VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,7kW

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VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,7kW

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In einer unscheinbaren Pressemitteilung hat der VDE meiner Meinung nach eine Bombe versteckt, die zu Platzen droht:
https://www.vde.com/de/presse/pressemit ... ofahrzeuge

Die neue TAR Niederspannung liegt nun zu öffentlichen Stellungnahme aus, und ich kann nur jedem empfehlen von seinem Recht gebrauch zu machen. Ich habe den Entwurf, der hier https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/t ... -ar-n-4100 heruntergeladen werden kann kurz überflogen und werde folgende Änderungsvorschläge einbringen:

Zeile 504+505 ersatzlos streichen.
Begründung: Der bürokratische Aufwand der Meldung von Ladeeinrichtungen ist nicht gerechtfertigt und behindert die Elektromobilität mehr als er sie beflügelt. Die Netzbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, daß das Netz so ausgerüstet wird, das das Laden mit 11kW Anschlußleistung (dreiphasig) in jedem Haushalt gleichzeitig möglich ist.

Zeile 904 erster Satz streichen.
Begründung: Damit gibt es eine Pflicht, sich ans Stromnetz anzuschließen. Bei Plusenergiehäusern ist dies in Zukunft aber evtl. gar nicht mehr notwendig. Daher ist dieser Satz zu streichen.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
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Das ist im Netzgebiet der MDN und angrenzenden Stadtwerke schon seit 2015 Pflicht, gemäß Anhang zur TAB.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Hi,
die Netzbetreiber müssen sowas wissen. Da sie die Leistung die sie Bereitstellen müssen kalkulieren wollen. Von dem her sollte man das schon im eigenen interresse tun.
Vg
Jürgen
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

Pianist
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Um dann im ungünstigsten Fall eine relativ neue Hausverteilung noch mal komplett erneuern zu müssen? Da würde ich mich lieber still verhalten, sonst wird das ganze Projekt schnell unwirtschaftlich.

Matthias
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
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Wieso neue Hausverteilung? Es besteht ja nur Meldepflicht, den VNB ist doch deine Hausinstallation egal. Wenn der Elektriker deine Wallbox anschließt muss er ja sicherstellen das deine Hausverteilung das auch ab kann und die Anschlussleistung ausreichend ist. Er meldet ja nur das vorhandensein der Wallbox >4,6kW an den VNB. Nicht mehr und nicht weniger.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Es geht ja nicht immer nur um den Hausanschluss. Dass Ortsnetz muss ja auch mit der Belastung wachsen. Vor ein paar Jahren wurde bei uns um die Ecke ein neuer Trafo aufgestellt, der das Ortsnetz verstärkt. Hier waren noch einige unbebaute Grundstücke, die nach und nach bebaut wurden. Da wurden extra 10kV Kabel verlegt. Somit führt das zur Entlastung der umliegenden Trafos im Wohngebiet. Wenn der Netzbetreiber mehrere Ladestationen angezeigt bekommt, kann dieser den Ausbau des Netzes besser planen und reagiert nicht erst auf eine wiederholte Überlastung einzelner Trafos.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

Pianist
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SL4E hat geschrieben:Wieso neue Hausverteilung? Es besteht ja nur Meldepflicht, den VNB ist doch deine Hausinstallation egal. Wenn der Elektriker deine Wallbox anschließt muss er ja sicherstellen das deine Hausverteilung das auch ab kann und die Anschlussleistung ausreichend ist. Er meldet ja nur das vorhandensein der Wallbox >4,6kW an den VNB. Nicht mehr und nicht weniger.
Auskunft Elektriker: EVU fordert extra Zähler für Wallbox. Wallbox und extra Zähler gilt als "wesentliche Erweiterung". Das hat zur Folge, dass auch der Hauptzähler gegen eine neue Bauart getauscht werden muss. Die passt nicht in die bisherigen Schränke, somit neuer Schrank und sämtliche Stromkreise neu anschließen.

Muss ja nicht stimmen, aber so hat er es mir erklärt. Also wird es nur eine CEE-Steckdose. Was ich dort dann anschließe, würde ich wirklich als Privatangelegenheit betrachten.

Matthias
Seit Dezember 2020 mit Tesla Model 3 SR+ unterwegs.

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
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Der Elektriker hat keine Ahnung... Neuer Zähler ist nur notwendig wenn du die Wallbox als abschaltbare Verbrauchseinrichtung betreibst um an vergünstigte (Nacht-)Stromtarife zu kommen. Dann brauchst du einen HT/NT Zähler und einen Rundsteuerempfänger.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

AndiH
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Ist ja nicht neu, unter 12kVA muss man nicht genehmigen lassen (494), ab 4,6 kVA muss man die Wallbox allerdings beim Netzbetreiber anmelden (Bescheid geben). Das heißt also bis 11kW ist immer noch Genehmigungsfrei.

Gruß

Andi
Seit 02/2016 über 6.000 Liter Diesel NICHT verbrannt
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Hi,
macht es sinn wenn man sich jetzt eine eigentlich eine 3,6kva Wallbox braucht die nächsten 4 Jahre sich gleich eine 22kva Wallbox registrieren zu lassen?
VG
Jürgen
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