Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

rolandk
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Mmmh, leider gar kein E-Auto Thema.... für den Einen oder Anderen aber vielleicht trotzdem interessant. Ich habe über den Fall bisher nichts in der Presse finden können (Pressemeldung vom 12.10.2016):

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Landgericht gibt der Klage eines Pkw-Käufers gegen ein Autohaus statt



Nachdem die im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 15.08.2016 angestrebten Vergleichsbemühungen der Parteien gescheitert sind, hat die 4. Zivilkammer mit Urteil vom 12.10.2016, Aktenzeichen 4 O 202/16, der Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages betreffend eines Pkw Skoda Fabia stattgegeben. Das Gericht hat daher auf Rückzahlung des Kaufpreises -unter Abzug der Nutzungsentschädigung- Zug um Zug gegen Übergabe des Pkws erkannt.

Der Kläger erwarb aufgrund einer Bestellung im April 2015 bei dem Beklagten, der ein Autohaus betreibt, einen fabrikneuen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zu einem Kaufpreis von 11.960 €.

Der Pkw Skoda Fabia 1.6 TDI ist ausgestattet mit einem Motor des Typs EA 189. Dieser Motor verfügt über eine Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens hinsichtlich der Stickoxydwerte (NOx) auf dem Prüfstand.

Mit Schreiben vom 05.10.2015 setzte der Kläger dem Beklagten eine Frist zur Mängelbeseitigung bis zum 27.10.2015. Eine Nachbesserung, beispielsweise in Form des Aufspielens einer neuen Software, ist auch in der Folgezeit nicht erfolgt und auch nicht angeboten worden. Zum Entwicklungsprozess für die Mängelbeseitigung ist durch den Beklagten nichts vorgetragen worden.

Im Rahmen der Klageschrift erklärte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertrag. Er ist der Auffassung, die Abschaltsoftware sei illegal und stelle einen Sachmangel dar.

Der Beklagte ist der Ansicht, dass der Pkw weiterhin fahrtauglich und daher nicht mangelhaft sei. Selbst wenn ein Mangel vorliege, sei die zugrunde liegende Pflichtverletzung unerheblich, da der Mangel jedenfalls mit einem geringen Kostenaufwand (ca. 100 €) beseitigt werden könne.

Das Gericht hat der Klage weitestgehend stattgegeben, weil die Voraussetzungen des Rücktritts vom Kaufvertrag erfüllt seien. Die in dem Pkw installierte Software zur Beeinflussung der Schadstoffemissionen im Testbetrieb stelle einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar. Der Kläger habe auch eine Frist zur Nachbesserung gesetzt. Durch die Fristsetzung im Oktober 2015 sei eine angemessen lange Frist zur Nacherfüllung in Gang gesetzt worden, die fruchtlos verstrichen sei. Ferner handele es sich nicht um einen unerheblichen Mangel. Auch wenn die Behauptung der Beklagten, die Mängelbeseitigung könne durch einen Kostenaufwand von ca. 100 € (Aufspielen einer neuen Software) beseitigt werden, zutreffend wäre, liege eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung vor. Bereits die Tatsache, dass nach Ablauf eines Jahres noch nicht klar sei, ob und wie der Mangel behoben werden könne, spreche gegen die Unerheblichkeit. Schließlich habe die Beklagtenseite nicht konkret vortragen können, wie die Mangelbeseitigung bei diesem betroffenen Motorentyp erfolgen könne und wann diese stattfinden könne. Der Beklagte könne sich im vorliegenden Fall nicht darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten vorliege, wenn er die Nacherfüllung in absehbarer Zeit nicht durchführen könne. Die Unsicherheit, ob und wann eine vollständige Nachbesserung möglich ist, falle dem Beklagten zur Last.

Gegen das Urteil ist das Rechtsmittel der Berufung zulässig.




Ansprechpartner für den Inhalt dieser Presseinformation:

Landgericht Braunschweig

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38100 Braunschweig
Tel: 0531-488-2374
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Herausgeber: Landgericht Braunschweig

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Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Habe ich auch nichts von gelesen.
Der Kläger scheint juristisch versiert zu sein und hat alles richtig gemacht: Fristsetzung und Nachfrist.
Der Anwalt des Autohauses hatte wohl keine Lust, seinem Mandanten zu sagen: mir fällt nichts ein, wir lassen das besser. Stattdessen behauptet er das Auto sei ja fahrbereit und damit ok. Es hat aber eine zugesicherte Eigenschaft nicht und das Autohaus ist nicht willens oder in das Lage das zu beheben. Das war eine Bauchlandung mit Ansage.
Gruß
Reinhard
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Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Ein schönes Urteil, leider noch ein nicht rechtskräftiger Einzelfall. Andere Gerichte haben es bisher anders gesehen. Mal sehen, wie es weiter geht. Könnte noch unangenehm für Volkswagen werden.

Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Ein erster kleiner Erfolg :D
Verwendung korrekter physikalischer Einheiten
"Online" heißt nicht, das ich gerade hier im Forum aktiv bin.

.

Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

DELHA
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VW-Skandal-Vorarlberger-bekommt-von-Haendler-28-000-Euro-zurueck

http://derstandard.at/2000042657451/VW- ... ro-zurueck

Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Es gab auch schon in NRW ein Urteil eines Amtsgerichtes, welches zugunsten eines Käufers ausging. Dabei ging es um einen Audi.
Mir ist leider nicht bekannt, ob es mitlerweile rechtskräftig ist. Das beklagte Autohaus hatte allerdings damals verkündet, keine Rechtsmittel einzulegen.

Ich habe bereits mit unserem Fiat-Händler (Auto meiner Frau - Fiat 500L Diesel, Bj: 2015) gesprochen, da das KBA auch diesen Motor beanstandet hat. Leider gibt es aber momentan immer noch keine Entscheidung des KBA, wie nun weiter verfahren werden soll.
Wir hatten bei Vertragsunterzeichnung extra auf den geringen Schadstoffausstoss geachtet und es als Kaufentscheidung in den Kaufvertrag mit aufgenommen als Vertragsbestandteil.
Er hat vorsichtshalber seinen Anwalt bereits konsultiert.
Sein Anwalt sieht sehe gute Chancen für mich zu gewinnen, genau so wie meiner. Eigentlich sind sich alle Beteiligten darüber einigt, dass es auf eine Rücknahme hinausläuft. Dennoch muss ich eine Klage gegen das Autohaus anstrengen, da ansonsten der Konzern dem Autohaus den Schaden nicht ersetzt...

...es steht und fällt also alles mit dem KBA und deren Entscheidung...
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Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Sag ich doch.
Ich hätte es ganz genauso gemacht.
Und wenn nur 10% aller Betroffenen dasselbe getan hätten DANN würde sich was bewegen.

Also nur ca. Einer pro einer Million Betroffenen der Courage beweist?
Das ist doch das wirklich Tragische an diesem Zirkus!
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Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

Buschmann
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Kim hat geschrieben:Sag ich doch.
Ich hätte es ganz genauso gemacht.
Und wenn nur 10% aller Betroffenen dasselbe getan hätten DANN würde sich was bewegen.

Also nur ca. Einer pro einer Million Betroffenen der Courage beweist?
Das ist doch das wirklich Tragische an diesem Zirkus!
Ich denke es hat wenig mit Courage zu tun. Den meisten deutschen Käufern ist es schlichtweg egal was hinten raus kommt. Selbst der tatsächliche Spritverbrauch ist unwichtig. Sonst gäbe es kaum SUV und Leistungen die inzwischen nahe dem eines LKW oder Panzers sind. Viele Leute wollen ein deutsches Auto. Ein Auto mit dem ich die Umgebung beeindrucken kann und was besser und grösser ist als das des Nachbarn. Der Rest ist nicht mehr so wichtig!

Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Ja, auch dass es den Leuten ja leider Wurst ist, ist natürlich obertragisch.....
Was soll man sagen? Es bleibt bei mir das elende Gefühl der Ohnmacht gegen den geballten Schwachsinn der breiten Masse.
Dieter sei dank. :(
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Re: Landgericht: Klage gegen Autohaus wg. Abgas erfolgreich

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Am Landgericht München gab es auch eine Entscheidung zu Gunsten des Klägers:
https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw- ... ng-illegal

24. November 2016

Das Landgericht München II hat in seinem Urteil vom 15.11.2016, 12 O 1482/16 einen Händler zur Rücknahme eines manipulierten VW Golf verurteilt. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erloschen sei und dass der Vortrag von VW, es würde keine illegale Abschalteinrichtung verwendet werden, offensichtlich falsch sei. Es liegt eine illegale Abschalteinrichtung vor, urteilt das Gericht.
Twizy, Zoe, Leaf 1/2, eUp/Golf/Trans, Ampera-e, i3, ID3/4, Ioniq1/5, Model S/3/X/Y, eNV200
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