommen und das war
noch ein kollege von der werksicherheit

im frühjahr haben wir eine neue lackieranlage erhalten.
seit dem brechen unsere zoes wegen oberwellen nach wenigen minuten
die ladung ab. schade, aber der ioniq wird wegen 1. phasig AC keine
probleme haben
Niedrigstenergiehaus (17 kWh/m²) mit WP und PV

Zoe Intens (Q210) 12/2014 mit 17" TechRun bis xx
IONIQ Premium Blue Velvet: 03/2018 verkauft 06/2019
Model 3 LR RWD: 06/2019 verkauft 06/2022
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Re: Laden beim Arbeitgeber

DELHA
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...uns werden pauschal 5 € /monat verrechnet (der Strom in AT ist günstiger)
und auch als sachbezug besteuert...
Was für ein Sachbezug wenn pauschal bezahlt wird?

Re: Laden beim Arbeitgeber

bernd
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Okay Zähler in der Zuleitung.
Wo und wie wird dann das zweite Mal gemessen?

Re: Laden beim Arbeitgeber

zoppotrump
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Ich kenne das Thema zwar nicht aus erster Hand, aber aus zweiter Hand, da ein Kunde von mir das Laden für seine Mitarbeiter anbietet.
Dieser hat mir neulich erzählt, dass es in Deutschland zu beachten gilt, dass der Strom für die Privatautos der Mitarbeiter ein Geldwerter Vorteil ist und somit versteuert werden muss. Da ist mit dem Finanzamt nicht zu spaßen.
Sie haben das so gelöst, dass es eine Pauschale für wenige Euros im Monat gibt. Als Gegenleistung bekommen die Mitarbeiter eine RFID Karte zum Freischalten der Säulen und eine Strom-Flatrate.
Dieser monatliche Wert wird oben auf die Gehaltsabrechnung drauf gerechnet, dann mit dem persönlichen Steuersatz versteuert und unten vor dem Netto wieder abgezogen, also Standard in Deutschland. Sollte jede Lohnbuchhaltung können.

Ciao

*Nachtrag*: Dies ist wohl ein veralteter Stand der Steuerrechts! Siehe Kommentare unten.
Zuletzt geändert von zoppotrump am So 10. Dez 2017, 11:27, insgesamt 1-mal geändert.

Re: Laden beim Arbeitgeber

DiLeGreen
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Nö, E-Auto Strom ist vom geldwerten Vorteil ausgenommen.
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Re: Laden beim Arbeitgeber

geko
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zoppotrump hat geschrieben:Dieser hat mir neulich erzählt, dass es in Deutschland zu beachten gilt, dass der Strom für die Privatautos der Mitarbeiter ein Geldwerter Vorteil ist und somit versteuert werden muss.
Das ist falsch. Seit 1.1.17 muss vom Arbeitgeber kostenfrei zur Verfügung gestellter Strom fürs Laden von E-Autos nicht versteuert werden. Bitte "Informationen" (aka: Gerüchte) aus zweiter Hand nicht ohne Faktencheck weitergeben. Am besten du stellst das bei deinem Bekannten gleich richtig, damit er nicht noch mehr Falsches herumerzählt.
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Re: Laden beim Arbeitgeber

JuGoing
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Seit 1. Januar ist das nicht mehr so
renault-zoe-allgemeines/wichtige-frage- ... il#p485737
05/17-11/22 ZOE R90 ZE 40 22 kW
11/17 Sion reserviert, 02/23 storniert
11/22 KONA Elektro 150kW TREND Navi+Assistenz Dark Knight

Re: Laden beim Arbeitgeber

zoppotrump
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Aha. Danke, das wusste ich nicht. Werde es ihm mal sagen.

Re: Laden beim Arbeitgeber

gekfsns
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Ich würde beim Aufstellen von Säulen beim Arbeitgeber aber schon vorsehen dass man später eine Abrechnung machen könnte. Der Geldwerte Vorteil beim Laden ist nur für paar Jahre ausgesetzt. Was danach kommt ist noch offen denke ich.

Re: Laden beim Arbeitgeber

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  • esykel
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DiLeGreen hat geschrieben:Nö, E-Auto Strom ist vom geldwerten Vorteil ausgenommen.
Das stimmt, die Finanzbehörde hat das letztes Jahr so entschieden.Anmerkung von mir, da hier wieder munter Schweiz,Österreich und Deutschland durcheinander schreibt, diese Regelung gilt nur fuer Deutschland. :mrgreen:
LG esykel
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