VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,7kW

Alle Themen über Elektroautos, zu denen es kein eigenes Forum gibt

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
read
Es ist ja in Ordnung, daß man das einphasige Laden mit höheren Strömen unterbinden möchte. Aber die Regelung gibt es jetzt bereits schon.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube
Anzeige

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
  • tango
  • Beiträge: 952
  • Registriert: Mo 10. Mär 2014, 16:37
  • Wohnort: im heißen Süden
  • Danke erhalten: 9 Mal
read
Hachtl hat geschrieben:In einer unscheinbaren Pressemitteilung hat der VDE ...
Die neue TAR Niederspannung liegt nun zu öffentlichen Stellungnahme aus, und ich kann nur jedem empfehlen von seinem Recht gebrauch zu machen. Ich habe den Entwurf, der hier https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/t ... -ar-n-4100 heruntergeladen werden kann kurz überflogen und werde folgende Änderungsvorschläge einbringen:
Zeile 504+505 ersatzlos streichen.
Zeile 904 erster Satz streichen.
...
Ich möchte mal an das Thema hier erinnern, es ging dem Hachtl um Eingaben zum Entwurf der TAR-N-4100, die für uns Elektro-Freunde manigfaltige Auswirkungen haben können.

Einerseits stellen sinnvolle TAR sicher, dass das Stromnetz in Deutschland weiterhin so sicher und zuverlässig bleibt, wie es in den letzten Jahren und Jahrzehnten gewesen ist. Das ist ein Nutzen für die Netzbetreiber, aber auch für die Netznutzer. Da sind Regelungen und ggf. auch Begrenzungen wichtig und sinnvoll.

Andererseits sind TAR aber auch ein Instrument zur Gängelung der Kunden, zu Bindung an teure Installationen und Installateure, zur Verhinderung von technischem und gesellschaftlichem Fortschritt. Davon ist immer wieder auch Gebrauch gemacht worden, nicht zuletzt z.B. mit einigen Aspekten der technischen Regulierung von Stromeinspeisungen durch EE-Anlagen.

Aus meiner Sicht ist eine Regulierung oberhalb von 11 kW mit Blick auf die Ortsnetze durchaus sinnvoll. Im Gegensatz zu Wärmepumpen neigen Elektroautos nicht zu häufigen An- und Abschaltvorgängen, zumindest solange kein Lastmanagement eingesetzt wird. Aber sie neigen zu schlagartigen Netzbe- und Entlastungen beim Ein- und Ausschalten. Da gibt es keinen Sanftanlauf. Auch lässt sich Stand heute bei den meisten E-Autos die Ladelast nicht steuern. Hier wären mit Blick auf die Fahrzeughersteller durchaus Vorgaben sinnvoll, die z.B. in den Zeilen 1406 bis 1430 beschrieben sind, allerdings noch überaus nebulös. Mit Bezug auf die Blindleistung ist hier z.B. geregelt, dass bei Strombezug eines Elektroautos ein Cos phi (induktiv) bei Nennlast von 0,95 einzuhalten ist, unterhalb der Nennlast ist ein Cos phi (induktiv) von 0,9 bis 1,0 einzuhalten (ich sage nur "ZOE"). Außerdem spricht man hier schon eine Blindleistungsregelstrategie an, die ein Netzbetreiber vorgeben könnte. Es werden für E-Autos die selben Regeln gelten, wie für Wechselrichter der PV-Anlagen.

Für mich ist es weiterhin merkwürdig, wie sich Fahrzeughersteller mühelos über die TAR bezüglich der Schieflast (Asymmetrie der Netzbelastung) hinwegsetzen. In den TAR ist eine Schieflast bis 4,6 kVA gegenüber den anderen Außenleitern erlaubt, vor allem deutsche Hersteller ignorieren das souverän.

Ich werde die Anregungen von Hachtl auch einreichen und dazu noch vorschlagen auch die Zeilen 1314 bis 1321 zu streichen, da hiermit der Betrieb von Speichern sowohl als Netz-, wie auch als Erzeugungsspeicher untersagt wird. Solche Regelungen wären ggf. sinnvoll im EEG untergebracht, haben aber in der TAR nichts zu suchen.

Ich würde mir weitere fachliche Stellungnahmen oder Fragestellungen hier wünschen, anstelle von Ausführungen, ob wohl ein NRGkick am Netz erlaubt ist oder nicht.
Gruß

tango

___________________________________
4/2014 - 12/2014 10.000 km Twizy
12/2014 ZOE Intens black
07/2019 "alte ZOE" mit 41 kWh Batterie
12/2022 ID.3 Pro
02/2023 Tesla Model Y SR

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
read
Ein guter Punkt ... ich werde den ersten Eintrag mal ergänzen ...
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

