Ladekarte der Maingau Energie

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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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phk hat geschrieben:Das geht aber nur, wenn die Säule eichrechtkonform ist.
Ich schrieb doch, dass ich mir über die Gründe im Klaren bin :-)
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
Hyundai ioniq 5 RWD LR seit 11/21
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Den heisse Artikel von 10 Uhr haben sicher schon alle gelesen......
Bald wird sich der Preis anpassen, resp. vervielfachen.
Also ganz easy Leute.

Wie andere auch, ist an erster Stelle wichtig, dass die Karte an so vielen Säulen wie möglich geht und der Preis fair bleibt.
Jan. 2024-, i3s 120Ah, >6000km

38m2 FlachK. > 260'000kWh
1.5kWp PV > 10'000kWh

07.18 - 12.23 BMW i3 94Ah-REx 73'000km REx: ~ 4%
07.15 - 08.18 KIA Soul EV 42000km
09.14 - 07.15 i-MiEV 13500km

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Elektrolurch hat geschrieben:Sie müssen. Die aktuellen Zeit- und Pauschaltarife sind laut Rechtsgutachten des BMWi unzulässig und werden nur noch bis zum 1.4.2019 durch die Vollzugsbehörden toleriert. https://www.elektroauto-zoe.de/abrechnung/
Gibt es dafür (1.4.2019) irgendwo eine Primäre Quelle?
Was passiert mit Säulen, die bis dahin nicht eichrechtskonform sind? Abschaltung? :lol:
Das wird "lustig"....
MS75D, Intens R90, S-Pedelec Grace MX
Emobility East - Beratung und Verkauf zu Elektromobilität & Smarthome http://www.emobility-east.de
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Re: Ladekarte der Maingau Energie

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Ich wäre vorsichtig mit der Aussage was alles nicht mehr zulässig ist.

Da ist ein Passage in dem Gesetz:
Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z. B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.
Ich kann jetzt nicht erkennen was du mit Pauschalgebühr meinst, aber das wird halt jetzt Startgebühr genannt.

Durch die Einführung der Nachvollziehbarkeit der Abrechnung wird laut diesem Gesetzt aber auch die Flat wieder legalisiert, weil das Argument, dass man nicht die Flat gegen eine Abrechnung prüfen kann und daher nicht zulässig war, ist ja durch die Abrechnung nach diesem Gesetzt wieder gegeben und daher wieder zulässig.
Eine Preisgestaltung, die für einen gewissen Zeitraum einen verbrauchsunabhängigen Festpreis für den Bezug von Elektrizität (Flatrate) vorsieht, ist mit § 3 PAngV vereinbar. Diese Zulässigkeit lässt sich insbesondere aus dem oben bereits ausgeführten Sinn und Zweck der PAngV ableiten. Bei der Nutzung einer Flatrate weiß der Verbraucher eindeutig bereits im Vorfeld, welchen konkreten Preis (Fixpreis) er für welche konkrete Leistung (unbegrenzte Menge an Strom für den vereinbarten Zeitraum) bezahlen muss, sodass die Einhaltung der Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit sichergestellt
Was genau hat sich nun geändert?
Für mich:

Fixgebühr muss Startgebühr genannt werden,
Minuten Tarif muss Parkgebühr genannt werden
Flat ist daher wieder möglich.

Was für mich offen bleicbt ist:

1.) Wenn es sich um eine Parkgebühr handelt ist diese dann genauso wie die klassische Parkuhr von der Eichpflicht enthoben?
2.) Muss ein kWh Abrechnung zusätzlich zur Parkgebühr eingehoben werden oder kann es Parkgebühren an einer Säule geben ohne das der Strom verrechnet wird?

Davon hängt für mich ab, ob sich irgendetwas außer der Namensgebung ändern muss / wird.
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 150.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Ladekarte der Maingau Energie

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  • phk
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Kurzer Erfahrungsbericht, wie es werden könnte:
Seit 1.10. sind die WienEnergie-Säulen kostenpflichtig.
Es wird nun wie folgt verrechnet:
Pro Stunde 1,60 Euro
+ 20 Cent pro kWh

(man muss dazu sagen, dass der Strom bei uns billiger ist, ca. 15Cent pro kWh)
Renault Zoe ZE40 Q90
go-eCharger

Re: Ladekarte der Maingau Energie

almrausch
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Ich sehe auch kein rechtliches Problem, dass das bisherige Preismodell beibehalten wird. Es ist aber auf Dauer nicht wirtschaftlich tragbar und daher stellt sich die Frage, ob weiterhin rein zeitbasiert abgerechnet wird oder zusätzlich die bezogenen kWh mit einem Preis >0 berechnet werden.

Ein rein auf kWh basierendes Modell führt zur Blockade von Ladesäulen. Ich habe auch schon in Hamburg an einer Ladesäule "geparkt" und dabei mit möglichst geringer Leistung geladen. Zulässig aber sicher nicht sinnvoll.
IONIQ 5 P45 | 20" | 72.6kWh | 07/21 | VIN …0008xx | SW:231102 | 39000km | ICCU ok

Re: Ladekarte der Maingau Energie

p.hase
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kWh basierend ist das einzig faire, führt in stuttgart jedoch zu PHEVs die tageweise an der säule stehen mit 2kW ladeleistung. billiger kann man nicht parken!

Re: Ladekarte der Maingau Energie

TeeKay
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almrausch hat geschrieben:Ein rein auf kWh basierendes Modell führt zur Blockade von Ladesäulen. Ich habe auch schon in Hamburg an einer Ladesäule "geparkt" und dabei mit möglichst geringer Leistung geladen. Zulässig aber sicher nicht sinnvoll.
Das ist in Hamburg nur nachts zulässig. In der Zeit ist parken auch die einzig sinnvolle Nutzungsmöglichkeit. Tagsüber sind maximal 2h erlaubt - egal wie schnell du lädst.

Re: Ladekarte der Maingau Energie

Electric_Jonas
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Zitat von Maingau zu dem Interview:
Liebe Community,
wieder eine spannende Dynamik, die hier entsteht

Die Aussagen, die wir während des Interviews gemacht haben, sind im Artikel etwas aus dem ursprünglichen Zusammenhang gerissen worden. Wir unterstellen keine böse Absicht, möchten uns aber kurz zu ein paar Punkten äußern:

- Zu allererst: Der erschienene Artikel stellt keine Preisänderung dar! Wenn wir etwas zu vermelden haben, dann machen wir das selbst und nicht über die Medien

- Thema Preis: Es wird niemanden so richtig schockieren, dass wir uns Gedanken über ein zukünftiges Preissystem, beziehungsweise eine zukünftige Preisstellung machen. Doch bis jetzt stehen weder ein fixes Datum, noch ein fixer Betrag fest. Vielmehr diskutieren wir derzeit intern, wie wir ein attraktives und faires Angebot für ALLE E-Mobilisten darstellen können (Zum Beispiel auch für Kunden, die nicht so schnell laden können). Natürlich möchten wir unser Produkt aber perspektivisch wirtschaftlich darstellen können - es hängen schließlich noch ein paar Sachen mehr dran, als nur die Roaming-Kosten: Stichwort Service usw.

- Thema 30 ct/kWh: Die ursprüngliche Frage im Interview lautete: „Wie hoch müsste ein wirtschaftlicher Preis im Markt an öffentlichen Ladestation mindestens sein?“ Die Antwort war tatsächlich „etwa 30 ct/kWh“ und lässt sich ziemlich einfach erklären: Zumindest in Deutschland sieht die Ladesäulenverordnung die Ladesäule als Letztverbraucher (nicht etwa das Fahrzeug). Demnach fallen die „normalen“ Preise für Strom inkl. Steuern, Umlagen, Netzentgelten usw. an. Soweit die Theorie...

Wir hoffen, dass euch diese Infos weiterhelfen und wünschen weiterhin eine gute Fahrt mit der ESL-Karte

Re: Ladekarte der Maingau Energie

sirdud
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Tho hat geschrieben:
Elektrolurch hat geschrieben:Sie müssen. Die aktuellen Zeit- und Pauschaltarife sind laut Rechtsgutachten des BMWi unzulässig und werden nur noch bis zum 1.4.2019 durch die Vollzugsbehörden toleriert. https://www.elektroauto-zoe.de/abrechnung/
Gibt es dafür (1.4.2019) irgendwo eine Primäre Quelle?
Die Primärquelle ist auf der o.g. Homepage verlinkt und im Screenshot zitiert. Hier aber noch mal der direkte Link:https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... chten.html

Und hier noch mal das Rechtsgutachten als Download mit Direktlink: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downlo ... nFile&v=11
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