Wo hat man Vorteile mit dem neuen E-Kennzeichen

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Re: Wo hat man Vorteile mit dem neuen E-Kennzeichen

Spürmeise
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Major Tom hat geschrieben: Ich interpretiere es so, dass für Elektrofahrzeuge die Parkscheibenbeschränkung entfällt, dort also länger als zwei Stunden geparkt werden darf (und keine Parkscheibe benötigt wird).
Ja, schon aufgrund des Zusatzes frei beim E-Mobil-Symbol. Übrigens ist das aber schon ein extrem toller Vorteil, den sich die Gemeinde hier (welche ist das?) ausgedacht hat :lol:

Hätte die Parkmöglichkeit nur für E-Mobile, dann aber mit Parkscheibe gelten sollen, müssten die Zusatzschilder umgedreht sein und das mit dem E-Mobil-Symbol ohne frei.
Major Tom hat geschrieben:Die Frage ist nur ob das für Elektrofahrzeuge gilt oder nur für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen?
Ergibt sich eindeutig aus der aktuellen Fassung der STVO §39 (10): "Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach §9a Fahrzeugzulassungsverordnung ... gekennzeichneten Fahrzeuge" :arrow: nur Fahrzeuge mit E-Kennzeichen oder blauer Plakette.
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Re: Wo hat man Vorteile mit dem neuen E-Kennzeichen

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Übrigens ist das aber schon ein extrem toller Vorteil, den sich die Gemeinde hier (welche ist das?) ausgedacht hat
Das ist in Ettlingen. So schlecht finde ich das nicht. Nahezu alle Parkplätze im Bereich der Innenstadt sind Kurzzeitparkplätze (Parkscheibe oder kostenpflichtig).
Ich brauche es zwar nicht, aber so hat z.B. jemand der in der Innenstadt arbeitet die Chance einen 'besseren' Parkplatz zu bekommen.

Das mit der Kennzeichnung ist aber blöd. Da mein Kennzeichen schon 8 Stellen hat würde ich ein komplett neues Kennzeichen benötigen (und aktuell gibt es keine freie Kombination, die mir gefallen würde ;) ).
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s
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