unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

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Re: unzulässige Beschilderung von Parkplätzen an Ladesäulen

Spürmeise
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Solarstromer hat geschrieben:
Nordlicht hat geschrieben:Die Stadt hat keine Möglichkeiten, diesen einen Parkplatz mit einem Haltverbot zu belegen. Es handelt sich hier um Parkplätze, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Diese können nicht mittels Haltverbot auf diesen bestimmten Personenkreis beschränkt werden.
Ich frage mich, ob nicht das Elektromobilitätsgesetz dieses Problem mittlerweile löst?
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
Zwar nur in Ausnahmefällen als Halteverbot, normalerweise mit "P" und dem neuen Zusatzeichen, aber auch dazu müssten die Verwaltungsbeamten der Stadt die zugehörige Verwaltungsvorschrift lesen und der Stadtrat müsste den politischen Willen aufbringen, irgendwas zu ändern (die verantwortlichen Lokalpolitiker sind aber meist Verbrennerfahrer, die ihr jahrzehntelanges gutes Gewissen beim Verpesten der Umwelt nicht in Zweifel gezogen sehen wollen).
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