Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

UliZE40
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Wie oft denn noch: Energie wird in kWh erfasst und muss über einen geeichten Zähler abgerechnet werden und nicht in Minuten (wo noch nicht mal jemand weiß wann genau die Zeitrechnung beginnt oder endet). Alle diese Tarifwünsche sind somit allesamt nicht rechtsgültig.

Wenn ein Mineralölkonzern an seinen Zapfsäulen nach Zeit, Farbe des Tanklastwagens und Tagestemperatur berechnen wollte würden auch alle das Vögelchen zeigen.
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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

Tobi42
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UliZE40 hat geschrieben:Wie oft denn noch: Energie wird in kWh erfasst und muss über einen geeichten Zähler abgerechnet werden und nicht in Minuten (wo noch nicht mal jemand weiß wann genau die Zeitrechnung beginnt oder endet). Alle diese Tarifwünsche sind somit allesamt nicht rechtsgültig.
Aber offenbar scheint sowohl eine pauschale Abrechnung als auch Abrechnung nach Zeit möglich zu sein, wird ja oft genug praktiziert.
Wirklich fair ist beides nicht, da Akkugröße und Ladegeschwindigkeit einzelner Fahrzeuge sich doch erheblich unterscheiden.

Was wohl nicht (mehr) geht ist eine Abrechnung nach Energiemenge, wenn diese nicht mit geeichtem Zähler erfasst wird.
Gruß Tobi

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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

Misterdublex
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Die derzeit in Schwung kommende Pauschalabrechnung ist wohl dem geschuldet, dass es (noch) keinen eichfähigen Strommengenzähler für DC gibt. Das wird sich aber wohl bald ändern, dann wird (wieder) nach kWh abgerechnet.

So sieht es die einschlägige Verordnung auch vor: Strom ist in Deutschland in kWh abzurechnen.

Einziges Problem dabei. Die Preisangabenverordnung enthält meines Wissens nach keine Eingriffsnorm, mit der Behörden einen Verstoß ahnden können. Auch einen entsprechenden Ordnungswidrigkeitentatbestand habe ich nicht finden können.
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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

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zitic hat geschrieben:
wilds156 hat geschrieben:Da der Smart nur 1-phasig 20 a laden kann, war er natürlich nach den 2 Stunden Stadtbummel noch nicht mal komplett voll geladen.
Das ist halt das Dilemma. Es gibt viele Schnarchlader, die das für ihre Zwecke verständlicherweise günstig voll auskosten wollen.
Das ist Unsinn. Bei einem 2-stündigem Aufenthalt park man nicht auch noch mehrmals um.
zitic hat geschrieben: Das steht aber natürlich auch dem Interesse des Ladesäulenbetreibers und soweit Ladesäulen nicht en gros bereitstehen, auch dem elektromobilen Gesamtinteresse entgegen, wenn eine Säule ewig besetzt ist.
Das ist gleich doppelter Blödsinn. Zum einen wird es eine kleinere 2-stündige Parkladezeitbegrenzung an einem einfachen AC-Ladepunkt geben. Zum zweiten sollte der Ladesäulenbetreibers eben statt eines 22 kW Ladepunktes (der zu keinem einzigem auf dem europäischen Markt erhältlichen E-Fahrzeug passent) lieber gleich 6 preisgünstige Ladepunkte a 4,6 kW anbieten - ohne unnötige Superentstörungsdrosseln und teuere FI Typ B.
zitic hat geschrieben: Und da können dann ja auch Fahrer, die theoretisch mit 22 kW laden könnten
Kein einziges Fahrzeug auf dem europäischen Markt kann bei diesen Temperaturen AC mit 22 kW laden. Am wenigsten dieses Zoe mit den theoretischen 22 kW AC, dass im Winter doch auch nur mit 4-7 kW lädt.
*325ppm. Seit 1Gs mit eigenem PV-Strom elektromobil unterwegs (CityEL mit 1.8 kWh-Akku, seit '13 Smart ED3). Fahrrad & U-Bahn für die Stadt, Fernreisen mit der Bahn.

Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

MAlfare
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bm3 hat geschrieben:Hallo MAlfare,
schalte bitte jetzt mal einen Gang runter, dein "Jargon" hier gefällt mir nicht besonders, man muss auch nicht gleich hier Nutzer versuchen zu beleidigen.
Kann ich nicht, meine Zoe hat kein Schaltgetriebe. :D

Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

UliZE40
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Tobi42 hat geschrieben:Aber offenbar scheint sowohl eine pauschale Abrechnung als auch Abrechnung nach Zeit möglich zu sein, wird ja oft genug praktiziert.
Wirklich fair ist beides nicht, da Akkugröße und Ladegeschwindigkeit einzelner Fahrzeuge sich doch erheblich unterscheiden.

Was wohl nicht (mehr) geht ist eine Abrechnung nach Energiemenge, wenn diese nicht mit geeichtem Zähler erfasst wird.
Pauschalabrechnung ist rechtskonform und Abrechnung nach kWh mittels geeichtem Zähler auch.
Eine Zeitabrechnung wäre nur rechtskonform wenn dies auch über einen eine geeichte Zeitmessung erfolgen würde.
Also gleicher oder zusätzlicher Aufwand zur ohnehin notwendigen eichrechtskonformen Erfassung der Energiemenge in kWh.

Alles andere ist zu Abrechnungszwecken nicht zu gebrauchen. Notfalls einfach Widerspruch gegen die Berechnung einlegen und einen Nachweis der Eichung verlangen.

Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

Misterdublex
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@UliZE40:
Wo steht, dass eine zulässige Abrechnungseinheit von Strom im Deutschland die Zeit ist? Interessiert mich ehrlich, keine Polemik.
Ich kenne nur die Preisangabenverordnung, die als einzige zulässige Abrechnungseinheit die kWh zulässt.
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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

UliZE40
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Hab ich nicht geschrieben. Elektrische Energie kann nur nach kWh abgerechnet werden.
Wenn man etwas zusätzlich nach Zeit berechnen wollte müsste allerdings auch die Zeitmessung geeicht sein. Daher völliger Schwachsinn.

Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

Misterdublex
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@UliZE40:
Ah, du meinst also eine Kombination aus Strommenge und Zeit?

Glaube das ist auch nicht zulässig, solange dies die Standzeit an einer Ladesäule verhindern soll, die im öffentlichen Raum steht. Das könnte als Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum verstanden werden und das ist eine hoheitliche Aufgabe.

Meiner Rechtsauffassung nach wäre das nur möglich, wenn der zuständige Träger öffentlicher Belanges einen öffentlich-rechtlichen-Vertrag mit dem Ladesäulenbetreiber schließt und ihm eine (Teil-) Bewirtschaftung des öffentlichen Raumes gestattet.
Die Einnahmen aus der Parkzeit wären dann an den TöB abzuführen. Finde, dies ist ein schwieriges Rechts-Umfeld. Darauf ließe sich bestimmt kaum ein TöB ein.
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Re: Achtung nochmal Preiserhöhung new motion

Tobi42
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Irgendeine zeitliche Komponente wäre extrem hilfreich, wenn es darum geht, zu verhindern, dass ein Fahrzeug bei beendeter Ladung die Säule weiter blockiert.

Pauschalabrechnung ist in dieser Hinsicht ebenso wenig hilfreich wie Abrechnung nach kWh.

Man stelle sich vor, die Kommune, die den Stellplatz neben der Ladesäule stellt, mache daraus einen kostenpflichtigen Parkplatz. Bei Schnellladern dann z. B.:
Erste Stunde kostenlos, zweite Stunde 5 Euro, jede weitere angefangene Stunde 10 Euro. Die Parkgebühr ist nicht per Parkschein aus einem Automaten zu entrichten, sondern wird automatisch vom Betreiber der Ladesäule mit eingezogen (Ladezeit = Parkzeit) und an die Kommune weitergereicht (gerne auch gegen eine entsprechende Beteiligung i. H. v. xx % für das Inkasso).

Bevor ihr jetzt mit Paragraphen kommt, warum das so nicht geht.... Ist kann mir schon selbst ganz gut vorstellen, dass es so nicht realisierbar ist, aber die Idee finde ich trotzdem nicht so schlecht, eben immer bezogen auf Schnelllader.
Gruß Tobi

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