Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Mangel

Alles zum Energiespeicher eines Elektroautos

Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Mangel

me68
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Hallo Leute!

Als Elektroauto-Fahrer/Besitzer oder als potentieller tritt, neben den z.Zt. hohen Anschaffungskosten, sehr schnell das Thema Zuverlässigkeit, Haltbarkeit der Traktionsbatterie in den Vordergrund der Diskussionen/Überlegungen pro/kontra Elektroauto.

Neben der natürlichen Degration durch kalendarische Alterung sowie der Ladezyklen der Traktionsbatterie gibt es noch den Fall, dass die Traktionsbatterie (konkret eine Zelle) mehr oder weniger plötzlich kaputt geht.

Die Hersteller begegnen diesen Vorbehalten üblicherweise durch mehr oder weniger großzügige Garantien. Der Konsument ist beruhigt - hat er doch Garantie ...

Ich möchte den (meinen) Fall einer plötzlich kaputt gehenden Zelle zum Anlass nehmen eine Diskussion zu starten, ob hier nicht die gesetzliche Gewährleistung eines versteckten Mangels greift.

Nach österreichischem Recht hat man nämlich eine 2-jährige Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen, die im Falle eines sogenannten "versteckten Mangels" erst bei Erkennen dieses Mangels zu Laufen beginnt - siehe auch http://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmi ... istung.pdf.

Kann ich doch bei einer plötzlich kaputt gehenden Zelle davon ausgehen, dass ein Produktionsfehler bei dieser Zelle vorliegen muss und daher der Mangel schon beim Kauf des Fahrzeugs bestanden hat. Oder gibt es andere Gründe?

Meine Schlußfolgerung: es liegt immer ein sogenannter "versteckter Mangel" vor, wenn eine Zelle plötzlich kaputt geht.

Wie seht Ihr das?


Martin
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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

moxl
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Ich denke wenn die Zelle nach der zu erwartenden Lebensdauer kaputt geht ist es kein versteckter Mangel. Wenn aber eine Zelle deutlich früher kaputt geht würde ich auf ja tippen. Ist der Mangel versteckt? Ich denke schon, ich habe noch nicht davon gehört das du bei Fahrzeugübergabe die einzelnen Zellen prüfen kannst.
BEV 2020 - ik warte dir. Solange fahre ich jetzt Pedelec...

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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

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Das Problem ist die Beweispflicht. Die ersten 6 oder 12 Monate ist der Hersteller in der Pflicht zu beweisen, dass es kein Mangel war. Danach ändert sich die Lage und du musst den Mangel nachweisen.
Da du wohl nicht alle Ladungen in elektronischer Form protokolliert hast, dazu vielleicht Wetterdaten, dass du auch nie bei Gewitter geladen hast und was einem noch so unsinniges einfallen könnte vorlegen kannst, wird das wohl nicht gelingen.
Gruß Bernd
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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

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Gewährleistungsrecht ist übrigens europäisches Recht
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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

me68
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Hallo!

Gilt das auch für den "versteckten Mangel"?

Martin
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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

me68
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Greenhorn hat geschrieben:Das Problem ist die Beweispflicht. Die ersten 6 oder 12 Monate ist der Hersteller in der Pflicht zu beweisen, dass es kein Mangel war. Danach ändert sich die Lage und du musst den Mangel nachweisen.
Hallo!

Wenn nun die Werkstätte die Traktionsbatterie bereits als "defekt" diagnostiziert hat und es "nur mehr" um die Reparaturabwicklung geht? Ist dann der Beweis schon erbracht?

Martin
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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

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Wenn die 6 Monate erst mit Erkennung des versteckten Mangels zu laufen begoinnen, dürfte der Fall doch klar sein.
Rechtschutzevrs. vorhanden?
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

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Re: Garantie vs. Gewährleistung: Spezialfall versteckter Man

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Wenn du das schriftlich hast ist doch perfekt. Wenn nur mündlich :-(
Gruß Bernd
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