Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

fbitc
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Auf die 700 zahlst du deinen persönlichen Steuersatz.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Diese 1% Pauschale ist besonders teuer, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft. Für meinen 5er BMW habe ich halben Listenpreis gezahlt. Trotzdem müsste ich 1% auf den Listenpreis versteuern. Wohl gemerkt: Es geht um die anteilige private(!) Nutzung.

@Tobi deine Rechnung stimmt ja grundsätzlich, dass ein Wagen in der Klasse teurer ist. Aber wenn ich das Auto zu 90% beruflich nutze, dann will ich nicht 60% versteuern.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

smartyy86
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kriton hat geschrieben:Diese 1% Pauschale ist besonders teuer, wenn man einen Gebrauchtwagen kauft. Für meinen 5er BMW habe ich halben Listenpreis gezahlt. Trotzdem müsste ich 1% auf den Listenpreis versteuern. Wohl gemerkt: Es geht um die anteilige private(!) Nutzung.

@Tobi deine Rechnung stimmt ja grundsätzlich, dass ein Wagen in der Klasse teurer ist. Aber wenn ich das Auto zu 90% beruflich nutze, dann will ich nicht 60% versteuern.
Meine Empfehlung: Fahrtenbuch.
Verdammt intelligent, zugriff auf Kontakte, erkennt Geschäftsfahrten automatisch, Änderungssicher, mein Finanzamt akzeptiert das seit 4 Jahren problemlos.
Habe das gleiche Problem mit dem e65, NNLP waren 180k€, das versteuere ich nicht mit 1%, wenn die Karre mich nur 10k kostet.

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

Tobi42
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fbitc hat geschrieben:Auf die 700 zahlst du deinen persönlichen Steuersatz.
Auf das Geld, das ich für meinen Privatwagen ausgeben muss, habe ich auch meinen persönlichen Steuersatz bezahlt.
Gruß Tobi

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Tobi42 hat geschrieben: Auf das Geld, das ich für meinen Privatwagen ausgeben muss, habe ich auch meinen persönlichen Steuersatz bezahlt.
Es geht darum den Privatanteil zu versteuern. Wenn ich mein Auto nicht beruflich brauchen würde, hätte ich keines. Die wenigen Privatfahrten ließen sich auch anders machen. M.E. ist die gesamte steuerliche Reglung aber allgemein unbefriedigend. Ich bin auch selbst für eine niedrige Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von beruflich genutzten PKWs.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Elektronisches Fahrtenbuch geht bei e-Autos nicht.
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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  • tango
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Warum???
Ich verwende seit vier Jahren Bury Fleetmanager mit dem "TB 1010 Time". Ist immer noch eine blöde Arbeit und die Anwendung ist alles andere als lustig. Aber besser als Aufschreiben ist das allemal, weil wenigstens die Wege alle geschrieben sind.
Gruß

tango

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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Ich meinte ein System, was auf die OBDII Schnittstelle zugreift.
Die Daten werden dann an eine App geschickt und dort zugeordnet. Die Liste kommt dann per Mail - komme gerade nicht auf den Namen.

Edit: Vimcar war es...
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Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

fbitc
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BMW bietet sowas an über Connected Drive

Re: Reduzierter Steuersatz für E-Autos

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Die Damen eines Pflegedienstes dürfen die Kisten meist garn nicht privat nutzen. Zumindest sehe ich hier in Hamburg die Fahrzeuge diverser Pflegedienste Nachts und am Wochenende auf dem Hof stehen.
Der kleine Handwerker mit seinem Caddy muss diesen auch nicht versteuern wenn er den richtigen mit LKW Zulassung ausgewählt hat, denn auf die Idee das LKW einer Privatnutzung unterliegen ist der Fiskus noch nicht gekommen.
Die Soziale Komponente ist über den Steuersatz auch schon drin, da der Kleinverdiener einen sehr viel geringen Steuersatz hat als der Manager.
Wer glaubt wenig Privatnutzung zu haben kann ja die Fahrtenbuch führen, wer glaubt besser mit der Pauschalbesteuerung klar zu kommen kann diese wählen - wo ist das Problem ?
Ein Firmenwagen vom Brötchengeber ist für den Angestellten eigentlich immer ein schlechtes Geschäft. Man verliert die Prozente bei der Versicherung, zahlt ordentlichen für den Geldwerten Vorteil, kann sich oft kein gewünschtes Fahrzeug aussuchen, darf oft keine AHK anbauen, muss für Privatfahrten die Sprit meist auch noch für ein Fahrzeug zahlen das viel zu Groß ist und bekommt bei der Leasingrückgabe ärger wegen diverser Kleinigkeiten am Fahrzeug. Viel netter ist es eine km Pauschale vom Arbeitsgeber für Dienstfahrten zu bekommen.


mfG
Michael
Kangoo ZE maxi 130.000km, Kangoo ZE 102.000km, E-UP 27.500km, C180TD 48.000km , max G30d 1100km, Sunlight Caravan, Humbauer 1300kg, E-Expert 75kWh 43.000km, Prophete Pedelek 560km, Zündapp Pedelec 80km, F20D 60km
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