Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Tobi42 hat geschrieben:Das ist kein Bashing, sondern ein einfacher Fakt, dass Vater Staat bei Dienstwagen deutlich weniger Steuern einnimmt im Vergleich dazu, dass der Fahrer ein entsprechendes Fahrzeug selbst privat anschafft und zu finanzieren hat.
Das verstehe ich nicht. Beim Fahrzeugkauf oder dem Leasing fallen die selben Steuern an, nur eben nicht für den Mitarbeiter. Dh. diese sind bereits in selber Höhe gezahlt, als hätte man das Fahrzeug privat gekauft.
Zusätzlich muss nun der Mitarbeiter noch seine Privatnutzung versteuern. Dh. es werden sogar noch mehr Abgaben bezahlt.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

zoppotrump
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Ladesaeule hat geschrieben:Ihr macht aber noch einen weiteren Denkfehler:
Der Dienstwagen darf max. zu 50% privat genutzt werden. D.h. für die o.g. Preise bekomme ich beim Dienstwagen max. ein "halbes Auto". Der Vorteil ist natürlich, dass ich dieses trotzdem zu 100% nutzbar ist und ich privat schlecht ein halbes Auto kaufen kann.
Wo hast Du denn das mit den 50% her? Quelle?
Habe ich noch nie gehört in Deutschland.

JuergenII hat geschrieben:Es gibt zwei Punkte die bei der Besteuerung von Dienstwagen übel aufstoßen.

1) Egal zu welchen Konditionen ich den Wagen gekauft habe, es gilt immer der (unrealistische) Listenpreis für die 1% Regelung. Frage: Nur wer kauft denn - bis auf ein paar Exoten bzw. E-Fahrzeuge - den Wagen zum Listenpreis? Meist sind da heute Abschläge bis zu > 30% enthalten.

Würde es nach dem Kaufpreis gehen, wären auch Gebrauchtwagen für Firmenfahrzeuge interessant. Das wird aber durch die jetzige Regelung boykottiert. Ein Schelm der Böses dabei denkt!...
Naja, irgendeinen Schlüssel müssen sie ja nehmen und der BLP ist wenigstens fest geschrieben und nicht verhandelbar.
Das mit diesem Modell Neuwagen und hier speziell die deutschen Hersteller in Deutschland profitieren ist klar. Das ist eine versteckte Subventionierung der heimischen Automobilindustrie.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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flieger_flo hat geschrieben:Beim Fahrzeugkauf oder dem Leasing fallen die selben Steuern an, nur eben nicht für den Mitarbeiter. Dh. diese sind bereits in selber Höhe gezahlt, als hätte man das Fahrzeug privat gekauft.
Eben gerade nicht. Bei den Leuten, die ich kenne, die Firmenfahrzeuge fahren dürfen, sind diese Autos geleast. Die Firma kann die kompletten Leasingkosten sowie alle weiteren Kosten, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen (Steuer, Versicherung, Wartung, Verschleißteile, Treibstoff) in voller Höhe von der Steuer absetzen, d. h. die Kosten senken den Gewinn und müssen nicht versteuert werden.
Der Mitarbeiter versteuert 1% des BLP für Privatnutzung plus ein paar Euro für Fahrten zur Arbeit. Der auf diese Weise zu versteuernde Betrag ist aber deutlich kleiner als die tatsächlich für das Auto anfallenden Kosten, zumindest bei dem in Deutschland üblichen Modell, stets Neuwagen mit drei Jahren Nutzungsdauer als Firmenfahrzeuge zu nutzen.

Derjenige, der sich das (gleiche) Auto privat least, kann lediglich ein paar Euro über die Pendlerpauschale absetzen. Er zahlt bis auf die paar wenigen Euro die kompletten Kosten aus eigener Tasche mit bereits versteuertem Geld.
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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Ladesaeule hat geschrieben: Der Dienstwagen darf max. zu 50% privat genutzt werden. D.h. für die o.g. Preise bekomme ich beim Dienstwagen max. ein "halbes Auto". Der Vorteil ist natürlich, dass ich dieses trotzdem zu 100% nutzbar ist und ich privat schlecht ein halbes Auto kaufen kann.
Der letzte Satz trifft es voll. Der Dienstwagen ist das Privatauto.

Ich brauche mich ja nur in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis mal umzusehen:
- Handwerker, der für seine tägliche Arbeit einen Transporter hat. Mit Sicherheit läuft aber das Privat-Premium-SUV ebenfalls als Geschäftsauto, sonst würde es vermutlich nicht alle drei Jahre gegen einen entsprechenden Neuwagen getauscht werden.
- Angestellter, der den größten Teil des Jahres im "Home-Office" verbringt, während der Dienstwagen (ebenfalls stets ein teures deutsches Premium-Modell) vor der Tür steht und ausgiebigst dazu genutzt wird, sämtliche Familienmitglieder mehrfach täglich irgendwo hin zu chauffieren und wieder abzuholen. Dort ist der Dienstwagen sogar das einzige Auto der Familie und die sind ständig damit unterwegs.
- (anderer) Angestellter, der den Dienstwagen auch mehr oder weniger ausschließlich für die Fahrten zu seinem Arbeitsplatz nutzt, wie andere Angestellte auch, die keinen Dienstwagen haben.

