Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Ladesaeule
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Ich meine vor einiger Zeit mal einen Artikel gelesen zu haben, indem genau dieser Effekt in den Niederlanden eingetreten ist.

Dort gibt es ab der Mittelklasse eine recht hohe Zulassungsteuer, die bei PlugIn Hybriden nicht anfällt. Mit dem Ergebnis, dass der PlugIn unter Umständen billiger ist als der reine Verbrenner. Daher sind die PlugIn als Firmenwagen sehr attraktiv. Erstaunlicherweise hat man festgestellt, dass der Fahrer eigentlich keine Lust hat, den Wagen an die Steckdose zu stöpseln - ist ja einerseits Arbeit und andererseits müsste er den Strom zu Hause dann ja selbst zahlen (*) - da ist die Tankkarte billiger.

(*) Ich weiß: Muss er nicht, aber dann müsste der Arbeitgeber ja wieder ein passendes System beim Arbeitnehmer installieren - macht auch kaum einer...

Die Förderung müsste an eine Quote elektrisch gefahrer km gekoppelt werden. z.B. 25% elektrisch sonst gibt's keine Förderung. Aber dafür bräuchte man einen 2. manipulationssicheren Tacho - der 1. ist ja schon nicht manipulationssicher...
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Ladesaeule hat geschrieben:
Die Förderung müsste an eine Quote elektrisch gefahrer km gekoppelt werden. z.B. 25% elektrisch sonst gibt's keine Förderung. Aber dafür bräuchte man einen 2. manipulationssicheren Tacho - der 1. ist ja schon nicht manipulationssicher...
Einfach an die elektrischen km koppeln. Ab 100km RW gibts die volle Förderung, ab 50km die Hälfte und drunter gar nichts.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

zoppotrump
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Michael_Ohl hat geschrieben: Ein Firmenwagen vom Brötchengeber ist für den Angestellten eigentlich immer ein schlechtes Geschäft. Man verliert die Prozente bei der Versicherung, zahlt ordentlichen für den Geldwerten Vorteil, kann sich oft kein gewünschtes Fahrzeug aussuchen, darf oft keine AHK anbauen, muss für Privatfahrten die Sprit meist auch noch für ein Fahrzeug zahlen das viel zu Groß ist und bekommt bei der Leasingrückgabe ärger wegen diverser Kleinigkeiten am Fahrzeug. Viel netter ist es eine km Pauschale vom Arbeitsgeber für Dienstfahrten zu bekommen.
Sorry, Michael, dies kann so nicht stehen bleiben. Das ist eine viel zu grobe und m.M.n auch inhaltlich falsche Pauschalisierung.

- Versicherung: Kann man sich bei vielen Versicherungen gegen Vorlage von Unfallfreiheit vom Arbeitgeber zurück holen. Bei meiner bspw. bis zu acht Jahre.
- geldwerter Vorteil: Auch damit ist das Auto für viele noch viel billiger als es selbst zu kaufen bzw. zu betreiben. Bspw. BLP von 70k€ resultiert in gedlwerten Vorteil von 700€ plus Entfernung. Je nach Steuersatz kostet so ein Auto dann Netto also ca. 300-600€. So günstig kann man privat kein 70k€ Neuwagen fahren.
- AHK: Einzelfall. Wäre bei uns machbar.
- Privatfahrten: Ich kenne niemanden, der das privat zahlen muss. Das würde das Modell ad absurdum führen. Aber mag sein, dass es dies im Einzelfall auch gibt. Bei uns ist alles drinnen. Von der Werkstatt, über Winterreifen bis zur Wagenwäsche.
- Leasingrückläufer: Einzelfall. Kleinere Schäden hättest Du privat ja auch an der Backe.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

zoppotrump
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Schwani hat geschrieben: Da wir unsere Fahrzeuge in der Regel immer lange halten, hätten wir nach 100 Monaten (ca 8 Jahre) den Wagen komplett privat versteuert - das nenne ich ungerecht!
Was ist denn daran ungerecht? Du erhältst für diese acht Jahre eine Gegenleistung von Deiner Firma, nämlich die private Nutzung eines geschäftlichen Autos im Wert von X. Ob das nun neu oder gebraucht ist, ändert am Wert der Nutzung für Dich nichts.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

zoppotrump
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Tobi42 hat geschrieben:Glauben die ernsthaft, dass sich Herr oder Frau Dienstwagenfahrer(in) die Mühe machen werden, ihren Hybriden an einer Ladesäule anzustöpseln und zu warten, wenn sie genausogut die Firmentankkarte zücken können und gratis tanken? (Und getankt werden muss mit dem Hybrid ja ohnehin.)
Ja, mache ich jeden Tag. Und alle meine Kollegen auch. Die Säulen sind stets voll belegt.
Tobi42 hat geschrieben: Und da die teuren Dienstwagen ja nicht von Geringverdienern gefahren werden, wären hier höhere Steuersätze meiner Ansicht nach durchaus auch sozial gerecht.
Cerebro hat geschrieben:Reiner Eigennutz. Damit brauchen die Bonzen auf ihre dicken & teuren 30km PHEV nicht mehr so viel Abgaben zahlen.
Ich finde euer bashing der Dienstwagenfahrer ziemlich daneben und unangebracht. Bei uns in der Firma hat der Aussendienst mit seinem VW Passat TDI, der jetzt auf den VW Passat Hybrid umsteigt, rein gar nichts von Bonzen.
Ich finde es gut, dass diese Leute nun in der Stadt keine Abgase mehr produzieren und elektrisch fahren!

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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zoppotrump hat geschrieben: Ja, mache ich jeden Tag. Und alle meine Kollegen auch. Die Säulen sind stets voll belegt.
Das ist löblich. Wobei ich davon ausgehe, dass Euer Arbeitgeber bei Euch auf dem Firmenparkplatz Ladesäulen installiert hat und da eben das Auto dran hängt, während ihr in der Firma zu tun habt. Nicht falsch verstehen, ist trotzdem super, dass ihr so viel wie möglich elektrisch fahrt.
Was ich ursprünglich meinte ist eher, dass keiner der Dienstwagenfahrer seine unbezahlte Freizeit dafür opfern würde, wirklich an einer Ladesäule zu warten, während das Auto lädt.
zoppotrump hat geschrieben:
Ich finde euer bashing der Dienstwagenfahrer ziemlich daneben und unangebracht. Bei uns in der Firma hat der Aussendienst mit seinem VW Passat TDI, der jetzt auf den VW Passat Hybrid umsteigt, rein gar nichts von Bonzen.
Ich finde es gut, dass diese Leute nun in der Stadt keine Abgase mehr produzieren und elektrisch fahren!
Das ist kein Bashing, sondern ein einfacher Fakt, dass Vater Staat bei Dienstwagen deutlich weniger Steuern einnimmt im Vergleich dazu, dass der Fahrer ein entsprechendes Fahrzeug selbst privat anschafft und zu finanzieren hat.

Ich habe ja weiter oben schon mal grob durchgerechnet, dass mich ein Fahrzeug der Preisklasse oberhalb 60.000 Euro ungefähr 1000 Euro kosten würde inclusive allem, was vom Netto bezahlt werden muss, also hat der Staat schon vorher sein Stück vom Kuchen bekommen. Wenn der Passat etwas günstiger ist, dann sind es eben 700 bis 800 Euro, vom Prinzip her das Gleiche.

Wenn Euch Dienstwagenfahrern die Firma schon diese xxx Euro bezahlt, so sollte aber zumindest der Staat nicht auch noch auf Steuern verzichten. Würde der geldwerte Vorteil auf 2 % des BLP angehoben, so wäre es wohl grob überschlagen so, dass der Staat dann vom privat genutzten Dienstwagen genauso viel Steuern einnimmt, als wenn das gleiche Auto vom Fahrer privat finanziert würde.
Der Fahrer hat ja immer noch den Vorteil, dass er weder Leasingrate, noch Kfz-Steuer, noch Maut, noch Versicherung, Wartung, Benzin/Diesel usw. zu zahlen hat.

Ist dem Dienstwagenfahrer diese Art der Versteuerung zu teuer, so gäbe es bestimmt die Möglichkeit, das Auto wirklich nur ausschließlich dienstlich zu nutzen und privat ein eigenes Kfz anzuschaffen.

Würde aber wahrscheinlich selbst dann keiner machen, wenn 2% des BLP zu versteuern wären. Warum wohl...?
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

zoppotrump
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Tobi42 hat geschrieben: Was ich ursprünglich meinte ist eher, dass keiner der Dienstwagenfahrer seine unbezahlte Freizeit dafür opfern würde, wirklich an einer Ladesäule zu warten, während das Auto lädt.
Ich würde niemals an einer Ladesäule warten, egal ob privat oder geschäftlich. Ich lade an Ladesäulen nur, wenn ich sowieso da parken muss um bspw. einkaufen zu gehen. Auch das ist entkoppelt davon ob das nun ein Privatwagen oder ein Firmenwagen ist.
Vielleicht, werde ich irgendwann mal, neben meinem Auto warten, bis es aufgeladen ist. Dann darf das Laden aber nur 10 Minuten dauern, nämlich für einen Kaffee plus Pipipause :)
Tobi42 hat geschrieben:
Das ist kein Bashing, sondern ein einfacher Fakt, dass Vater Staat bei Dienstwagen deutlich weniger Steuern einnimmt im Vergleich dazu, dass der Fahrer ein entsprechendes Fahrzeug selbst privat anschafft und zu finanzieren hat.

