Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschalten?

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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

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  • georgij
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Also die Preisauszeichnung für die be emobil Säulen ist in der Tat suboptimal. Wenn allein der Typ der Säule bestimmt in welchem Tarif sie abrechnet und dies sich nie ändern kann (Kabel, Ladegeschwindigkeit, ... egal) dann könnte man so nett sein die Preisbeschreibung auf den für diese Säule relevanten Teil zu kürzen.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

Fidel
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Ich vermute, dass es die Infrastruktur / Datenbank einfach nicht hergibt, dass für jede einzelne Ladestation die Preise eingepflegt werden. Da wird eingepflegt welcher Art die Säule ist und von welchem Betreiber. Und pro Betreiber gibt es den Text mit den Preis-Informatioen, der einfach bei allen Stationen angezeigt wird (weiter unten steht da auch noch der Preis für DC-Ladestationen). Und da oben die Art der Station als 11kW angegeben ist und die Preise nach LadeSTATION und nicht nach tatsächlich möglicher Ladung des Fahrzeugs gelten ist die Abrechnung auch korrekt erfolgt.

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

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na ja,
wenn die Preisgestaltung so bleibt,
dann kann man den Ausbau weiterer Säulen
auch einstellen.
die nutzt eh keiner, nur unwissende.
ich wette es Sind mit die Säulen welche pro
jahr am wenigsten kwh abgeben.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

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Fidel hat geschrieben:Ich vermute, dass es die Infrastruktur / Datenbank einfach nicht hergibt, dass für jede einzelne Ladestation die Preise eingepflegt werden.
Blödsinn. Es wird berechnet, also kann der preis auch vorher vernünftig angezeigt werden.
Stefan
Vom prius, Chevy Volt, Golf gte zu Tesla, dann Polestar und mg4. Nun Polestar und wieder Tesla.

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

enabler
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Fidel hat geschrieben:Und da oben die Art der Station als 11kW angegeben ist und die Preise nach LadeSTATION und nicht nach tatsächlich möglicher Ladung des Fahrzeugs gelten ist die Abrechnung auch korrekt erfolgt.
Quasi.

Im Grunde funktioniert es so: der Ladestationsbetreiber (CPO) definiert einen (oder mehrere) B2B-Preise und offeriert diese an den Kartenherausgeber (EMP, in dem Fall Plugsurfing). Dieser kalkuliert dann darauf aufbauend seine Endkunden-Preise.

Ist die B2B Preisgestaltung "exotisch", also quasi "eine 22kW Station, welche unter Tags 12ct/min (15min-Taktung), in der Nacht 3ct/min und an Markttagen von 7:00-12:00 35ct/min (ausser an dritten Donnerstagen im Monat, dann nämlich 12min-Taktung)", dann kommt der Ladekarten-Herausgeber bei der Preisweiterreichung (mit Aufschlag) ins Straucheln. Dann müsste er nämlich entweder die schwachsinnige Preisgestaltung weitegeben (und das Preismodell auf seiner Plattform implementieren), oder eine Mischkalkulation (mit dem Risiko, eine Untedeckung zu haben) erfinden.

Grundsätzlich sollte eigentlich der B2B-Preis den Endkunden nicht betreffen (BMW macht es so, da kostet jeder Ladepunkt unabhängig vom B2B-Einkaufspreis gleich viel), da aber die "kleinen" EMPs wie PlugSurfing oder auch TNM nicht in Vorleistung gehen können, muss deren Endkundenpreis möglichst zuverlässig den B2B-Preis abbilden. Und das ist nun das Dilemma.

Eine Klage wäre sicherlich begrüssenswert, da etliche Preis-Fragen noch nicht geklärt sind und nach einer finalen Ausjudizierung schreien. Dein Vertragspartner ist aber ganz klar Plugsurfing und sonst niemand.

Der Glauben, dass sich bei anderen Preismodellen der Gesamtpreis reduziert, ist aber illusiorisch, da die Stationen aj finanziert werden müssen.

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

rolandk
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ihliedaily hat geschrieben: Für mich bleibt ungeklärt ob die Station wirklich nicht erkennen kann, wie viele Phasen zum laden benutzt werden.
Ob die Station das im speziellen nicht kann, kann ich nicht beurteilen. Aber technisch ist das 'ne Kleinigkeit. Da sowieso ein Zähler zur Abrechnung verbaut ist, kann der auch erkennen, ob 1- oder 3-phasig geladen (oder evtl. sogar 2-phasig).

Das muß nur die Software zur Auswertung des Zählers können.

Für mich ist die Sache auch mehr als unklar. Wenn oben zwar von 11kW die Rede und explizit damit von einem 3-phasigen Anschluß, die Rede ist, muß es nicht automatisch heißen, das dann auch der AC-3 Tarif herangezogen wird, wenn nur AC-1 geladen wurde.

Woran soll der "normale" E-Fahrer denn erkennen, ob der Anschluß in der Lage ist, das zu unterscheiden, und damit nur einer der beiden Tarife herangezogen wird?

Roland
Unterwegs mit: Zoe Q210 (mit 38 kWh, DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), Tesla Model S85 (Ladeflatrate), van Moof S3, Zoe R240 (DAB+, Android-Auto, Zoe-Display), SAIC MG4 (Luxury, Saskia)

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

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Um noch einmal auf auf den Titel zurückzukommen :
Anwalt einschalten?

Das würde eventuell die Betreiber/Abkassierer mal zu einer einheitlichen Preisauszeichnungspflicht,
die es an Ladesäulen ja offensichtlich nicht geben muss, bewegen.
Es muss doch wohl machbar sein, dass für jeden Nutzer sofort erkennbar ist, was nach erfolgter Ladung an Euro verlangt wird.
Und zwar vor Beginn des Ladevorgangs. Nicht erst Wochen später.
https://e-golf-forum.de/
Grüße aus dem eVW Forum

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

enabler
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prophyta hat geschrieben:Anwalt einschalten?
Ja bitte! Dann gäbe es endlich rechtssicherheit bei den Betreibern, denn
Das würde eventuell die Betreiber/Abkassierer mal zu einer einheitlichen Preisauszeichnungspflicht,
die es an Ladesäulen ja offensichtlich nicht geben muss, bewegen.
Wer soll den was an der Säule anschreiben? Allego kennt den Tarif des Ladegastes nicht und Plugsurfing/TNM/BMW/whoever können nicht die Allego-Säulen mit ihren jeweiligen unterschiedlichen Tarifmodellen zupflastern.

Der Gesetzgeber sieht den EMPs nach, dass es ausreichend sei (vergleiche Handy-Betreiber), auf ihrer Webseite oder App die Preise darzustellen. Das ist zwar nicht elegant, aber die derzeit einzig parktikable Lösung.
Ausjudiziert wäre feiner, denn dann könnte man als Betreiber auf eine richterliche Entscheidung verweisen.

Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

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enabler hat geschrieben: Ja bitte! Dann gäbe es endlich rechtssicherheit bei den Betreibern

Wer soll den was an der Säule anschreiben? Allego kennt den Tarif des Ladegastes nicht und Plugsurfing/TNM/BMW/whoever können nicht die Allego-Säulen mit ihren jeweiligen unterschiedlichen Tarifmodellen zupflastern.
Die Betreiber können einem echt Leid tun. Einfach mal jemanden Fragen der sich da auskennt.

Das da nichts angezettelt wird haben wir ja schon in anderen Threads geklärt.
Und wenn eine Software das Display nicht bedienen kann, dann sollte die App es richten, aber zuverlässig und eindeutig.
Bei anderen geht das doch auch.
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Re: Allego/PlugSurfing/NewMotion in Berlin - Anwalt einschal

ihliedaily
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prophyta hat geschrieben: Ich verstehe es so :
Es gibt einen Preis für AC-1 für Säulen bis 3,7 kW
und einen für AC-3 für Säulen bis 11 kW .
Aber es steht dort ja ganz eindeutig, dass die betreffende Säule nur 2 x 11 kW hat.
Es ist also keine 3,7 kW Säule. Also muss der Preis für AC-3 gezahlt werden.
Egal ob er e-tron nur 3,7 kann !
Fazit: An einer 11 kW Säule gilt der Preis für AC-3.
Mit einem kleinen Grundverständnis von Elektrotechnik behaupte ich, dass es eher logisch ist das eine 11kW Säule eben diese 11kW liefern kann, aber auch nur 1-phasig 3,7kW. Daher finde ich es eben nicht eindeutig dass hier der AC-3 Tarif gilt.

Oder aber die 11kW Säulen können ausschliesslich 3-phasig laden. Dann müssten sie mich mit meinem Ladekabel ablehnen.
Zuletzt geändert von ihliedaily am Di 28. Mär 2017, 11:07, insgesamt 1-mal geändert.
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