Neues Auto mit RDKS & Reifen OHNE RDKS... darf ich?

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Neues Auto mit RDKS & Reifen OHNE RDKS... darf ich?

Der1210er
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Moin!
Meine (hoffentlich) demnächst ankommende Zoe hat leider ein aktives Reifendruckkontrollsystem. Die Sommerreifen ab Werk sind entsprechend mit diesen (in meinen Augen unnötigen und teuren (!)) Einwegsensoren ausgestattet. Nun ist im Winter die Nutzung von Sommerreifen eher weniger anzuraten. Es sollen ja durchaus in unseren Breitengraden in der Vergangenheit Schneeflocken gesichtet worden sein.
Allerdings erbricht es mich an, dass der Preis für Winterreifen mit diesen Sensoren empfindlich nach oben gezogen wird. :evil:
Obwohl diese Reifen nur die kürzeste Zeit des Jahres benötigt werden.

Mein Plan daher: Winterreifen OHNE diese Sensoren aufschrauben.
Ich habe bereits aus diesem Forum erfahren, dass Zoe dann eine entsprechende Meldung auf dem Display anzeigt und es ein blinkendes Ausrufezeichen gibt.Da kommen dann halt ein paar Lagen Post-its an den Stellen drüber - wenn es mich zu sehr nerven wird. Warntöne hingegen gibt es wohl keine.

Bleibt aber die Frage im Raume: Darf man das? Was passiert rechtlich/versicherungstechnisch, wenn ich das so mache?
Ich habe Google befragt aber scheinbar stelle ich meine Frage nicht richtig genug:

http://tpms.de/informationen/die-rechtsgrundlage/
"bei Nichtfunktionsfähigkeit muss das System in den Modus der permanenten Fehlermeldung/Fehleranzeige gehen, der nicht deaktivierbar ist. Eine Deaktivierung des RDKS/TPMS ist unzulässig."
Check. System ist von mir nicht deaktiviert worden, denn Zoe wird fleissig unter den Post-its melden, dass mit dem RDKS etwas nicht stimmt.

Hier geht es schon etwas konkreter in meine beabsichtigte Richtung:
http://www.gummibereifung.de/nachrichte ... e-r-64-von
"... die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, mit Rädern ohne TPMS-Sensoren ist nicht zulässig. Eine solche Ausrüstung stellt eine Abweichung zu der vorgenannten EG-Verordnung mit der Folge der Nicht-Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges dar…."
Ok. Dass ich nicht vorschriftsmäßig zu handeln gedenke, ist mir bewusst. Aber welche Folgen hat das denn nun konkret??
An anderer Stelle dazu:
"... ein nicht funktionstüchtiges TPMS-System wird bei der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(StVZO) als 'Geringer Mangel' eingestuft, jedoch hat der Fahrzeughalter diesen Mangel unverzüglich zu beseitigen..."
Ok. Zum TÜV würde ich eh nur mit den Sommerreifen mit Sensoren rollen. Ich hätte dann also im Winter einen "geringen Mangel".
Weiter unten heisst es weiter:
" Festzuhalten bleibe, dass die nachträgliche Ausrüstung mit Rädern, ohne TPMS-Sensoren an Fahrzeugen, die gemäß der VO (EG) 661/2009 über TPMS verfügen müssen, nicht zulässig sei."
Ja. Schon klar. Und die Folgen wenn ich das trotzdem mache?

Schaue ich mir die AGBs von der HUK an, wo wir uns versichern wollen, wird an keiner Stelle in den AGBs oder sonstwo etwas von Reifendruckkontrollsystem erwähnt. Auch "Mangel" gibt es nicht.

Hat jemand da draußen zu dieser Thematik einen eindeutigen Link oder Infos zur Hand?
Sollten alle Stricke reißen, werde ich wohl auch die Winterreifen mit RDKS ausrüsten. Aber ich winde mich wie ein Aal dagegen. :cry:

Und wie ich das hier grade tippe:
http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 81282.html
Unter dem Punkt: "Welche Konsequenzen hat es, wenn ohne funktionierendes RDKS gefahren wird?" ist zu lesen, dass man als Halter den Mangel unverzüglich in Stand zu setzen habe. Der schöne Satz dahinter:
"Weitere Konsequenzen sind nicht vorgesehen. "

Bin ich also bei Verwendung "klassischer" Reifen mit einem Persilschein unterwegs? Und nur der TÜV täte meckern,
wenn er diese Reifen/Autokonstellation zu Gesicht bekäme?


MfG
Der1210er
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Re: Neues Auto mit RDKS & Reifen OHNE RDKS... darf ich?

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Imho handelst Du vorsätzlich und hast im Falle eines Falle, sprich durch Reifenfehler verursachten Unfall, keinen Versicherungsschutz. Sprich Deine Versicherung kann die Zahlung verweigern (VK) bzw. Dich in Regress nehmen und das an den Unfallgegner gezahlte Geld zurückverlangen.
Zusätzlich bringst Du ein nicht den Zulassungsbestimmungen entsprechendes Fahrzeug in den Verkehr und machst Dich damit mindestens mal ordungswidrig. Wird man Dir im laufenden Betrieb nur schwer nachweisen können, es sei denn die Freunde und Helfer überprüfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle auch RDKs.
Ich würde in den sauren Apfel beißen und mir zusätzliche Sensoren anschaffen. Dass sind einmalig 200€, die Dinger dürften doch ein paar Jahre halten...
Gruß

CHris, ab sofort mit i3

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Re: Neues Auto mit RDKS & Reifen OHNE RDKS... darf ich?

fbitc
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Außerdem: O bis O Regel sind ca 7 Monate, also fährt man einem längeren Zeitraum mit Winterreifen (zumindest in unseren Gegenden)

Re: Neues Auto mit RDKS & Reifen OHNE RDKS... darf ich?

Der1210er
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fbitc hat geschrieben:Außerdem: O bis O Regel sind ca 7 Monate, also fährt man einem längeren Zeitraum mit Winterreifen (zumindest in unseren Gegenden)
In Darmstadt ist das erfahrungemäß eher D bis M (Dezember bis März). Und zur Not hätten wir auch noch eine Toyota Yaris mit Allwetterreifen zur Verfügung. Darum wurmen mich diese 200 Euronen, die ich dafür (zusätzlich) auf den Tisch legen soll. :(
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