Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Cerebro hat geschrieben:Na dann ist das Thema ja durch.
Zeittarif rechtlich nicht zulässig
Pauschaltarif rechtlich nicht zulässig
Anscheinend aber nur im Hinblick auf die Preisangabeverordnung - die deutsche Eichrechtskonformität ("... muss eine manipulationssichere Übertragung der Messwerte über die komplette Prozesskette bis zur Endkundenabrechnung gewährleistet und die Messwerte auch danach noch vom Kunden überprüfbar sein. Wenngleich einige Hersteller entsprechende Verfahren für AC-Ladepunkte entwickelt und erfolgreich auf Eichrechtskonformität hin haben überprüfen lassen, erfüllt der aktuelle Bestand an Ladeinfrastruktur nicht diese Anforderungen.") stellt sich quer dazu, so dass außer einem reinen Flatratemodell gar nichts mehr übrig bleiben dürfte.

Wobei die Anwedung eines Flatratemodells m.E. auch eine (krpytogrphisch) gesicherten und überprüfbare Nutzerauthentifizierung verlangen sollte. Kurz, es werden gar keine nachhaltigen (=entgeltpflichtigen) öffentlichen Ladungen mehr möglich sein, Elektroautos werden in Deutschland quasi verboten sein.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

drilling
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mweisEl hat geschrieben:die deutsche Eichrechtskonformität stellt sich quer dazu, so dass außer einem reinen Flatratemodell gar nichts mehr übrig bleiben dürfte.
Erkläre mal bitte wie du das meinst. Soweit ich das verstehe ist auch für das deutsche Eichrecht die Abrechnung nach kWh die korrekte Methode.
Die Datenübertragungsmethode ist eine separate Baustelle die nichts mit der verwendeten Abrechnungseinheit zu tun hat.

die ganze eichrechtliche Problematik bezüglich der Datenübertragungsmethode kann einfach dadurch gelöst werden indem der Preis und die geladenen kWh auf einem Display sichtbar ist und dann vor Ort mit Kredit/Girokarte (oder in der Stadt am naheliegenden Parkautomaten) gezahlt werden kann, genau wie an der Zapfsäule.
Zuletzt geändert von drilling am Do 27. Sep 2018, 14:39, insgesamt 2-mal geändert.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

Karl8901
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drilling hat geschrieben:
mweisEl hat geschrieben:die deutsche Eichrechtskonformität stellt sich quer dazu, so dass außer einem reinen Flatratemodell gar nichts mehr übrig bleiben dürfte.
Erkläre mal bitte wie du das meinst. Soweit ich das verstehe ist auch für das deutsche Eichrecht die Abrechnung nach kWh die korrekte Methode.
Die Datenübertragungsmethode ist eine separate Baustelle die nichts mit der verwendeten Abrechnungseinheit zu tun hat.
Sehe ich genauso. Maingau 2ct adé. Flatrate (kleinste Abrechnungseinheit = 1 Monat) oder nach einzelnen geeichten kWh.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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So schnell sehe ich den Zeittarif mit dem Entscheid des BMWi nicht gestorben, ich zitiere
Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z. B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.
:
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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drilling hat geschrieben:Erkläre mal bitte wie du das meinst. Soweit ich das verstehe ist auch für das deutsche Eichrecht die Abrechnung nach kWh die korrekte Methode.
Die Datenübertragungsmethode ist eine separate Baustelle die nichts mit der verwendeten Abrechnungseinheit zu tun hat.
Ersteres sehe ich auch so. Eine sichere Datenübertragungsmethode scheint jedoch nicht separat, sondern notwendiges Teil der Eichrechtskonformität zu sein (wir erinnern uns an die RWE/innogy-Säulen die eine kryptographische signierte Übetragung seit ca. 2010 beherrschen - viele andere können das leider nicht).

Besonders Roaminganbieter, die eben nicht nur die RWE/innogy-Säulen inkludieren, könnten dann keine (garkeine) Tarife mehr anbieten.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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AbRiNgOi hat geschrieben:So schnell sehe ich den Zeittarif mit dem Entscheid des BMWi nicht gestorben, ich zitiere
Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z. B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.
:
Ich habe das Wesentliche in Deinem Zitat mal fett gesetzt ... ich interpretiere das so, dass die Grundlage der Abrechnung die Energiemenge sein muss, alles andere jedoch nur ein weiterer Preisbestandteil sein darf.
Zuletzt geändert von iOnier am Do 27. Sep 2018, 14:57, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß
Werner
Peugeot iOn Produktionsdatum 09/15 seit 01/16
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

drilling
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mweisEl hat geschrieben:Eine sichere Datenübertragungsmethode scheint jedoch nicht separat, sondern notwendiges Teil der Eichrechtskonformität zu sein (wir erinnern uns an die RWE/innogy-Säulen die eine kryptographische signierte Übetragung seit ca. 2010 beherrschen - viele andere können das leider nicht).
Ja klar aber das gilt unabhängig von der Einheit, auch bei Abrechnung nach Zeit müßte die Übetragung manipulationssicher sein.

Leider haben die meisten Säulenhersteller bisher gemeint das sie im rechtsfreien Raum agieren können und haben somit das Eichtrecht und die Preisangabenverordnung ignoriert, obwohl es für jeden offensichtlich war das die bisherigen Lösungen nicht konform sein können.

Jetzt werden wir Nutzer den Mist, den die Säulenhersteller angestellt haben, ausbaden müssen, während die Säulenhersteller noch zusätzlich daran verdienen werden ihre Säulen an die Gesetze anzupassen.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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AbRiNgOi hat geschrieben:So schnell sehe ich den Zeittarif mit dem Entscheid des BMWi nicht gestorben, ich zitiere
Dies schließt jedoch mehrstufige Tarife nicht aus, bei denen die Unternehmen neben der Abgabe von Strom nach kWh andere Preisbestandteile wie ein Entgelt je Ladevorgang (z. B. für die Nutzung der Ladeinfrastruktur in Form einer Grund- oder Startgebühr) oder ein Entgelt für das „Besetzthalten“ der Ladesäule in Form einer Parkgebühr erheben.
:
da steht "neben der Abgabe von Strom nach kWh "
e-Golf
e-tron
26kW PV+15kWh Speicher

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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drilling hat geschrieben:Ja klar aber das gilt unabhängig von der Einheit, auch bei Abrechnung nach Zeit müßte die Übetragung manipulationssicher sein.
Oder es wird direkt an der Säule bezahlt und man bekommt einen Beleg ausgedruckt - dann kann ja die Datenübertragung entfallen. Gibt es zwar (bislang) fast nicht, wäre aber eine Lösung für von der Gemeinde im bewirtschafteten Parkraum betriebene Säulen - eigener Zeittarif dafür am Parkscheinautomaten, Abrechnung nach Parkzeit, der Parkschein ist die Quittung.
Gruß
Werner
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Cerebro hat geschrieben:da steht "neben der Abgabe von Strom nach kWh "
Das Wort "neben" ist nicht entscheidend (würde verschiedene Modelle nebeneinander erlauben), aber das Wort "Preisbestandteil" limitiert leider.
Gruß
Werner
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