VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,7kW

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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Ganz meine Rede @tho
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Außerdem ist ein ICCB keine permanente Last.
Dann müßte man jedes Gerät, dass mal an die CEE angeschlossen wird und sie auslastet angemeldet werden.
Und das will wahrscheinlich kein VNB...;)
Gruß

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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Letzen Endes ist der VNB auch nur Opfer der VDE.
Zu jeder PV Anlage die ich anmelde, muss ich sämtliche Datenblätter und Konformitätserklärungen der Wechselrichter einreichen.
Der gute Mann beim VNB heftet sie dan ab oder scannt sie ein. So wird jedes SMA Datenblatt dem VNB schon tausend mal vorliegen. Fehlt ein Datenblatt in meiner Dokumentenanlage, muss er es von mir nachfordern.
Auch ein Job, auf den ich nicht unbedingt lust hätte...
Zuletzt geändert von Tho am Fr 12. Mai 2017, 09:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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eDEVIL hat geschrieben:Ein eAuto muss halt auch im worst case praktikabel sein.

Mal schnell mit 22 KW beim Abendbrot 15 kWh Nachladen kann da schon Gold wert sein
Das ist stand heute eine Umweltsauerei, da um diese Zeit der Abendpeak herrscht, keine PV mehr im Netz ist und somit der Anteil an Ökostrom im Netz gering ist. Mit zunehmender Akkugröße eines EVs sollte die Notwendigkeit danach eigentlich weniger wichtig sein.

Man muss aber irgendwelche Kompromisse machen. Ich finde es sinnvoll, wenn man sagt bis 4,xkW meldefrei, 11kW mit Anmeldung (aber nicht über Elektriker, sonst werden sie von mir nie eine Meldung bekommen) Und über 11kW - dann zwingend mit Lastregelung.

Allerdings sollte man sowieso möglichst bald auf intelligente Ladung gehen. Das KÖNNTE man auch so machen, dass die Wallbox einfach nur einen Internetanschluss bekommt und sich die aktuelle Netzlast und den ggf. verfügbaren Ökostromüberschuss anschaut und je nach Einstellung des Nutzers an der Box (Sofortladung, Langsamladung, Überschussladuung) mehr oder weniger Leistung bereit stellt und (nur freiwillig) annonymisiert zurückmeldet. Dies müsste natürlich dann auch finanziell belohnt werden, damit nicht einige immer auf "Sofortladung" gehen.

Es ist gut, wenn das von eDevil gewünschte Laden während des Abendbrots möglich ist - wenn nötig - aber es sollte natürlich die Ausnahme bleiben.

Wir müssen nbei der Argumentation hier nur aufpassen. Ich verstehe beide Seiten. Ich finde das eigentliche Melden sinnvoll. Ich bin aber dabei, dass hinter dem Mantel dann einige Lobyisten wieder ihre Agenda pushen. Es wird mehr und mehr das Prinzip des "es muss durch eine sachkundige Person" durch eine "zertifizierte Person" ersetzt. In meinem Haus hat nix der Elektriker gemacht außer den Netzanschluss und den Generatoranschluss. Bei letzterem hat er nicht kapiert, dass der Anschluss ins Haus natürlich gespiegelt ist und er das nicht wie eine Dose anschließen darf. Damit hat er die Phasen vertauscht (also L gegen N) und im ganzen Haus alle Geräte geschrottet, die an dem Strang hingen. Das wäre meinem Bruder (Elektrotechniker aber NICHT Elektriker - daher dazu nicht berechtigt) niemals passiert...

Zu dem melden der NRGKick: Es handelt sich bei der TAR ja um kein Gesetz. Der Netzbetreiber kann sowas nur über Nutzungsbedingungen festschreiben. Und da müsste er zunächst mal jedem Hausbesitzer schreiben, dass er die angeschlossene NRGkick anmelden müsste, wenn jemand damit ankommt. Gegenüber dem NRGkick Besitzer als Gast hat er überhaupt keine handhabe. Und ob jetzt der Netzbetreiber zum nächsten Bauernhof mit einem SWATteam fährt, weil er eine erhöhte Dauerlast entdeckt und das schafft bevor du mit dem Beweisstück wieder weg bist? Und selbst wenn? Stellt er dann dem Bauern den Strom ab?
Zuletzt geändert von Super-E am Fr 12. Mai 2017, 10:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Solange Netzbetreiber bei Lastmanagement auf so "moderne" Technologien wie Rundsteuerempfänger setzen, sehe ich für dein beschriebenes Szenario schwarz. Von einer flächendeckenden, internetgestützen Laststeuerung sind wir noch mindestens ein Jahrzehnt entfernt. Zur Zeit grübeln die VNBs gerade, wier sie Smart Meter ans Internet bekommen...
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Und solange die SM zu meinen Umgunsten bescheißen, bleibt der Ferrai schön im Zählerschrank, zumindest solange ich es hinaus zögern kann...
Gruß

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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Ich habe jedenfalls schon mal ein Netzwerkkabel im Hauptsicherungskasten und sogar in jeden Unterverteiler gelegt - derzeit allerdings ohne Funktion...

Es wird an so vielem scheitern. Alleine, dass vermutlich irgendeine Eichstelle bedenken haben wird, dass ggf. das Signal aus dem Internet manipuliert werden könnte...
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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harlem24 hat geschrieben:Und solange die SM zu meinen Umgunsten bescheißen, bleibt der Ferrai schön im Zählerschrank, zumindest solange ich es hinaus zögern kann...
Also bei mir ist der Verbrauch seit dem Tausch auf Smartmeter sogar runter gegangen. Ich bin froh das der 21 Jahre alte Zähler endlich raus ist.
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Bei meiner Anfrage nach einem Tarif für abschaltbare Lasten bei meinem Netzbetreiber, wurde beschrieben, dass die Abschaltung Zeitgesteuert (vermutlich durch Zeitschaltuhr) erfolgt. Das kann ja nur auf alten Erfahrungswerten beruhen und es gibt keine Möglichkeit auf aktuelle Belastungen zu reagieren, wie bei Rundsteuerempfängern wenigstens möglich wäre.
Bei einem Nachbarn, der schon länger eine Wärmepumpe betreibt, geht diese Zeitschaltuhr schon um mehre Stunden falsch. Wenn dann die Wärmepumpe gerade zur Hauptlastzeit anläuft ist der Sinn dieser Lösung komplett verfehlt.
Übrigens wurde der Netzbetreiber darauf hingewiesen. Es gab darauf bisher keine Reaktion. :roll:

@SL4E ist mit dem Smartmeter auch eine höhere Grundgebühr verbunden? Wie erfolgt die Ablesung durch den Netzbetreiber?
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Re: VDE plant neue TAR: Meldepflicht für Ladestationen ab 4,

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Dass es ausgerechnet ab 4,6 kW sein soll hört sich so an, dass man in erster Linie auf einphasige Ladegeräte mit mehr als 20A-Absicherung abzielt, weil da möglicherweise schon eine Schieflast entsteht. Ein dreiphasiges Ladegerät mit max. 16A ist aber doch wohl ziemlich genau das gleiche, als wenn ich z.B. in meinem Netz 3 Staubsauger gleichzeitig anschalte, die an unterschiedlichen Phasen hängen. Ich sehe nicht, wo da für die Netzbetreiber ein Problem sein soll... Oder hat das evtl. noch einen anderen Hintergrund?
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