Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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  • Nordlicht
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graefe hat geschrieben:Hallo,

in Aachen war die Ladesäule mal wieder mit zwei Verbrennern belegt. Um wieder nach Hause zu kommen, musste ich - um Laden zu können - auf den Gehweg ausweichen. Habe nun trotzdem ein Verwarnungsgeld bekommen. :cry:

Wenn man nun "Stellung nehmen" wollte, wird direkt mit weiteren Kosten gedroht.
Darum: Was tun? Einfach abhaken und bezahlen? Oder lohnt es sich, den Sachverhalt darzulegen?

Graefe
Ich rate Dir, dies unbedingt SOFORT zu bezahlen aber auf dem Überweisungsträger "unter Vorbehalt" mit aufzuführen. Gemäß § 87 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) NRW muss eine Anhörung (oder auch Stellungnahme genannt) erfolgen. In diesem schreibst Du alles zur Entlastung rein mit hoffentlich gemachten Bildern. Wenn die Behörde Deinem Einspruch nicht statt gibt, legst Du Widerspruch ein. Dieses Vetwaltungshandeln lassen sich die Behörden natürlich bezahlen. Da Du allerdings die Hauptforderung bereits bezahlt hast, entstehen Dir hierfür keine weiteren Kosten.
Wichtig ist halt erst zu bezahlen und dann auf die Pauke zu hauen...
Verbrennerfrei seit 2019
06/2015 - 08/2021: ZOE Intens R240
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Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

novalek
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Ohne zunächst zu zahlen, würde ich mir die Belegbilder schnappen und zum Rathaus gehen. Dort würde ich den Amtsvorsteher des Ordnungsamtes ansprechen und diesem das Dilemma schildern, mit dem Hintergrund, daß die Probleme niemals entstanden wären, wenn die Mitarbeiter erzieherisch die E-Plätze auch frei hielten.
Bei Sturheit - zahlen (die hätten ja auch nen Abschlepper bei Behinderung bestellen können - der schnibbelt mit nem Bolzenschneider das Kabel durch) und Leserbrief an die Aachener Nachrichten...

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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Das funktioniert in einer kleinen Gemeinde. In einer Stadt mit mehr 100000 Einwohner, wird sich der Amtsvorsteher nicht darum kümmern, weil das getrennte Fachbereiche sind.
Kia Soul EV seit April 2015 im Einsatz (~ 95.000 km)
Nissan Leaf 2. Zero Edition seit Juni 2018 im Einsatz (~ 42.000km)
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PV-Anlage 8,9 kWp, Speicher 6,5 kWh

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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Danke für die guten Tipps. Dummerweise habe ich keine Fotos gemacht, weil ich gar nicht wusste, aufgeschrieben worden zu sein. Woanders bekommt man eine entsprechende Mitteilung hinter den Scheibenwischer geklemmt. Aber wieder etwas gelernt...

Graefe
BMW i3 (94Ah), Smart (451) ED Cabrio mit 22kW-Bordlader
Audi etron reserviert
bald 10kWp PV auf dem Dach und Erd-Sole-WP im Keller

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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Nordlicht hat geschrieben:
graefe hat geschrieben:Hallo,
Ich rate Dir, dies unbedingt SOFORT zu bezahlen aber auf dem Überweisungsträger "unter Vorbehalt" mit aufzuführen. Gemäß § 87 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) NRW muss eine Anhörung (oder auch Stellungnahme genannt) erfolgen. In diesem schreibst Du alles zur Entlastung rein mit hoffentlich gemachten Bildern. Wenn die Behörde Deinem Einspruch nicht statt gibt, legst Du Widerspruch ein. Dieses Vetwaltungshandeln lassen sich die Behörden natürlich bezahlen. Da Du allerdings die Hauptforderung bereits bezahlt hast, entstehen Dir hierfür keine weiteren Kosten.
Wichtig ist halt erst zu bezahlen und dann auf die Pauke zu hauen...

Dieser Rat ist nur bedingt richtig.

Du hast eine schriftliche Verwanung mit Verwarnungsgeld erhalten. Wenn du zahlst macht die Verwaltung die Akten zu und Schluss. Zahlst du nicht ergeht ein Bußgeldbescheid, bei dem zusätzlich 23,50 € Gebühren draufkommen. Gegen den Bußgeldbescheid kannst du dann Widerspruch einlegen. Zur Begründung kannst du dich auf einen rechtfertigenden Notstand (§ 16 OwiG) berufen. Da du aber kein Beweisfoto hast wäre das ein gewagtes Spiel. Die Verwaltung tut sich ohnehin schwer beim Aufheben von Bußgeldbescheiden und wird bei so einer Einlassung deinen Widerspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit abweisen. Dann bleibt dir nur noch der Weg zum Amtsgericht, wo du wieder das Beweisproblem hat. Zu allem Überfluss tritt deine Rechtschutzversicherung bei Parkverstößen üblicherweise nicht ein, d.h. du trägst das volle Kostenrisiko.

Eine Zahlung unter Vorbehalt hilft nicht. Mit der schriftlichen Verwarnung hattest du bereits rechtliches Gehör, eine weitere Anhörung muss und wird nicht erfolgen.

Mein Rat ist das Ticket zu zahlen. Es wird sonst nur teurer.

Beim nächsten Mal mach ein Foto und weise das Verwarnungsgeld unter Berufung auf die Notlage zurück.
Pedelec Haibike eQ Trekking
Röno ZOE Intens Q210 in Perlmutt-Weiß
PV 6,36 kwp
Ioniq Premium in Polarweiss bestellt am 28.07.2017, storniert am 06.10.2017
Nissan Leaf 2.ZERO Edition in Schwarz-Metallic seit April 2018 auf der Strasse

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

novalek
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Yabawoky hat geschrieben:Beim nächsten Mal mach ein Foto und weise das Verwarnungsgeld unter Berufung auf die Notlage zurück.
Warum nicht einfacher - Ordnungsamt oder Polizei anrufen und "Bitte um Ratschlag in dieser Notlage - Freund und Helfer".

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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Djadschading hat geschrieben:Gehwegparken ist verboten, daher wirst du da nichts machen können..
Kommt drauf an, ob noch genügend Platz ist vorbeizukommen und ob es durch Beschilderung verboten ist.
VW e-Golf 2020Bild Der e-Wolf auf YouTube

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

Spürmeise
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Hachtl hat geschrieben:Kommt drauf an, ob noch genügend Platz ist vorbeizukommen und ob es durch Beschilderung verboten ist.
Gewegparken in Deutschland: implizit verboten, kann durch Zusatzzeichen erlaubt sein.

Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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  • EVplus
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Hier das Foto. Seit Monaten steht der ZOE fast immer in dieser Position an der Ladesäule.....

Zweierlei Mass im Rechtsstaat...
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Re: Ticket wg. Falschparkens während des Ladens

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EVplus hat geschrieben:Hier das Foto. Seit Monaten steht der ZOE fast immer in dieser Position an der Ladesäule.....

Zweierlei Mass im Rechtsstaat...
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Wieso darf er doch ist doch Einbahnstraße :roll:
Gruß Dirk
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Ab 9/2022 mit TESLA MY LR unterwegs, aber nur wenn meine Frau mich lässt =;-) und das ist sehr selten bis gar nicht ;)
Ab Oktober 2020 auch noch einen e-up
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