Recht und E-Auto

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Recht und E-Auto

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Nachdem ich mich mit der E-Mobilität näher beschäftigt habe, fallen mir ein paar rechtliche Unklarheiten auf.

Ist das Laden eines E-Auto auf öffentlichem Grund ein Gemeingebrauch nach bürgerlichem Recht (StrWg) oder eine Sondernutzung.

Darf ich (Verbrenner)Autos an Ladesäulen zuparken und auf Notstand plädieren oder bleibt es Nötigung.

Darf ich generell auf dem Fußweg parken, um an einer zugeparkten Ladesäule zu laden?

Dieser Thread ist gedacht, um solche Unklarheiten zu sammeln. Für Diskussionen bitte eigene Threads eröffnen, wegen der Übersichtlichkeit.
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