Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

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Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

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Ein Geständnis vorweg: Ich liebe die kräftige und gleichzeitig mühelose Beschleunigung meines -eigentlich gar nicht so stark motorisierten- kleinen Stromers. :D

Seitdem ich elektrisch fahre, haben auch Ampeln, die gerade im Begriff sind von Gelb auf Rot umzuschalten ihren Schrecken verloren. -Ich rekuperiere die sonst verlorene kinetische Energie und stehe als erster an der Ampel. ;)
Bei Grün setze ich die gesparte Energie wieder ein, genieße die durchgehende Beschleunigung und aktiviere auf Reisegeschwindigkeit den Tempomaten.

Oftmals wird dieses Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmern allerdings als Aufforderung zum Rennen gewertet, nur um meist nach Erreichen meiner Reisegeschwindigkeit mit überhöhter Geschwindigkeit vorbeizuziehen. :?
In letzter Zeit beschränke ich mich deswegen meist durch die Nutzung des Eco-Modus mit reduzierter Leistung und Drehmoment, um nicht allzu stark zu provozieren. ;)

Ganz verzichten möchte ich darauf allerdings auch nicht. Ich sehe das eher als Werbung fürs Elektro-Auto: Schaut her! Elektroautos fahren nicht nur Öko-Schleicher und sie müssen kein Verkehrshindernis sein! Es macht auch Spaß!

Auch wenn es mir bisher unangenehm ist, damit andere Verkehrsteilnehmer möglicherweise zum Rasen zu provozieren, fühlte ich mich bisher zumindest rechtlich auf der sicheren Seite, da ich vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzungen bewusst einhalte.(Mit etwas Aufschlag für den voreilenden Tacho und Messtoleranzen für das Radargerät ;) )

Jetzt lese ich in einem Urteil folgendes :
"Ein Rennen mit Kraftfahrzeugen erfordert nicht die Erzielung von „absoluten“ Höchstgeschwindigkeiten. Es reicht vielmehr aus, dass die Kraftfahrzeugführer auf kurzer Strecke das Beschleunigungspotential ihrer Gefährte vergleichen."
Aus https://community.beck.de/2017/07/12/kg ... s-nicht-an

Kann meine Fahrweise von der Polizei doch beanstandet werden? Mache ich mich möglicherweise strafbar, wenn ich das an zwei aufeinander folgenden Ampeln wiederhole?
Seit Mai 2016 mit einem e-UP unterwegs -- Skoda Enyaq seit Mai 2021
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Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

UliZE40
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Ich glaube kaum dass sich jemand daran stören kann, denn im Gegensatz zu den Jungs mit ihren gummibereiften Kasperbuden störst du damit keine anderen Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Passanten mit peinlichen Geräuschen und anderen Emissionen.

Ich fahre regelmäßig auch so in der Stadt: Eco-Modus an, Begrenzer auf 54 km/h, bei Grün dann Strompedal durchtreten.
Warum auch nicht?

Das reicht immer noch locker um sämtliche Heizöl-Fuhrwerke noch an der Ampel stehen zu sehen wärend man schon längst entspannt mit der vorgesehenen Höchstgeschwindigkeit lautlos dahingleitet.

Und bis die wirklich peinlichen Jungs ihren Rührstab in die Zahnradsammlung gerammt haben hab ich schon die nächste freie E-Ladebucht am Straßenrand lokalisiert und eingeparkt.

Wahracheinlich merkt man aussen noch nicht mal dass du mit einem E-Fahrzeug Vollstrom gibst.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

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Die Polizisten, die nachts einmal hinter mir an einer roten Ampel standen, hat es offensichtlich nicht gestört. Oder haben die das gar nicht mitgekriegt? :lol:
i3 BEV (SW: I001-18-11-520), BJ 04/2014, LL >117.500 km, Gesamtschnitt 12,8 kWh/100 km netto
Model ≡ seit 11.03.2019
Mitglied bei Electrify-BW e.V.
Nordkap-Winter-Tour

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

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Ich denke es geht um Gefährdung durch ein solches Verhalten. Nebenbei ist in dem Bericht auch von Lärmbelästigung gesprochen, das aber wiederum ist ein anderes Delikt.
Wie kann es zur Gefährdung kommen:
Zum Beispiel: Die Fahrbahn verengt sich auf nur eine Spur. Wenn nun auf der 2. Spur ein nervöser Verbrenner steht um hier alle zu überholen und dann an erster Stelle die Ortschaft zu verlassen, dann wird es brenzlig.
Natürlich juckt es einem im Stromfuß dem Verpenner zu zeigen, dass der sich nicht mit einem EV an zu legen hat, aber was passiert genau an der Engstelle? Entweder bin ich dann wirklich weit vorne, und nix passiert, wenn das aber ein aufgeladener V8 ist, kann der genauso gut gleich auf sein. Im Rennsport gilt nun, der der wenige Zentimeter vorne ist gewinnt, der andere geht in die Eisen. Anders herum argumentiert: der der auf der zweiten, auslaufenden Spur ist, muss sich einordnen und daher nur dann überholen, wenn ein sicheres Einordnen möglich ist. Aber: Das "Verhungern" lassen auf der auslaufenden Spur ist "unsportlich"
Und so sind wir mitten im Rennsport. Wenn etwas passiert war es ein Straßenrennen wie in den Berichten beschrieben.
Oder: Fußgänger lauft noch schnell bei "hellrot" über den Asphalt, bei einer sportlichen Beschleunigung kannst Du nicht mehr reagieren und der Fußgänger war nicht durch das Motorgeräusch auf ein plötzliches Beschleunigen der Fahrzeuge gewarnt...

Nach vier Jahren muss ich leider zu geben, manchmal lässt man sich mit dem EV tatsächlich auf Blödheiten ein, das ist nicht ungefährlich. Und genau da muss man ein wenige innehalten.

(Auch das "hetzen" von Motorrad Fahrern die sich Selbstbewusst vorgedrängt haben und nun an "erster" Stelle stehen, ist so ein Gefährdungspunkt)
ZOE Live Q210 6/2013 * AHK legal Typisiert 18.07.2017 * 40kWh Batterie 12.03.2019
Aktuell: 149.000 km

Niemand ist bei mir auf der Ignor-Liste!

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

panoptikum
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Es steht nirgends wie lange ich bis zur höchstzulässigen Geschwindigkeit brauchen darf/muss.

Allerdings sind quietschende Reifen ein Delikt der übermäßigen Lärm- und/oder Rauchentwicklung, die es zu vermeiden gilt.
Renault Zoe Intens (Q210, BJ 03/2013 F-Import)
Renault Zoe Intens Complete R135 ZE50 + CCS + NBA + Einparkassistent
NRGkick 22kW BT 7,5 m

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Rudi L
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Ich nutze das Potential in der Stadt um tatsächlich einen Vorsprung zu haben, wegen Fahrstreifenwechsel oder ähnlichem. Lästig ist es dann tatsächlich wenn einer das als Aufforderung zum Rennen sieht, weil er dann meinen Fahrfluß möglicherweise stört.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Helfried
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AbRiNgOi hat geschrieben:
(Auch das "hetzen" von Motorrad Fahrern die sich Selbstbewusst vorgedrängt haben und nun an "erster" Stelle stehen, ist so ein Gefährdungspunkt)
Das Vorfahren von Motorrädern ist übrigens im Gesetz so vorgesehen.

3er BMW ärgern ist auch nicht direkt verboten.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

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Ich denke, so lange man glaubhaft nachweisen kann, dass man nicht die volle Leistung ausgeschöpft hat, kann man dies schwer als illegales Rennen einstufen. Insbesondere, wenn man durch die Wahl eines begrenzenden Fahrmodis freiwillig die Leistung begrenzt. Das Andere trotzdem "verhungern" ist dann eben so. Hätten sich eben ein ordentliches Auto holen sollen.

Schaltet man hingegen bei einem Tesla in den "Wahnsinnsmodus", könnte das schon als Rennen ausgelegt werden.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Rudi L
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Im Zweifelsfall entscheidet das ein Richter. Die Beweisführung, daß ein Ampelrennen stattgefunden hat, dürfte nicht in allen Fällen leicht sein.

Re: Rechtliche Bewertung von zügigen Ampelstarts

Fire
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Ich denke ohne durchdrehende Reifen und aufheulende Motoren wird wohl kaum einer eines Rennens bezichtigen und dass du auf 50 nicht 2x schalten musst ist ja schliesslich nicht deine Schuld ;)
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