Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässig

AntwortenAntworten Options Options Arrow

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
read
Erlaubt und tatsächlich sind auch zwei paar Stiefel. Hat mal ein Elektriker ausprobiert: 30 ausgebaute Zähler (mit Eichmarke): Ergab +/- 20%
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube
Anzeige

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
  • Zoe-333
  • Beiträge: 270
  • Registriert: Fr 16. Mai 2014, 20:32
  • Wohnort: Kitzingen
  • Hat sich bedankt: 11 Mal
  • Danke erhalten: 28 Mal
read
Grundsätzlich ist das MessEG Bundesgesetz und wird von der PTB als regelsetzendes Organ und den Eichämtern als ausführende Landesbehörde umgesetzt. Ich habe auch mal bei der PTB nachgefragt zum Stand des Verfahrens und leider nur die nachfolgende Absage erhalten. :?
Jetzt frage ich mich, wer wurde im August 2016 eingeladen und darf die Regeln bestimmen :?:
Kennt jemand von euch Verbraucherverbände, die anwesend waren :?:
Verwender sind wir ja alle, aber wer vertritt unsere Interessen :?:
Die Autohersteller, Energieversorger, Ladesäulenhersteller haben ja ihre eigenen Vorstellungen :?:

Da die Arbeit des Regelermittlungsausschusses grundsätzlich nicht öffentlich ist, kann ich Ihnen leider keine detaillierten Informationen zum aktuellen Stand beim Thema E-Mobilität geben und hoffe, Ihnen mit den folgenden allgemeinen Informationen weiterhelfen zu können.
Der Regelermittlungsausschuss hat eine Projektgruppe zum Thema "Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität" eingerichtet, um Regeln und Erkenntnisse für Messgeräte im Bereich der E-Mobilität zusammenzustellen. Grundlage dafür ist der folgende öffentliche Beschluss des Ausschusses.
Es wird eine Projektgruppe "Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität" gebildet. Die Projektgruppe soll sich aus Vertretern der PTB (Vorsitz), der Eichbehörden, der Konformitätsbewertungsstellen, der Hersteller- und Verwenderverbände, des Verbraucherschutzes und ggf. weiterer betroffener Kreise zusammensetzen. Die PG wird gebeten, Regeln und Erkenntnisse zu den Anforderungen und zu den Verwendungspflichten für Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität vorzuschlagen.
Darüberhinaus hat der Regelermittlungsausschuss am 31. August 2016 eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchgeführt, um die Interessen aller betroffenen Kreise angemessen berücksichtigen zu können. Grundlage dafür war der folgende öffentliche Beschluss des Ausschusses.
Es wird eine öffentliche Anhörung im öffentlichen Konsultationsverfahren zum Thema „Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität“ durchgeführt, um die Positionen der interessierten Kreise zu diesem Thema unter Berücksichtigung des Mess- und Eichrechts zusammenzutragen. Der Ergebnisbericht der öffentlichen Anhörung wird der Projektgruppe "Messgeräte im Anwendungsbereich der E-Mobilität" für die Verwendung im Rahmen des Arbeitsauftrages zur Verfügung gestellt.
Der Ergebnisbericht der öffentlichen Anhörung ist nicht öffentlich :roll: . Der Ergebnisbericht wurde von der Geschäftsstelle erstellt und dem Ausschuss und der Projektgruppe zur Verfügung gestellt. Aktuell befasst sich die Projektgruppe gemäß Ihrem Auftrag mit der Zusammenstellung von Regeln für Messgeräte im Bereich der E-Mobilität. Anschließend wird der Regelermittlungsausschuss über deren Ermittlung entscheiden. Ich gehe davon aus, dass der Regelermittlungsausschuss in Form eines öffentlichen Beschlusses informieren wird, sobald Regeln für den Bereich der E-Mobilität ermittelt worden sind.
http://www.goingelectric.de/forum/treff ... ml#p381064
Pro Elektromobilität in Stadt & Landkreis Kitzingen!
Kangoo 2012-2016, Zoe 2014-2019, S 90D seit 10/16, M3 LR seit 02/19

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
  • Zoe-333
  • Beiträge: 270
  • Registriert: Fr 16. Mai 2014, 20:32
  • Wohnort: Kitzingen
  • Hat sich bedankt: 11 Mal
  • Danke erhalten: 28 Mal
read
Hier noch ein Auszug aus dem Vortrag der Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums.
IMG_0312.PNG
IMG_0314.PNG
IMG_0313.PNG
http://www.goingelectric.de/forum/treff ... ml#p381064
Pro Elektromobilität in Stadt & Landkreis Kitzingen!
Kangoo 2012-2016, Zoe 2014-2019, S 90D seit 10/16, M3 LR seit 02/19

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
read
Wie kommt es, das allego auf einmal doch nach kWh abrechnen kann? Hat sich das Eichrecht verändert?
BMW i3 - 60Ah - BEV (Baudatum 09-2013) Andesitsilber - I001-18-11-539 - 10/2015-04/2019
BMW i3 - 120Ah - BEV (Baudatum 03.05.2019) Jucarobeige - I001-20-03-530 - seit 16.05.2019

FAQ-Thread für den BMW i3
steuerliche Fragen rund um das Elektroauto

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
  • Rasky
  • Beiträge: 1322
  • Registriert: So 2. Sep 2012, 08:52
  • Wohnort: 51688 Wipperfürth
  • Hat sich bedankt: 1 Mal
  • Danke erhalten: 66 Mal
read
Mit Sicherheit nicht


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Elektrisch unterwegs e-Up und bald ID3 und Smart Forfour EQ

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
read
fridgeS3 hat geschrieben:Wie kommt es, das allego auf einmal doch nach kWh abrechnen kann? Hat sich das Eichrecht verändert?
Wer wo was? In Berlin? Habe ich was verpasst?

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

SL4E
  • Beiträge: 2238
  • Registriert: Do 3. Mär 2016, 12:51
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
fridgeS3 hat geschrieben:Wie kommt es, das allego auf einmal doch nach kWh abrechnen kann? Hat sich das Eichrecht verändert?
Ist es nicht so, das es egal ist nach was abgerechnet wird? Selbst eine Abrechnung nach Bananen wäre zulässig. Die Ladesäule ist doch gemäß Gesetzesänderung jetzt Letztverbraucher, somit ist ein geeichter Zähler zum Auto hin nicht mehr notwendig. Sprich alles was nach der Säule kommt ist Vertragssache des Eigentümers und des Kunden. Wenn der Kunde die Abrechnung akzeptiert ist er ein Vertragsverhältnis eingegangen zu diesen Bedingungen.
Ich habe das Forum verlassen

Re: Eichbehörde: Abrechnung nach kWh per OCPP in D unzulässi

USER_AVATAR
read
SL4E hat geschrieben:Ist es nicht so, das es egal ist nach was abgerechnet wird? Selbst eine Abrechnung nach Bananen wäre zulässig. Die Ladesäule ist doch gemäß Gesetzesänderung jetzt Letztverbraucher, somit ist ein geeichter Zähler zum Auto hin nicht mehr notwendig. Sprich alles was nach der Säule kommt ist Vertragssache des Eigentümers und des Kunden. Wenn der Kunde die Abrechnung akzeptiert ist er ein Vertragsverhältnis eingegangen zu diesen Bedingungen.
Ja die Ladesäule ist Letztverbraucher. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass hier eine Ware über eine physikalische Einheit abgerechnet wird, die dem MessEG unterliegt.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Betreiber, Roaming und Abrechnung“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag