Österreich-Elektroautos aus dem Ausland

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Österreich-Elektroautos aus dem Ausland

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  • xado1
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in österreich habe wir die Normverbrauchsabgabe,die sogenannte NOVA.in den letzten jahren gab es immer die aktion scharf wegen der fahrzeuge mit ausländischem kennzeichen,welche hier in Österreich privat oder geschäftlich genutzt wurden.die autos die länger als einige monate hier benutzt wurden,mußten novaversteuert werden,und es gab sehr viele Fahrzeugsenteignungen,weil die besitzer die nova nicht nachbezahlen konnten.
habe z.b. einen bosnischen BMW 540 baujahr 2006 um 6.000.-euro beim zoll ersteigert,die NOVA Nachzahlungb hätte 14.000.-euro ausgemacht,und die konnte der besitzer nicht zahlen.die strafe von 4.000.-euro extra musste er aber bezahlen.
wie sieht der fall jetzt bei elektrofahrzeugen aus?die haben in österreich keine NOVA?
Lebenskunst ist die Fähigkeit, auf etwas Notwendiges zu verzichten, um sich etwas Überflüssiges zu leisten.
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Re: Österreich-Elektroautos aus dem Ausland

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  • nk70wien
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Korrekt, keine NOVA und somit keine NOVA-Nachzahlung und keine Strafe.

Ergo kannst du das EV auch gleich in Österreich anmelden.
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Re: Österreich-Elektroautos aus dem Ausland

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  • xado1
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war theoretisch gemeint
war eher für die firmenautos gedacht,wenn z.b. eine franz.firma ihre autos in frankreich geförfdert bekommt,und die autos an österreichische mitarbeiter vergibt.
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Re: Österreich-Elektroautos aus dem Ausland

lophiomys
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da wird eine orts- und zeitgebundene Regel wirksam, wenn man mit einem "fremden" Auto längere Zeit in AT unterwegs ist. Dabei geht es nicht nur um NOVA sondern auch um einen Ummeldepflicht. Das trifft z.B. auch deutsche Einwanderer, die einmal im Jahr die Familie in DE besuchen und dabei ordnungsgemäß den TÜV machen.

Wenn die französische Firma, ein Auto an einen Mitarbeiter vergibt und er das auf seinen Namen anmeldet ist das eine steuerpflichtige Zuwendung, auch ohne NOVA.

Mein britisches Auto durfte ich in AT nur 3 Monate betreiben, weil die englische Haftpflichtversicherung das begrenzt hat. Dann geht das ganze Spiel los, ein administrativ ortsfremdes Auto in AT anzumelden um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten, trotz EU und angeblich freiem Warenverkehr. Zum Glück gibt es u.a. eine Ausnahme für Übersiedlungsgut.
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