Es soll jetzt nicht als Neid oder Missgunst rüberkommen, zumindest in zwei der oben genannten Beispiele arbeiten die Leute auch viel und hart und dürfen dafür auch entsprechend entlohnt werden, meinetwegen auch mit einem Auto als Teil des Lohns.
Nur steuerlich sollten diese eben nicht bevorzugt werden gegenüber denen, die ihr komplettes Gehalt als Geld bekommen und nicht einen Teil davon in Form eines Autos.
Ladesaeule hat geschrieben: Kaufe ich, wie vorgeschlagen, das Auto privat und versteuere dafür ein höheres Einkommen, muss die Firma trotzdem einen Firmenwagen anschaffen. Dieses ist dann ohne Privatnutzung zu 100% absetzbar. Nimmt der Staat nun immer noch mehr Steuern ein?
Der Staat würde dann zumindest von dem ganzen Geld, welches Du für Deinen Privatwagen ausgibst, Lohn-/Einkommensteuer kassiert haben (abzüglich eines kleinen Betrages Pendlerpauschale).
Wenn Du Dir privat die gleiche Mobilität gönnst, die Du mit dem Firmenwagen hast, nämlich stets Neuwagen bis zum Alter von drei Jahren, nimmt der Staat mehr ein als bisher, da Du die tatsächlichen Kosten für das Auto versteuert hast und diese höher sind als die 1%-Pauschale.
Ob die Firma trotzdem einen Dienstwagen anschaffen muss, steht auf einem anderen Blatt. In den Fällen, die ich kenne, wäre dies nicht der Fall oder würde wahrscheinlich ein Poolfahrzeug mehrere Dienstwagen ersetzen.

Es geht mir auch gar nicht unbedingt darum, dass ich den Dienstwagenfahrern etwas wegnehmen möchte, wie bereits oben geschrieben, arbeiten die meisten auch hart dafür und haben den Wagen auch "verdient".

Dennoch fehlt mir ein wenig die Steuergerechtigkeit in dem System.
- Wer keinen Dienstwagen fahren darf, sollte trotzdem anteilig die tatsächlichen Kosten für die Fahrten zur Arbeit absetzen können. Wären bei mir z. B. die Hälfte aller Kosten, die mit dem Auto zusammenhängen, weil ich etwa 6.000 meiner 11.000 Jahreskilometer fahren muss, um zur Arbeit zu kommen.
- Es sollte eine Abschreibung geben über die Lebensdauer eines Autos geben mit Besteuerung abhängig vom Restwert des Fahrzeugs, so dass es steuerlich betrachtet teurer ist, immer Neuwagen zu fahren und günstiger, auch mal ein gebrauchtes älteres Auto als Dienstwagen zu fahren oder ein Auto länger zu nutzen.

Ist sicher nicht einfach und wird nie 100% gerecht alle Fälle abdecken können, aber besser als heute würde es sicher gehen, wenn man ein vernünftiges Konzept erarbeiten würde.
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Tobi42 hat geschrieben:Eben gerade nicht. Bei den Leuten, die ich kenne, die Firmenfahrzeuge fahren dürfen, sind diese Autos geleast. Die Firma kann die kompletten Leasingkosten sowie alle weiteren Kosten, die mit dem Fahrzeug in Zusammenhang stehen (Steuer, Versicherung, Wartung, Verschleißteile, Treibstoff) in voller Höhe von der Steuer absetzen, d. h. die Kosten senken den Gewinn und müssen nicht versteuert werden.
Der Mitarbeiter versteuert 1% des BLP für Privatnutzung plus ein paar Euro für Fahrten zur Arbeit. Der auf diese Weise zu versteuernde Betrag ist aber deutlich kleiner als die tatsächlich für das Auto anfallenden Kosten, zumindest bei dem in Deutschland üblichen Modell, stets Neuwagen mit drei Jahren Nutzungsdauer als Firmenfahrzeuge zu nutzen.