SL4E
  • Beiträge: 2238
  • Registriert: Do 3. Mär 2016, 12:51
  • Danke erhalten: 1 Mal
read
tango hat geschrieben: Für mich ist es weiterhin merkwürdig, wie sich Fahrzeughersteller mühelos über die TAR bezüglich der Schieflast (Asymmetrie der Netzbelastung) hinwegsetzen. In den TAR ist eine Schieflast bis 4,6 kVA gegenüber den anderen Außenleitern erlaubt, vor allem deutsche asiatische Hersteller ignorieren das souverän.
Wortlaut korrigiert, mir ist kein deutscher Hersteller bekannt außer dem "alten" i3 der mehr wie 4,6kW einphasig macht.
Ich habe das Forum verlassen

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

Fidel
  • Beiträge: 373
  • Registriert: Mo 12. Dez 2016, 19:18
read
Ich denke auch, dass es nicht die Aufgabe des Autos ist, sich an derartige Vorgaben zu halten. Schließlich gib es auch genügend öffentliche Ladesäulen und Betreiber (siehe Preisinformationen zur EnBW Elektronautenkarte) die 7,4kW einphasig offiziell zulassen bzw. bewerben. Meiner Ansicht nach ist es wenn, dann die Aufgabe des fest angeschlossenen Teils der Infrastruktur. Insofern darf man dann die Frage stellen wieso praktisch alle Anbieter von Wallboxen in Deutschland solche Geräte anbieten?


Gesendet von iPad mit Tapatalk Pro

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
  • JoDa
  • Beiträge: 2058
  • Registriert: So 6. Jul 2014, 23:16
  • Wohnort: A3162 Rainfeld, Niederösterreich
  • Hat sich bedankt: 554 Mal
  • Danke erhalten: 526 Mal
read
Als Österreicher betrifft mich der VDE-Entwurf ja nicht, hab ihn aber kurz überflogen.
Fazit: Finde es gut, dass es in Deutschland eine einheitliche TAR geben soll, und nicht wieder jeder Netzbetreiber sein eigenes Süppchen kocht.

Relevant für Elektroautos sind m.E. nur die Zeilen 846-848 bzw. 871-872 in dehnen die einphasige Ladung auf maximal 20A*230V=4,6kVA begrenzt wird. (Mit Zwischenschaltung eines Drehstromtrafos in Zickzackschaltung, Lastmanagement usw. kann man dies umgehen. Die Lösungen sind aber m.E. zu teuer.) Diese Einschränkung gilt jedoch für alle Verbraucher und Einspeiseanlagen, und ist auch heute schon bei den Netzbetreibern üblich. Momentan wird dies jedoch selbst von deutschen Autoherstellern noch ignoriert (z.B. Orginal BMWi3 einphasige Ladestation mit 7,4kVA) bzw. mit einem Anschluss über eine dreiphasige CEE32-Steckdose verschleiert. Spätestens mit den fernablesbaren Zählern (bis 2020 sollen in der EU 80% der Zähler durch diese Smartmeter ersetzt sein) sieht der Netzbetreiber dann aber die Schieflast, und kann entsprechend dagegen vorgehen.
Die vorhergehende Beurteilung und Zustimmung für den Anschluss von Verbrauchern mit über 12kVA besteht ebenfalls für alle Verbraucher, egal ob Elektroauto oder sonstiger Verbraucher. (Zeile 494 bzw. Tabelle 698). Mit den neuen Smartmetern wissen die Netzbetreiber auch die bezogene Maximalleistung. Die Netzgebühren werden dann auch eine Leistungsabhängige Komponente enthalten. (Dies hat in Österreich die E-Control schon angekündigt.) Dann wird man nur mehr in Einzelfällen zu Hause mit mehr als 12kVA laden wollen.

Den hier gemachten Änderungsvorschlägen stimme ich zu. Nachfolgend eine Zusammenfassung:
Zeile 504+505 ersatzlos streichen.
Begründung: Der bürokratische Aufwand der Meldung von Ladeeinrichtungen ist nicht gerechtfertigt und behindert die Elektromobilität mehr als er sie beflügelt. Die Netzbetreiber haben dafür Sorge zu tragen, daß das Netz so ausgerüstet wird, das das Laden mit bis zu 12kVA Anschlussleistung (dreiphasig) in jedem Haushalt möglich ist.
Zeile 904 erster Satz streichen.
Begründung: Damit gibt es eine Pflicht, sich ans Stromnetz anzuschließen. Bei Plusenergiehäusern ist dies in Zukunft aber evtl. gar nicht mehr notwendig. Daher ist dieser Satz zu streichen.
Zeilen 1314 bis 1321 zu streichen.
Begründung: Da hiermit der Betrieb von Speichern sowohl als Netz-, wie auch als Erzeugungsspeicher untersagt wird. Solche Regelungen wären ggf. sinnvoll im EEG untergebracht, haben aber in der TAR nichts zu suchen.
Renault ZOE Intens Q210 ab 9/2014, Fiat 500e 3+1 42kWh ab 2/2024
Phasen der Markteinführung des Elektroautos
Klimakatastrophe-Vom Wissen zum Handeln

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

Yorch
  • Beiträge: 381
  • Registriert: Fr 7. Mär 2014, 20:56
  • Wohnort: Ruhrgebiet
  • Hat sich bedankt: 7 Mal
  • Danke erhalten: 9 Mal
read
Mein Senf dazu:

-Ich bin gerade in Irland, vor allem in ländlichen Regionen sind alle Häuser nur einphasig über einen Tonnen Trafo am Mast angebunden, ich schätze mal mit ca. 50-80A. Die Energie wird über ein 10kV 3phasen Netz verteilt, zu einzelnen Häusern/Häusergruppen führen teilweise auch nur 2 Phasig Leitungen. Hier hat man also gar keine Wahl als einphasig zu laden und das Netz sollte auch dafür ausgelegt sein. Ich schätze, dass es sogar in vielen Europäischen Ländern wie England, Frankreich etc. in vielen ländlichen Teilen genau so ist, in China habe ich es so auch schon gesehen, inden USA sowieso.
-> Am besten wäre also ein Ladegerät, das wahlweise auf einer oder 3 phasen läd...(wie z.B. der Chamälion Charger)


-Bei der Forumlierung der Norm frage ich mich, wie man auf 20A gekommen ist? Dazu muss es ja Studien oder fundierte Erfahrungswerte geben. Wie groß ist normalerweise ein Ortnetztrafo? Welche Schieflast verträgt dieser? Wie wird bei einem Hausanschluss Phase 1 festgelegt? Zufall? Hausnummer? Gibt es einen Plan?

-Die Regelung sollte möglichst einfach und anonym sein.
Beispiel: Ladestation prüft die Spannungen zwischen den Phasen, ist die Unsymmetrie zu groß, wird entsprechend der Strom über das PWM-Signal heruntergeregelt oder in einer höherwertigen Ausführung auf eine andere Phase umgeschaltet.
Als Anreiz könnte der Netzbetrieber das Installieren solch einer Ladestion bezuschussen, schließlich kann er dadurch mehr Strom verkaufen und nimmt mehr Netzentgelte ein, und spart sich aber eigene Netzerweiterungen.

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
read
Was ist denn hiermit:

864-869
Für einphasige Erzeugungsanlagen, Speicher und/oder Bezugsanlagen mit Dauerlastverhalten (z. B.
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge) gibt der Netzbetreiber den zu verwendenden Außenleiter in
geeigneter Form vor (z. B. Benennung des Außenleiters, Messung der Betriebsspannung vor Installation
usw.).
ANMERKUNG Im Rahmen der Anschlussbeurteilung von Erzeugungsanlagen und Speichern kann in Einzelfällen auch
der Einsatz von Drehstromgeräten im Leistungsbereich ≤ 4,6 kVA die wirtschaftlichste Lösung sein.

Sollte das nicht eine "Kann"-Formulierung sein ? Also "...kann der Netzbetreiber..." Sonst bekommt man immer grundsätzlich einen Außenleiter zugeteilt und muss falls nichts kommt auch noch den Außenleiter anfragen ?

VG:

Klaus
Ist das nicht gut ?
Ja ! Das ist nicht gut !

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
read
Yorch hat geschrieben:Mein Senf dazu:

-....

-Die Regelung sollte möglichst einfach und anonym sein.
Beispiel: Ladestation prüft die Spannungen zwischen den Phasen, ist die Unsymmetrie zu groß, wird entsprechend der Strom über das PWM-Signal heruntergeregelt oder in einer höherwertigen Ausführung auf eine andere Phase umgeschaltet.
Als Anreiz könnte der Netzbetrieber das Installieren solch einer Ladestion bezuschussen, schließlich kann er dadurch mehr Strom verkaufen und nimmt mehr Netzentgelte ein, und spart sich aber eigene Netzerweiterungen.

Gute Idee:
Wenn endlich alle Autos 3 phasig laden könnten, könnte man per Netzsignal bei jedem , der gerade lädt, die Phasen so auslasten, dass in der Summe die Schieflast weg ist.
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt

Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

USER_AVATAR
read
Was passiert eigentlich, wenn man im Netz (230V, Niederspannung) eine Schieflast hat?
Einem Drehstromtrafo ist das doch erst mal egal.
Hm, bin kein Energietechniker, aber, passiert da was bei der Stern-Dreieck-Umformung von 20kV auf 230V, also von
Dreieck zu Stern im Trafo, bei den 20kV Leitungen?

Ist dann wohl auch so , dass bei der 20kV Leitung eine Schieflast ist.
Heißt also, weder Netz noch Trafo können 100% Ihrer Nennleistung bringen. So ungefähr wohl, oder?
e-Golf und Polestar 2 (78 kWh, Single-Motor, 19" Räder)
PV-Anlage 18kWp, Speicher 13,5kWh netto, von der Notwendigkeit der Energie- und Mobilitätswende überzeugt
Anzeige
AntwortenAntworten

Zurück zu „Allgemeine Themen“

Gehe zu Profile
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag