Haftung von Infrastrukturbetreibern für Schäden an Autos?

Haftung von Infrastrukturbetreibern für Schäden an Autos?

gthoele
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Moin,

ein Arbeitgeber aus der Gegend hat folgende Frage an mich herangetragen:
Wer haftet eigentlich für was wenn ein ladendes Elektroauto beim Laden Schaden nimmt? Wie kann sich der Infrastrukturbetreiber gegen Schäden absichern?

Hintergrund:
Er möchte seine Mitarbeiter in Elektrofahrzeuge stecken. Die Mitarbeiter sollen die selbst kaufen, dafür gibt es dann einen Arbeitgeberzuschuss, aber Eigentümer der Fahrzeuge bleiben die Mitarbeiter.
Am Arbeitsplatz sollen entsprechend zahlreich Lademöglichkeiten aufgestellt werden, der Strom soll dabei vom Arbeitgeber direkt kommen (kommt aus der Erneuerbaren-Branche).

Dieser Arbeitgeber ist auf einem Bauernhof "weit draußen auf dem Land" am Ende der Stromleitung. Entsprechende landwirtschaftliche Elektrogeräte werden vor Ort betrieben. Reichlich EEG-Anlagen hängen auch noch am (entsprechend etwas dünn ausgelegtem) Stromnetz. Seine Bedenken sind jedenfalls das die Qualität der Netzspannung vor Ort gering ist und damit das Risiko steigt, dass ladende Mitarbeiterfahrzeuge auch mal Schaden nehmen.

Wenn da etwas passiert: Muß er zahlen? Als Betreiber der Infrastruktur und damit Lieferant des Produkts "Strom" denken wir bisher, Ja, er muss.
Und wenn er den Schaden begleichen soll: Zahlt seine Unternehmens-Haftpflichtversicherung das? Oder irgendeine andere Versicherung?
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Re: Haftung von Infrastrukturbetreibern für Schäden an Autos

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Hmm,
die Ladegeräte haben eigentlich alle eine Spannungsebene in der sie arbeiten. Dieser Bereich ist meist recht groß gefasst mit etwa +/- 20V. Außerhalb dieses Bereiches findet keine Ladung statt.

Schaden durch überspannung gibt es eigentlich nur bei Gewitter, das wäre dann eh höhere Gewalt und nicht durch den Betreiber zu begleichen.

Ich sehe da also kein höheres Risiko durch den exponierten Standort. Die Schaden wären dann aber durch die Betriebshaftpflicht abzudecken.
Gruß Ingo

Re: Haftung von Infrastrukturbetreibern für Schäden an Autos

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  • Vanellus
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Hallo Gunnar,
eine fundierte Auskunft wird nur der Anwalt geben und das letzte Wort hat im Streitfall sowieso das Gericht und wie das entscheidet ... weiß man erst, wenn die Entscheidung vorliegt.

Meine Sicht: Der Betreiber sollte alle erforderliche Sorgfalt walten lassen bei der Installation der Lademöglichkeiten, d.h. ein erfahrener Elektriker muss das machen (da gibt es ja in NF einige). Nachweis aufheben! Die Geräte müssen CE-Zeichen haben, eigentlich selbstverständlich.
Zur Erhöhung der Sicherheit kann er einmal im Jahr die Sicherheit von einem Fachbetrieb prüfen lassen und das Ergebnis zu seinen Akten nehmen. So etwas verlangen die Gerichte, wenn ein Baum oder ein Ast davon einem auf den Kopf fällt. Der Eigentümer des Baumes muss nachweisen, dass er die erforderliche Sorgfalt hat walten lassen. Bei Bäumen: 1-2 mal jährlich Prüfung durch einen fachkundigen Gärtner oder vergleichbar. Dazu gibt es viel Rechtsprechung. Grundsatz: Wenn trotz nachgewiesener Sorgfalt etwas passiert, haftet der Betreiber nicht, zumindest muss der Geschädigte dann selbst nachweisen, dass der Schaden dann durch die Säule entstanden ist und bei erhöhter Sorgfalt hätte vermieden werden können.
Grundsätzlich muss der Nutzer darauf vertrauen können, dass von der Nutzung (in diesem Fall der Ladesäule) keine Gefahren ausgehen. Unerwartbares muss nicht berücksichtigt werden.
Gruß
Reinhard
Zoe Zen seit 10.7.2013, verkauft im Juni 2019 mit 108.000 km, erster Akku, still going strong
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