Ich habe ja weiter oben schon mal grob durchgerechnet, dass mich ein Fahrzeug der Preisklasse oberhalb 60.000 Euro ungefähr 1000 Euro kosten würde inclusive allem, was vom Netto bezahlt werden muss, also hat der Staat schon vorher sein Stück vom Kuchen bekommen.
Ich glaube, Du machst da einen Denkfehler. Wenn jemand für 1000€ Kosten (= Firmenwagenversteuerung) einen Firmenwagen fahren darf, dann hätte er bei einer vergleichbaren Position bei einer anderen Firma ohne Firmenwagen ein höheres Gehalt. Du gehst davon aus, dass das Gehalt, also die Lohnsteuer für den Staat, gleich wäre. Das macht ja keiner. Das wäre ein schlechter Deal.
Somit bekommt der Staat die gleichen Steuern. Bei dem einen über den geldwerten Vorteil mit dem persönlichen Steuersatz und bei dem anderen über das höhere Gehalt mit dem persönlichen Steuersatz.
Das müsste man mal genau ausrechnen, aber das würde hier zu weit führen.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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zoppotrump hat geschrieben: Ich glaube, Du machst da einen Denkfehler. Wenn jemand für 1000€ Kosten (= Firmenwagenversteuerung) einen Firmenwagen fahren darf, dann hätte er bei einer vergleichbaren Position bei einer anderen Firma ohne Firmenwagen ein höheres Gehalt. Du gehst davon aus, dass das Gehalt, also die Lohnsteuer für den Staat, gleich wäre. Das macht ja keiner. Das wäre ein schlechter Deal.
Somit bekommt der Staat die gleichen Steuern. Bei dem einen über den geldwerten Vorteil mit dem persönlichen Steuersatz und bei dem anderen über das höhere Gehalt mit dem persönlichen Steuersatz.
Das müsste man mal genau ausrechnen, aber das würde hier zu weit führen.
Zunächst mal bin ich kein Steuerberater und ich lasse mich auch gerne korrigieren, wenn ich tatsächlich grob falsch liege.

Nimm mal Passat GTE, habe gerade bei Sixt Leasing in wenig rumgespielt. Bruttolistenpreis rund 45.000 EUR.
Leasingrate rund 600 Euro, mit Versicherung, Wartung, Benzin dürften 800 Euro monatliche Kosten nicht gänzlich unrealistisch sein.

Arbeitgeber A gibt seinem Angestellten das Auto als Firmenwagen, zusätzlich verdient der Anstellte noch x Euro. Versteuern muss er dann x + 450 + paar Euro für Fahrten zum Arbeitsplatz.

Arbeitgeber B zahlt nicht die 800 Euro fürs Auto, sondern gibt die 800 Euro seinem Angestellten aufs Gehalt drauf, welches ansonsten auch x Euro wären. Dieser Angestellte Muss nun x + 800 zum persönlichen Steuersatz versteuern und dürfte an Steuer drauf legen.

Im Prinzip läuft es darauf hinaus, dass bei der Vergabe eines Dienstwagens ein Teil des Gehalts in Sachleistung umgewandelt wird, welche dann geringer besteuert wird, als wenn es gleich in Euro aufs Gehalt oben drauf käme. So sehe ich es zumindest und wo der Denkfehler liegt, ist mir noch nicht ganz klar. Aber wie gesagt, ich lasse mich gerne überzeugen, wenn ich unrecht habe.
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Ladesaeule
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Ihr macht aber noch einen weiteren Denkfehler:

Der Dienstwagen darf max. zu 50% privat genutzt werden. D.h. für die o.g. Preise bekomme ich beim Dienstwagen max. ein "halbes Auto". Der Vorteil ist natürlich, dass ich dieses trotzdem zu 100% nutzbar ist und ich privat schlecht ein halbes Auto kaufen kann.

Kaufe ich, wie vorgeschlagen, das Auto privat und versteuere dafür ein höheres Einkommen, muss die Firma trotzdem einen Firmenwagen anschaffen. Dieses ist dann ohne Privatnutzung zu 100% absetzbar. Nimmt der Staat nun immer noch mehr Steuern ein?
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Es gibt zwei Punkte die bei der Besteuerung von Dienstwagen übel aufstoßen.

1) Egal zu welchen Konditionen ich den Wagen gekauft habe, es gilt immer der (unrealistische) Listenpreis für die 1% Regelung. Frage: Nur wer kauft denn - bis auf ein paar Exoten bzw. E-Fahrzeuge - den Wagen zum Listenpreis? Meist sind da heute Abschläge bis zu > 30% enthalten.

Würde es nach dem Kaufpreis gehen, wären auch Gebrauchtwagen für Firmenfahrzeuge interessant. Das wird aber durch die jetzige Regelung boykottiert. Ein Schelm der Böses dabei denkt!

2) Gekniffen von der Regelung sind alle Selbständigen, denn bei denen holt sich der Staat den Mehrwertsteuerwegfall in Form der 1% Regelung wieder herein.

Noch unvorteilhafter wird es, wenn man bei Punkt zwei den Wagen kauft. Dann wird auch noch der Restwert bei Veräußerung fällig. Also bleibt eigentlich nichts anderes übrig als den Wagen meist mit zu hoch kalkulierten Leasingraten zu erwerben.
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