Derjenige, der sich das (gleiche) Auto privat least, kann lediglich ein paar Euro über die Pendlerpauschale absetzen. Er zahlt bis auf die paar wenigen Euro die kompletten Kosten aus eigener Tasche mit bereits versteuertem Geld.
Privat gehen nur die Dummen auf die aufgerufenen Leasingangebote der Premiumhersteller ein. Tatsächlich ist aber eine E-Klasse viel preiswerter zu finanzieren. Wer so ein Auto privat hält, kauft den als Vorführer oder Jahreswagen. Dann kippt die Rechnung. Je preiswerter die Autos werden, desto näher kommt die 1% Regelung ohnehin an die Kosten. Die Pendlerpauschale ist übrigens kein Kleinmist, immerhin 3000€/a bei 50 km Entfernung. Kommt halt noch auf den Umfang der privaten Nutzung an.
Alle PNs werden ungelesen gelöscht.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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kriton hat geschrieben:Die Pendlerpauschale ist übrigens kein Kleinmist, immerhin 3000€/a bei 50 km Entfernung. Kommt halt noch auf den Umfang der privaten Nutzung an.
Dafür fährst Du aber dann eben in diesem Fall auch 20.000 km/a nur für den Arbeitsweg. Es sind halt 15 Cent pro gefahrenem km. Hängt natürlich dann stark vom Fahrzeug ab, aber es dürfte mit fast keinem Fahrzeug gelingen, für 15 ct/km zu fahren, wenn man zu den Treibstoffkosten noch alle anderen Kosten des Autos dazurechnet.

Daher wäre ich dafür, dass statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten des Kfz anteilig abgesetzt werden können. Die Zahl der berufsbedingt gefahrenen km muss man ja für die Pendlerpauschale ohnehin ermitteln, und die Kosten eines Autos z. B. mittels einer App oder Excel-Tabelle zu erfassen dürfte auch von vertretbarem Aufwand sein.
Als Alternative könnte man die Pauschale weiterhin "anbieten".
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

gekfsns
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Da steckt extrem viel Lobbyarbeit dahinter.
Man stelle sich nur Mal vor die Besteuerung von privat genutzten Dienstwagen würde wirklich unrentabler für die Firmen werden, was dann bei BMW, Audi und Mercedes los wäre. Der Absatz in Deutschland für Autos wie X5, A6 und Co würde ins Bodenlose stürzen. Der Anteil an Privatkäufern der Luxusklasse ist vermutlich nicht höher als von den Elektroautos in Deutschland :)
Die Autolobby mit allen die mit dran hängen, wie Gewerkschaft, werden dafür sorgen dass das so bleibt.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Ladesaeule
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zoppotrump hat geschrieben:
Ladesaeule hat geschrieben:Ihr macht aber noch einen weiteren Denkfehler:
Der Dienstwagen darf max. zu 50% privat genutzt werden. D.h. für die o.g. Preise bekomme ich beim Dienstwagen max. ein "halbes Auto". Der Vorteil ist natürlich, dass ich dieses trotzdem zu 100% nutzbar ist und ich privat schlecht ein halbes Auto kaufen kann.
Wo hast Du denn das mit den 50% her? Quelle?
Habe ich noch nie gehört in Deutschland.
OK - ich habe mir das nochmal angeschaut und den Angestellten mit dem Freiberufler gleichgesetzt

siehe hier
https://www.lexware.de/artikel/steuerti ... ent-regel/

Die entscheidenden Stellen:

Code: Alles auswählen

"Wann ist der Firmenwagen ein Firmenwagen?

Ein Firmenwagen ist nur dann im steuerlichen Sinn ein Firmenwagen
[..]
    wenn das Fahrzeug von einem Selbstständigen, Freiberufler, Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft zu mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird."

"Ein Fahrzeug, das vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sowohl für betriebliche Fahrten als auch für private Fahrten überlassen wird, gilt aus Sicht des Arbeitgebers insgesamt als betrieblich genutzt. "


3/2017-6/2020 Zoe 40kWh

seit 7/2020 e-Soul 64kWh
seit 12/2020 e-Up! 32kWh

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Das Gesetz wurde endlich gestern verabschiedet!!

Ist der Gesetzestext so geblieben? Bleibt das Datum?
Wer weiß es?
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Tobi42 hat geschrieben: Der Mitarbeiter versteuert 1% des BLP für Privatnutzung plus ein paar Euro für Fahrten zur Arbeit. Der auf diese Weise zu versteuernde Betrag ist aber deutlich kleiner als die tatsächlich für das Auto anfallenden Kosten, zumindest bei dem in Deutschland üblichen Modell, stets Neuwagen mit drei Jahren Nutzungsdauer als Firmenfahrzeuge zu nutzen.

Derjenige, der sich das (gleiche) Auto privat least, kann lediglich ein paar Euro über die Pendlerpauschale absetzen.
Das sehe ich nicht so. Ich habe ein Geschäft und hätte die freie Wahl: Für meinen i3 müsste ich nach aktueller Regelung jeden Monat 450€ versteuern! Den Strom kann ich eh absetzen. Ich wäre schön blöd, wenn ich den Wagen zu einem Geschäftswagen machen würde. Da nutze ich viel lieber die unkomplizierte Fahrtkostenpauschale von 30ct/km.
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