Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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  • Vanellus
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Schon im ersten Post schrieb ich, dass das Vorgehen bezüglich der DC-Säulen bundeseinheitlich festgelegt wurde. Siehe den Text, der bei der AG Messwesen zu finden ist.
Bei AC-Säulen sind die Voraussetzungen für eine rechtskonforme Messung vorhanden, so dass jeder Eichdirektion freigestellt wurde (seitens des Bundes) wie sie das regeln. Nur im AC-Bereich können sich Unterschiede ergeben. Dort ist man gut beraten, dort mal nachzufragen. Ich habe mir die Folien des Vortrages abfotografiert als Gedächtnisstütze für meinen Beitrag hier. Als offizielle Quelle taugt das eher nicht.
Ich habe aber den Eindruck, dass die meisten, zumindest die größeren Ladesäulen-Betreiber, längst Bescheid wissen. Vielleicht nicht die Betreiber von 3 Säulen.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Da ich gerade darum gebeten wurde. Hier in Frankfurt wird demnächst auf ein neues Preismodell umgestellt. Setzt sich (leider) zusammen aus: Grundgebühr, kWh Preis und Zeit. Alles 3 in einem. Ist wohl legal. Hier die Twitter-Diskussion. Wer will kann sich gerne sachlich beteiligen. https://twitter.com/GPlay97_/status/948313802021523458
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

gekfsns
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Find ich für eine gute Sache, nur so kann es langfristig funktionieren.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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gekfsns hat geschrieben:Find ich für eine gute Sache, nur so kann es langfristig funktionieren.
Finde ich auch gut, nur fürchte ich, dass es teuer wird dadurch.

ABER: Mainova ist ziemlich gut, die hören auf Kundenwünsche. sagen ja selbst auf Twitter, das die bisherige Lösung nicht kundenfreundlich war. Mal sehen, bin gespannt, wie sich das entwickelt :)
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Zur Info: Die für das Eichrecht in Bayern zuständige Behörde (Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht) geht davon aus, dass aufgrund der Preisangabenverordnung §3 "Als Mengeneinheit für den Arbeitspreis bei Elektrizität, Gas und Fernwärme ist 1 Kilowattstunde [...] zu verwenden" (für deren Vollzug die Eichbehörde aber nicht zuständig sei),

"auch in Bayern eine zeitabhängige Verrechnung keinen dauerhaften Bestand haben wird [...] wiewohl konkrete Termine derzeit noch diskutiert werden".
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Danke für die Bestätigung.
Das hatte ich versucht, im letzten Satz des ersten posts auszudrücken.
Die Eichverwaltung ist nicht zuständig für den Vollzug der Preisangabenverordnung, geht aber davon aus, dass eine (ausschließliche) Abrechnung nach Zeit beim Bezug von Strom (aufgrund der PreisangabenVO) nicht zulässig ist. Man kaufe ja nicht Zeit oder eine Nutzungsdauer, sondern "Strom" (gemessen in kWh) und wieviel man davon in der bezahlten Zeit bekommt, ist nicht vorhersehbar. Hängt ja ab u.a. von der Akkutemperatur und dem BMS.
Auf Nachfrage, ob eine Kombination zulässig sei, sagte er, das wolle er nicht ausschließen. Dann müsse aber auch die Zeit eichrechtskonform erfasst werden.
Wäre aus meiner Sicht auch sinnvoll, um Endlosparker zu bewegen, nach Abschluss der Ladung den Ladepunkt möglichst schnell wieder frei zu geben.
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Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Wir haben uns mal den gesamten Thread durchgelesen. Schade, dass noch alles so vage ist.

Für unsere DC-Ladestationen (gerne noch mehr Feedback im Thread ;) ), von denen wir die erste am Ingolstädter Hbf bauen wollen, haben wir mit sämtlichen Herstellern von DC-Ladern gesprochen. Kein einziger hat aktuell eine eichkonforme DC-Säule im Programm.
Womöglich werden wir die Zeit bis März 2019 mit der 20%-Abzugsregelung überbrücken.
Nichtmal Innogy, die eigentlich damit werben (vlt gilt das nur für ihre AC-Ladestationen), kann eichkonforme DC-Ladestationen anbieten.
Jeder Hersteller arbeitet grad mehr oder weniger an einer Lösung.
EBG Compleo ist hier vorbildlich und bewirbt ihre DC-Ladestation damit, dass Platz für den geeichten DC-Zähler bereits vorgesehen ist.
Andere Hesteller haben sich bei unseren Gesprächen eher ratlos gezeigt und wartet darauf, dass eichkonforme DC-Zähler auf den Markt kommen.
EasyMeter, die zusammen mit EBG Compleo einen solchen Zähler entwickeln, haben auf unsere Anfrage noch nicht gewntwortet.
Planungs- und Beratungsunternehmen für Elektromobilität in Ingolstadt und Region
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Eichrechtskonforme Ladesäulen

TeeKay
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EBG Compleo lässt zwar Platz für den Zähler, hat aber auch wenig zu zählen, da deren Säulen ja gern mal zu monate- bis jahrelanger Unbenutzbarkeit neigen. Da würde ich mir lieber ne ABB Terra ohne zugesicherten Zählereinbauplatz hinstellen.

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

drilling
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TeeKay hat geschrieben:EBG Compleo lässt zwar Platz für den Zähler, hat aber auch wenig zu zählen, da deren Säulen ja gern mal zu monate- bis jahrelanger Unbenutzbarkeit neigen.
Das liegt doch wohl eher daran das die Betreiber es unterlassen die Säulen zu reparieren. Oder behauptest du etwa das EBG Compleo durch Nichtlieferung von Ersatzteilen und/oder Reparaturanleitungen die Reparatur unmöglich macht?

Re: Eichrechtskonforme Ladesäulen

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Ladesäulen und die Tücken des Eichrechts: golem

In Ländern wie Belgien oder den Niederlanden reiche es, einen geeichten Zähler zu verwenden. Doch anstatt diese Vorgaben der neuen Mobilität anzupassen, sollen sich in Deutschland lieber Ladesäulenanbieter und Elektroautofahrer damit herumärgern.

[..] Jeder Ladevorgang kostet [in Berlin] 6 Euro, egal wie lange und wie viel Strom getankt wird.

Aus irgendeinem Grund brach unser Ladevorgang jedoch nach kurzer Zeit ab. Geladen waren nur 0,16 Kilowattstunden (kWh). Obwohl wir Plugsurfing schriftlich darum baten, den abgebrochenen Ladevorgang nicht zu berechnen, wurden die 6 Euro ungeniert abgebucht. Jeder Ladevorgang an solchen Säulen wird zum Lotteriespiel.

Wenig tröstlich ist dabei zu wissen: Die angegebenen 0,16 kWh dürften ziemlich genau stimmen, denn der eingebaute Zähler ist geeicht. Dass der Wert nicht für die Abrechnung verwendet werden darf, mutet wie ein moderner Schildbürgerstreich an. Doch es geht alles mit rechten, beziehungsweise eichrechtlichen Dingen zu.
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