Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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  • bangser
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Jochen2003 hat geschrieben:Falsch ist übrigens auch wenn das falsche Kennzeichen eingetragen ist.
Jein, es fehlt nämlich die Rechtsgrundlage, dass dies immer übereinstimmen muss. Das Gesetzt gibt nur vor, dass es bei "Ausstellung der Plakette" übereinstimmen muss. Wenn das Fzg umgemeldet wird, muss die Plakette somit nicht mitgewechselt werden. Klingt komisch, ist aber so. Dies hat das Amtsgericht in Augsburg auch so bestätigt. Ich hatte das Problem nämlich schon einmal. Das Ordnungsamt Frankfurt hat das Verfahren auf Nachfrage eingestellt. Mittlerweile hat das Augsburger Urteil aber keinen Bestand mehr, da sich im Gesetz was geändert hat. Jedoch steht es immer noch drin, dass es "nur" bei Ausstellung übereinstimmen muss.

Infos hier: https://www.recht-hilfreich.de/verkehrs ... htswidrig/

Und noch eine Anekdote: Ich habe mir vor vier Jahren einen VW T4 Benziner gekauft, weil ich wusste, dass der die Grüne Umweltplakette bekommt. Bei der Anmeldung in Frankfurt wurde mir diese aber verwehrt, da der Bus 1999 falsch umgeschlüsselt wurde. Ich musste dann mit einem Schreiben von VW Nutzfahrzeuge zum TÜV. Der hat bestätigt, dass er umgeschlüsselt werden kann. Damit dann zur Zulassungsstelle und schwupp war die Grüne Plakette drauf.
Das ganze hat mich viel Zeit und insgesamt 88,-€ Gebühren gekostet, obwohl sich an am Bus überhaupt nichts geändert hat.
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Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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Ich habe mit RZ- auch keine grüne Plakette bekommen.
Laut Zulassungsstelle wäre das nicht nötig.
Gruß Bernd
Hyundai Kona (64/19er), 60,000 km, Kona (64/21er) 30.000 km
Leaf Tekna: 108.000 km Erfahrung/verkauft :-)
In Planung: Ford Streetka-E-Roadster.

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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cybercop2001 hat geschrieben:Ich hoffe, dass der Leipziger die Sache bis zum Ende durchzieht. Also dass er eine Grundsatzentscheidung erstreitet.
Bei uns ist man zum Glück/Leider nicht zimperlich mit dem Verteilen von Knöllchen. Insbesondere die Ladeparkplätze stehen regelmäßig auf der Fahrtroute des Ordnungsamtes. Zum einen ist das gut, weil so die Verbrenner, die die Ladesäulen zuparken oft mit Knöllchen versorgt werden und so das Zuparken bei uns nicht so das große Problem ist. Auf der anderen Seite bekommen auch E-Fahrzeuge regelmäßig Knöllchen, wenn die Parkzeit überschritten wurde, sie falsch stehen oder wie in dem Fall keine Plakette dran haben.

Lediglich beim fehlenden E-Kennzeichen drücken sie ein Auge zu, wenn ein Ladevorgang erkennbar ist.

Ich denke nicht, dass hier ein Gericht dem Fahrer Recht gibt. Schließlich gilt die Kennzeichnungspflicht, gegen die verstoßen wurde. Dass das dem Ziel der Verordnung widerspricht, ist nicht erkennbar. Um die "Dreckschleudern" von den "sauberen" Fahrzeugen unterscheiden zu können, wurde diese Kennzeichnung eingeführt. Um eine Kontrollierbarkeit zu gewährleisten, ist halt die lückenlose Kennzeichnung erforderlich.

Dass es in einigen Städten anders gehandhabt wird, ändert an der Gesetzeslage leider nichts.
Wer eher bremst fährt länger schnell (ohne nachzuladen)
Derzeit im Ioniq unterwegs.

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

Senator73
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Hallo,
Steht eindeutig in der Verordnung drin.
Elektrofahrzeuge ohne Verbrennungsmotor sind der Schadstoffgruppe 4 zuzuornden.
Demnach bekommen sie die Grüne Plakette mit dem 4er drauf.

Viele Grüße
Bernd

PS: ich hab's beim ersten Mal auch überlesen. Also keine Vorwürfe an die, die es nicht besser wissen.

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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Du hast Recht, es steht drin, das Elektroautos in die Gruppe 4 einzuordnen sind. Das ist aber meiner Meinung nach ein systematischer Fehler. Elektrofahrzeuge gehören zu den Ausnahmen. Es wäre halt schön, wenn höchstrichterlich geprüft wird, ob dies so ist.

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Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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PHEV bekommen auch ein E-Kennzeichen. Daher nicht so einfach.

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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Mir ist aber kein PHEV bekannt, der nicht die grüne Plakette bekommen würde.
Logisch wäre somit, dass Fahrzeuge mit E-Kennzeichen keine Umweltplakette benötigen. Die Gesetzestexte sagen aber etwas anderes.
ciao
Tom
http://www.aich.de BMW i3 11/2013 bis 8/2016 (60Ah), ab 8/2016 (94 Ah), ab 1/2018 i3s

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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In der Praxis ja, in der Theorie könnte ein PHEV aber ja auch einen schmutzigen Motor haben.

Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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In der Verordnung über die Abgasplakette ist immer nur vom Verbrennungsmotor die Rede. Es wird nur zwischen Selbstzünder (Diesel) und Fremdzünder (Benzin, Gas) unterschieden. Somit gilt die Verordnung nicht für Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor. Von der Logik her macht es auch keinen Sinn bei einem reinen E-Mobil Abgaswerte vor zu schreiben. Die habe ja gar keine. Da die PHEV einen Verbrennungsmotor haben, würde hier die Verordnung greifen und die müssen eine Plakette führen.

PS: Ich habe im Verkehrsblatt noch mal nachgelesen. Auch im Verkehrsblatt sind nur Selbst- und Fremdzünder aufgeführt.
Ergo kein Fremd- oder Selbstzünder, dann keine Plakette !
Rechnen hilft. Bleistift, Stück Papier und ein Taschenrechner und man wird sich über einige Ergebnisse wundern. :idea:
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Re: Grüne Umweltplakette bei E-Kennzeichen erforderlich ??

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  • harleyblau1
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Echt Leute. Es ist wirklich erstaunlich, wie man einen Thread so erschöpfen kann.

Unter
http://www.gesetze-im-internet.de/bimsc ... ang_2.html
Steht ganz klipp und klar:
3) Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.

Und egal, was eine Kommune auch sagt, im Zweifelsfall bist du dran, weil ohne Plakette unterwegs.
Übrigens:
Ich habe mir ne blaue Plakette selber ausgeschnitten und an die Scheibe geklebt....
BMW i3, SW: I001-18-03-530;
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