Abrechnung über Ladezeit

Re: Abrechnung über Ladezeit

enabler
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UliZE40 hat geschrieben:Eichrecht.
Nö. Wie kommst auf die Idee?
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Re: Abrechnung über Ladezeit

UliZE40
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Das ist kein Wunschkonzert sondern einfaches geltendes Recht. Frage gerne mal bei deinem zuständigen Eichamt nach wenn du nicht selber suchen und lesen willst. Die können dir das bei Bedarf auch nochmal ganz genau mit den Messgrößen erklären. ;)

Re: Abrechnung über Ladezeit

enabler
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UliZE40 hat geschrieben:Das ist kein Wunschkonzert sondern einfaches geltendes Recht. Frage gerne mal bei deinem zuständigen Eichamt nach wenn du nicht selber suchen und lesen willst. Die können dir das bei Bedarf auch nochmal ganz genau mit den Messgrößen erklären. ;)
Oje, muss jetzt das arme Eichrecht für jede Argumentation herhalten?

Okay, bleiben wir bei Deiner Diktion der Messgrößen:
Messgröße 1: Energiemenge [kWh]
Messgröße 2: Zeit [h]
Messgröße 3: Energiemenge/Zeit [kWh/h] --> Leistung [kW]

Alles alleine und voneinander unabhängig eichbar. Es wird aber bei zeitbasierter Verrechnung Messgröße 2 und nicht 3 verrechnet. Eichrechtskonform, versteht sich. (Natürlich ist es Käse, wenn der Betreiber die Ladeleistung bei einem Zeittarif die Leistung variiert, hat aber nicht mit dem Eichrecht zu tun)
Bei Bedarf kann es Dir das Eichamt sicherlich (gerne?) beantworten.

Re: Abrechnung über Ladezeit

UliZE40
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Na dann hast du dir es ja doch noch selbst beantworten können.

Re: Abrechnung über Ladezeit

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enabler hat geschrieben:
RasiK22 hat geschrieben:Diesen Schwachsinn hört man in der Regel nur von Betreibern. Es wäre ein Leichtes, neben den kWh Tarif auch zusätzlich eine Zeitkomponente einzuführen! :evil:
Na, dann mach es Dir doch leicht: die Betreiber haben das alle schon gemacht: 0E kWh-Tarif + zusätzliche Zeitkomponente. Die Energie ist bei einer normal genutzten Station auch das günstigste in der Kostenaufstellung.

Nunmal im Ernst: hier wird durchgehend gegen den Zeittarif argumentiert, indem die verschiedenen Ladesysteme und -geschwindigkeiten der Batteriemanagement-Systeme ins Feld geführt werden. Nun meine Frage: der Ladestationsbetreiber stellt eine Ladestation mit 22kW Ladeleistung zur Verfügung. Der Nutzer weiß das im Vorfeld. Was kann nun der Betreiber dafür, dass die Ladestation über die Dauer von sechs Stunden von einem Auto "genutzt" wird, welches mit der Ladeleistung eines Akkuschraubers lädt?

Fakt ist: Das Auto/der Autobesitzer hat eine Ladestation exklusiv über mehrere Stunden zur Verfügung, egal ob er lädt oder nicht (bei der Bowlingbahn zahle ich auch nicht pro umgelegte Kegel sondern pro Zeit der exklusiven Nutzung der Bahn). Und diese exklusive Nutzung hat einen Geldwert.
OK ich bin gerne bereit zu diskutieren. Natürlich ist dein Argument gerechtfertigt, aber ebenso sind die Argumente von UliZE40 auch nicht von der Hand zu weisen.
In der Praxis habe ich schon selbst erlebt, dass manche Säulen von einem Lastmanagement heruntergeregelt werden wenn mehrere Fahrzeuge zugleich laden, mir also die Ladeleistung die versprochenen und bei einem Zeittarif auch bezahlt wird, gar nicht zur Verfügung steht. Du siehst, es gibt viele Fragen und es gibt mehr als nur eine einzige richtige Antwort.
Seit 02/2018 Renault ZOE R90 mit 41 kWh, zusätzlich seit 11/2018 Nissan e-NV200 40-kWh
:idea: ...wir benötigen viel mehr öffentliche Ladepunkte, aber ohne Zeittarif, sondern mit kWh genauer Abrechnung.

Re: Abrechnung über Ladezeit

UliZE40
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Eben, im Grunde geht es beim Eichrecht ja genau darum was alle Kunden einfach erwarten: Eindeutige, nachvollziehbare und korrekte Angaben um letztendlich Angebote/Preise vergleichen zu können. Das Eichrecht ist daher voll auf unserer Seite.
Denn auch bei einem Zeittarif würde man anhand der Angaben erwarten, dass nach einer Zeit x eine genau definierte Menge des Produkts Energie geflossen ist bzw. fließen hätte können.

Ein CCS-Combo2-Kunde erwartet eben dass an einer „50kW-Schnellladesäule“ die nach Zeit abgerechnet wird nach 30,0000000 Minuten 25,0000 kWh fließen können. - Und nicht nur 1,8 kWh weil der Betreiber vielleicht anderweitig Strom teurer verkaufen konnte, der Netzanschluss zu schwach ist, ein Gleichrichter defekt ist oder weil die Sonne gerade nicht schien.

Re: Abrechnung über Ladezeit

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UliZE40 hat geschrieben:Eben, im Grunde geht es beim Eichrecht ja genau darum was alle Kunden einfach erwarten: Eindeutige, nachvollziehbare und korrekte Angaben um letztendlich Angebote/Preise vergleichen zu können. Das Eichrecht ist daher voll auf unserer Seite.
Denn auch bei einem Zeittarif würde man anhand der Angaben erwarten, dass nach einer Zeit x eine genau definierte Menge des Produkts Energie geflossen ist bzw. fließen hätte können.

Ein CCS-Combo2-Kunde erwartet eben dass an einer „50kW-Schnellladesäule“ die nach Zeit abgerechnet wird nach 30,0000000 Minuten 25,0000 kWh fließen können. - Und nicht nur 1,8 kWh weil der Betreiber vielleicht anderweitig Strom teurer verkaufen konnte, der Netzanschluss zu schwach ist, ein Gleichrichter defekt ist oder weil die Sonne gerade nicht schien.
Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so! :oops:
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:idea: ...wir benötigen viel mehr öffentliche Ladepunkte, aber ohne Zeittarif, sondern mit kWh genauer Abrechnung.

Re: Abrechnung über Ladezeit

anibager
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RasiK22 hat geschrieben: Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so! :oops:
Das ist so nicht ganz richtig. Werden Zähler in Österreich zur Verrechnung verwendet, müssen sie geeicht sein, das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum nach Zeit abgerechnet wird, um diese zyklischen Kosten zu vermeiden.

Wie in Österreich Ladestellenbetreiber gesetzlich abrechnen müssen, weiss ich mangels Wissen der Vorschriftenlage nicht.
LG
Gerhard

Re: Abrechnung über Ladezeit

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anibager hat geschrieben:
RasiK22 hat geschrieben: Nur leider bei uns in Österreich nicht, denn nach Definition sind bei uns Ladesäulen Betreiber keine Energielieferanten sondern Dienstleister und als solche nicht dem Eichrecht unterlegen. Klingt blöd ist aber so! :oops:
Das ist so nicht ganz richtig. Werden Zähler in Österreich zur Verrechnung verwendet, müssen sie geeicht sein, das ist meiner Meinung nach auch der Grund, warum nach Zeit abgerechnet wird, um diese zyklischen Kosten zu vermeiden.

Wie in Österreich Ladestellenbetreiber gesetzlich abrechnen müssen, weiss ich mangels Wissen der Vorschriftenlage nicht.
LG
Gerhard
Nun ich bin auch nicht vom Fach, diskutiere nur seit einem Jahr mit verschiedensten Behörden und Instutitionen herum. Ich gehe davon aus, dass die geeichte Zähler haben, denn irgendwie müssen die ja auch den Strom an den Liferanten bezahlen. Nur geben die eben das nicht transparent weiter, warum auch sind ja nur Dienstleister und verkaufen den Endkunden eine Sache. So lässt es sich ganz leicht abzocken..., oder?
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:idea: ...wir benötigen viel mehr öffentliche Ladepunkte, aber ohne Zeittarif, sondern mit kWh genauer Abrechnung.

Re: Abrechnung über Ladezeit

anibager
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RasiK22 hat geschrieben: Nun ich bin auch nicht vom Fach, diskutiere nur seit einem Jahr mit verschiedensten Behörden und Instutitionen herum. Ich gehe davon aus, dass die geeichte Zähler haben, denn irgendwie müssen die ja auch den Strom an den Liferanten bezahlen. Nur geben die eben das nicht transparent weiter, warum auch sind ja nur Dienstleister und verkaufen den Endkunden eine Sache. So lässt es sich ganz leicht abzocken..., oder?
Der Zähler für die Abrechnung der Energie für den Ladestrombetreiber sitzt woanders, nämlich am Übergabepunkt(da kann jetzt ein Ladepunkt, oder mehrere sitzen), als der Zähler für den Ladekunden.
Siehst du den Unterschied?
LG
Gerhard
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