DKV Card +charge

Re: DKV Card +charge

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Pianist hat geschrieben:Also das wäre die Variante "ganze Stromrechnung als Betriebsausgabe buchen, daraus die Vorsteuer ziehen und den Privatanteil als Eigenverbrauch buchen und der Umsatzsteuer unterwerfen". Da würde ich dann zwei Hutschienenzähler einbauen lassen, einen für die Wallbox (oder CEE-Dose) und einen für den Strom im Schneideraum. Gesamtverbrauch minus diese beiden Zähler ergibt dann den Privatanteil.

(davon unabhängig natürlich dann noch mal den Privatanteil laut Fahrtenbuch für den Auto-Strom, sowohl den von unterwegs als auch den aus der eigenen Garage, wobei ich dann die Nummer mit der NewMotion-Wallbox gar nicht machen muss)

Matthias
Ich kann dir nur dringend raten, deine Ideen mit einem Steuerberater zu besprechen, die Aussagen des Betriebsprüfers sind ja auch "klasse" und absolut nichtssagend.

Privaten Strom mit betrieblichen zu vermengen ist keine gute Idee. Unter Umständen wird man als Privater somit zum Unternehmer, mit einigen ziemlich unangenehmen Folgen.

Wie gesagt, lass dich da am besten beraten.
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Pianist
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fridgeS3 hat geschrieben:Privaten Strom mit betrieblichen zu vermengen ist keine gute Idee. Unter Umständen wird man als Privater somit zum Unternehmer, mit einigen ziemlich unangenehmen Folgen.
Äh - welche? Ich meine, ich bin doch sowieso rechtsidentisch mit meinem Unternehmen. Ist ja keine GmbH. Also warum sollte es ein Problem werden, zunächst mal die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe zu buchen, natürlich die Vorsteuer zu ziehen, und dann anhand zweier neuer Hutschienenzähler den betrieblichen vom Gesamtverbrauch abzuziehen, daraus den Privatverbrauch zu errechnen und entsprechend als Entnahme zu buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

Also warum anders machen als zum Beispiel beim Telefon?

Matthias
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Re: DKV Card +charge

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Pianist hat geschrieben:Also warum sollte es ein Problem werden, zunächst mal die gesamte Stromrechnung als Betriebsausgabe zu buchen, natürlich die Vorsteuer zu ziehen, und dann anhand zweier neuer Hutschienenzähler den betrieblichen vom Gesamtverbrauch abzuziehen, daraus den Privatverbrauch zu errechnen und entsprechend als Entnahme zu buchen und der Umsatzsteuer zu unterwerfen?
Da fallen mir mehrere Gründe ein, weil zB die betriebliche Veranlassung fehlt kombiniert mit dem Umstand, dass es sich um gemischt veranlasste Aufwendungen handelt, bei deren Aufteilung das Finanzamt ziemlich kleinlich ist trotz Urteil vom BFH v. 21.09.2009 - GrS 1/06.

Das Thema 'gemischt veranlasste Aufwendungen' ist nicht einfach, dazu gibt es ein längeres BMF-Schreiben, aber auf einen Versuch kommt es natürlich an, Dein Grundgedanke ist da nicht so verkehrt.
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Re: DKV Card +charge

Pianist
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Aber mit den Hutschienenzählern ist das doch präziser, als wenn man z.B. nach Quadratmetern aufteilen würde...

Matthias
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